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Nachrichten aus der Republik Kosovo / Kosova

Das Verfassungsgericht setzt das Dekret von Osmani zur Auflösung des Parlaments aus

Das Verfassungsgericht hat eine vorläufige Maßnahme gegen das Dekret der Präsidentin des Kosovo, Vjosa Osmani, zur Auflösung der Versammlung der Republik Kosovo (Parlament) beschlossen.

Die Beschwerde beim Verfassungsgericht wurde vom Ministerpräsidenten des Kosovo, Albin Kurti, im Namen der Regierung des Kosovo eingereicht. Er hatte beantragt, die Verfassungsmäßigkeit des Dekrets der Präsidentin über die Auflösung des Parlaments zu prüfen und gleichzeitig eine vorläufige Maßnahme zu verhängen.

Nach der vorläufigen Maßnahme, die bis zum 31. März gilt, wird „jede Handlung der Präsidentin der Republik Kosovo im Zusammenhang mit dem Dekret [Nr. 24/2026] vom 6. März 2026 untersagt sowie jede Handlung der Versammlung der Republik Kosovo während der in Punkt II dieser Entscheidung festgelegten Dauer untersagt; (ii) angeordnet, dass die vorläufige Maßnahme am 9. März 2026 in Kraft tritt und bis 31. März 2026 gilt“.

„Das Gericht betont, dass die Verhängung einer vorläufigen Maßnahme von Amts wegen (ex officio) und auf Antrag des Antragstellers – durch die jede Handlung der Präsidentin im Zusammenhang mit dem Dekret [Nr. 24/2026] vom 6. März 2026 sowie jede Handlung des Parlaments bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts untersagt wird – dazu dient, irreparablen Schaden für die verfassungsmäßige Ordnung der Republik Kosovo und das demokratische Funktionieren der zentralen Institutionen zu verhindern“, heißt es in der Entscheidung.

Weiter heißt es, dass das Verbot weiterer Entscheidungen und Handlungen der Institutionen im öffentlichen Interesse und notwendig zur Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung sowie des besten Interesses der Republik Kosovo sei.

„Folglich stellt das Gericht, ohne den Inhalt der Anfrage KO72/26 vorwegzunehmen, fest, dass eine vorläufige Maßnahme von Amts wegen und auf Antrag des Antragstellers entsprechend der Begründung dieser Entscheidung angeordnet werden muss“, heißt es in der Entscheidung.

In der Entscheidung wird außerdem betont, dass am 9. März 2026 der Richter Radomir Laban seinen Ausschluss von der Entscheidungsfindung in Bezug auf den Antrag KO72/26 beantragte. Am selben Tag lehnte das Gericht den Antrag auf Ausschluss des Richters Radomir Laban einstimmig ab.

Am 5. März 2026 hielt die Versammlung der Republik Kosovo, auf Grundlage eines Antrags von 42 Abgeordneten der Parlamentsfraktion der Bewegung Vetëvendosje, eine außerordentliche Sitzung mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Wahl des Präsidenten der Republik Kosovo“ ab.

Laut Protokoll der außerordentlichen Sitzung vom 5. März 2026 wurden als Kandidaten für das Präsidentenamt Glauk Konjufca und Fatmire Mullhaxha-Kollçaku vorgeschlagen.
 
Osmani hat einen folgenschweren Fehler begangen, in dem sie das Parlament versucht hat aufzulösen. Ihre Entscheidung war verfassungswidrig, den in dem Punkt ist die Verfassung sehr genau und lässt eigentlich kaum Interpretationsspielraum zu. Aber warten wir mal ab, was das Verfassungsgericht dazu sagt.
 
Osmani hat einen folgenschweren Fehler begangen, in dem sie das Parlament versucht hat aufzulösen. Ihre Entscheidung war verfassungswidrig, den in dem Punkt ist die Verfassung sehr genau und lässt eigentlich kaum Interpretationsspielraum zu. Aber warten wir mal ab, was das Verfassungsgericht dazu sagt.
Wir sind alle überrascht, dass du für die VV und gehen Osmani bist 🤣

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Wir sind alle überrascht, dass du für die VV und gehen Osmani bist 🤣

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Die Drohungen und heftigen Beleidigungen gegen Osmani gehen gar nicht. In den sozialen Medien wird total übertrieben. Manche denken wirklich das Internet sei ein rechtsfreier Raum und man könne hinter seinem Laptop oder Handy Leute bedrohen, beleidigen oder dazu aufrufen jemand aufhängen zu lassen usw.. Ich hoffe, dass die Justiz hart gegen solche Leute vorgeht. Diese Leute heulen dann vor Gericht und entschuldigen sich tausendmal. Ist schon bei Avdullah Hoti oder Hashim Thaqi vorgekommen.
 
Die Drohungen und heftigen Beleidigungen gegen Osmani gehen gar nicht. In den sozialen Medien wird total übertrieben. Manche denken wirklich das Internet sei ein rechtsfreier Raum und man könne hinter seinem Laptop oder Handy Leute bedrohen, beleidigen oder dazu aufrufen jemand aufhängen zu lassen usw.. Ich hoffe, dass die Justiz hart gegen solche Leute vorgeht. Diese Leute heulen dann vor Gericht und entschuldigen sich tausendmal. Ist schon bei Avdullah Hoti oder Hashim Thaqi vorgekommen.
Du musst dir das auf X geben, total krank, vor allem da die Plattform auch noch völlig unmoderiert ist.
 
Wir sind alle überrascht, dass du für die VV und gehen Osmani bist 🤣

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Wer sagt denn, dass ich gegen Vjosa Osmani bin? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sie die beste Präsidentin ist, die Kosovo seit Ibrahim Rugova hatte. Dennoch war ihr Schritt, das Parlament aufzulösen, meiner Ansicht nach verfassungswidrig, da sie in dieser Phase nicht über die entsprechende Kompetenz verfügte. Es wirkte wie ein Schnellschuss im Eifer des Gefechts. Sehr wahrscheinlich wird das Verfassungsgericht diesen Schritt aufheben. Damit hat sie sich politisch selbst geschadet und sich möglicherweise ins Aus manövriert.

Dabei hatte die VV ihre Kandidatur unterstützt und ihr die Stimmen ihrer Fraktion zugesichert, falls sie erneut kandidieren würde. Das Problem lag vielmehr bei der Opposition. Diese wollte sowohl Kandidaten als auch Gegenkandidaten aufstellen, war aber nicht bereit, vor der Abstimmung konkrete Namen zu nennen. Für die Regierungsparteien hätte das bedeutet, die sprichwörtliche „Katze im Sack“ zu kaufen. Theoretisch hätte etwa die PDK auch jemanden wie Sami Lushtaku als Kandidaten aufstellen und sich gleichzeitig verpflichten können, für ihn zu stimmen.

Auf der anderen Seite hat die VV Osmani nicht direkt als Kandidatin ins Rennen geschickt. Der Grund dafür war, dass die Opposition angekündigt hatte, ihre Wahl nicht zu unterstützen. Wäre die VV mit Osmani in die Abstimmung gegangen, hätte die Opposition wahrscheinlich an den ersten beiden Wahlgängen teilgenommen und spätestens im dritten Wahlgang den Plenarsaal verlassen. Dadurch wäre das Quorum nicht mehr erfüllt gewesen, die Wahl wäre gescheitert und das Land automatisch in Neuwahlen gegangen, womit das Parlament definitiv aufgelöst worden wäre.

Albin Kurti hat dieses Spiel nicht mitgemacht. Stattdessen ist er mit einem eigenen, faktisch symbolischen Kandidaten in den Prozess gegangen, von dem er wusste, dass die Opposition gar nicht zur Wahl erscheinen würde. Dadurch wurde das notwendige Quorum für die Präsidentenwahl nicht erreicht. Gleichzeitig gilt der Prozess gemäß Artikel 82 der Verfassung dennoch als begonnen. Auf dieser Grundlage konnte die Angelegenheit an das Verfassungsgericht weitergeleitet werden, um eine rechtliche Klärung zu erreichen.

Das war letztlich das einzige Druckmittel der Regierung gegen das unlautere Verhalten der Opposition: nämlich weder selbst einen ernsthaften Kandidaten vorzuschlagen noch an der Wahl eines anderen Kandidaten teilzunehmen und damit das parlamentarische und politische Leben zu blockieren.

Um noch einmal auf Osmani zurückzukommen: Die VV hatte ihr – wie gesagt – die eigenen Stimmen zugesichert und ihr vorgeschlagen, selbst bei der Opposition um Unterstützung zu werben. Osmani hingegen sah eher die VV in der Pflicht, diese Stimmen zu organisieren. Die VV war jedoch von Anfang an gegen einen parteipolitischen Kandidaten und plädierte stattdessen für einen Konsenskandidaten, der überparteilich ist und breite gesellschaftliche Anerkennung genießt. Die PDK wiederum bestand darauf, dass der Kandidat aus den eigenen Reihen kommen müsse.

Nun hängt alles davon ab, wie das Verfassungsgericht entscheidet. Bislang ist dieses allerdings nicht dafür bekannt gewesen, im Sinne der Regierung von Albin Kurti zu urteilen
 
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Wer sagt denn, dass ich gegen Vjosa Osmani bin? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass sie die beste Präsidentin ist, die Kosovo seit Ibrahim Rugova hatte. Dennoch war ihr Schritt, das Parlament aufzulösen, meiner Ansicht nach verfassungswidrig, da sie in dieser Phase nicht über die entsprechende Kompetenz verfügte. Es wirkte wie ein Schnellschuss im Eifer des Gefechts. Sehr wahrscheinlich wird das Verfassungsgericht diesen Schritt aufheben. Damit hat sie sich politisch selbst geschadet und sich möglicherweise ins Aus manövriert.

Dabei hatte die VV ihre Kandidatur unterstützt und ihr die Stimmen ihrer Fraktion zugesichert, falls sie erneut kandidieren würde. Das Problem lag vielmehr bei der Opposition. Diese wollte sowohl Kandidaten als auch Gegenkandidaten aufstellen, war aber nicht bereit, vor der Abstimmung konkrete Namen zu nennen. Für die Regierungsparteien hätte das bedeutet, die sprichwörtliche „Katze im Sack“ zu kaufen. Theoretisch hätte etwa die PDK auch jemanden wie Sami Lushtaku als Kandidaten aufstellen und sich gleichzeitig verpflichten können, für ihn zu stimmen.

Auf der anderen Seite hat die VV Osmani nicht direkt als Kandidatin ins Rennen geschickt. Der Grund dafür war, dass die Opposition angekündigt hatte, ihre Wahl nicht zu unterstützen. Wäre die VV mit Osmani in die Abstimmung gegangen, hätte die Opposition wahrscheinlich an den ersten beiden Wahlgängen teilgenommen und spätestens im dritten Wahlgang den Plenarsaal verlassen. Dadurch wäre das Quorum nicht mehr erfüllt gewesen, die Wahl wäre gescheitert und das Land automatisch in Neuwahlen gegangen, womit das Parlament definitiv aufgelöst worden wäre.

Albin Kurti hat dieses Spiel nicht mitgemacht. Stattdessen ist er mit einem eigenen, faktisch symbolischen Kandidaten in den Prozess gegangen, von dem er wusste, dass die Opposition gar nicht zur Wahl erscheinen würde. Dadurch wurde das notwendige Quorum für die Präsidentenwahl nicht erreicht. Gleichzeitig gilt der Prozess gemäß Artikel 82 der Verfassung dennoch als begonnen. Auf dieser Grundlage konnte die Angelegenheit an das Verfassungsgericht weitergeleitet werden, um eine rechtliche Klärung zu erreichen.

Das war letztlich das einzige Druckmittel der Regierung gegen das unlautere Verhalten der Opposition: nämlich weder selbst einen ernsthaften Kandidaten vorzuschlagen noch an der Wahl eines anderen Kandidaten teilzunehmen und damit das parlamentarische und politische Leben zu blockieren.

Um noch einmal auf Osmani zurückzukommen: Die VV hatte ihr – wie gesagt – die eigenen Stimmen zugesichert und ihr vorgeschlagen, selbst bei der Opposition um Unterstützung zu werben. Osmani hingegen sah eher die VV in der Pflicht, diese Stimmen zu organisieren. Die VV war jedoch von Anfang an gegen einen parteipolitischen Kandidaten und plädierte stattdessen für einen Konsenskandidaten, der überparteilich ist und breite gesellschaftliche Anerkennung genießt. Die PDK wiederum bestand darauf, dass der Kandidat aus den eigenen Reihen kommen müsse.

Nun hängt alles davon ab, wie das Verfassungsgericht entscheidet. Bislang ist dieses allerdings nicht dafür bekannt gewesen, im Sinne der Regierung von Albin Kurti zu urteilen
Diese angebliche Unterstützung hat die Osmani mehrfach dementiert, ganz im Gegenteil, anscheinend wollte man sie nicht mehr.

Wie das VG urteilt ist Kurti doch egal, laut Rašić werden Urteile nur zum persönlichen Gefallen umgesetzt.

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Serben haben wieder Mal schreckliches rausgefunden, Albin Kurtija hat ein Attentat auf Grenell geplant.

Dafür haben Sie auch eine Top Quelle und zwar Milaim Zeka :lol::lol::lol:

selbstverständlich mit entsprechende Quelle


Für alle die Milaim Zeka nicht kennen, im Link ist ein Video von ihm verlinkt, indem er so sein "Insiderwissen", was ihm exklusiv vorliegt, preis gibt:lol:
 
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