Das Bild Hitlers auch ohne Symboliken ist Strafbar nach §86 Stgb.
Begründet wurde es damit das in den Zeiten 1933-1945 in jedem deutschen Haushalt ein Bild oder eine Büste von Adolf Hitler war, das Deutschland permanent mit das Sinnbild Hitlers Konfrontiert war und er eben auch repräsentativ für die NSDAP steht. Damit ist ein Bild Adolf Hitlers ein Kennzeichen einer Verfassungswidrigen Organisation und somit strafbar.
Begründet wurde es damit das in den Zeiten 1933-1945 in jedem deutschen Haushalt ein Bild oder eine Büste von Adolf Hitler war, das Deutschland permanent mit das Sinnbild Hitlers Konfrontiert war und er eben auch repräsentativ für die NSDAP steht. Damit ist ein Bild Adolf Hitlers ein Kennzeichen einer Verfassungswidrigen Organisation und somit strafbar.