:-({|=
Jederzeit darfst Du mir Fragen stellen, selbstredend
Ich werde antworten
Für gewöhnlich handelt der Mensch aus der Routine heraus, d.h. jeder schaltet den TV aus und zieht die Tür hinter sich zu. Die von dir nachträglichen Zweifel sind die Folge dessen, daß sich so mancher selber nicht über den Weg traut, deswegen bedarf er der mehrfachen Zuweisung und abmildernden Zusicherung, daß er auch wirklich gut gemacht hat, sprich die Tür hinter sich zugezogen habe.
Persönlich habe ich kein TV-Gerät.
Hierin brauche ich nicht lange überlegen: Es ist ein Bruch erfolgt, dieses ist ein Widerspruch zu den uns aufgestellten Regeln innerhalb des Sozialwesens. Die Anzeige wird erfolgen, zuerst gegen unbekannt, sollte man ihrer Identität sicher sein, dann würde die Anzeige konkretisiert werden. Der Rest ist Sache meines Anwaltes, das Gesetz würde vollumfänglich umzusetzen sein. Eine Entschuldigung klingt zwar gut, sie ist aber ausschließlich für die Ohren des Vorsitzenden bestimmt, nicht für den betroffen Geschädigten, damit dieser, der Vorsitzende, eine ggf. aiszusprechende Strafe in ihrer Intensität rechtfertigen kann.
Wer meint, sich auf Kosten des Dritten bereichern zu wollen oder zu müssen, so möge dieser Irregeleitete der analogen Reaktion unserer Demokratie entgegensehen.
Hast du noch Fragen dazu?
Falls du meine Antwort nicht verstanden habest, so tipe mich bitte hierzu an