Wenn ein Menschenrechtsbeauftragter Menschenrechtsverletzungen benennt, dann macht er genau seinen Job.
Lars Castellucci hat die Entscheidung der Knesset kritisiert, die Todesstrafe einzuführen. Ein Gesetz, das de facto nur für Palästinenser gilt. Das israelische Höchstgericht prüft es bereits auf seine Verfassungsmäßigkeit.
Dafür wurde er vom israelischen Botschafter scharf angegangen.
Aber: Wer einen Menschenrechtsbeauftragten dafür kritisiert, dass er Menschenrechte verteidigt, hat etwas grundlegend missverstanden. Das Amt existiert nicht, um zu schweigen ,sondern um zu sprechen. Unbequem, wenn nötig. Unabhängig davon, wer betroffen ist.
Die Ablehnung der Todesstrafe ist kein deutsches Sonderthema. Sie ist international verankert : in der Genfer Konvention, im UN-Zivilpakt, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wer das kritisiert, stellt sich gegen diese Werte.
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