ALBANER vergewaltigen 5-jähriges mädchen
Vergewaltigung von Fünfjähriger: Blocher verlangt Aufklärung
Die Vergewaltigung des fünfjährigen Bündner Mädchens beschäftigte den Gesamtbundesrat in seiner heutigen Sitzung. Justizminister Christoph Blocher will genau abklären lassen, wie es zur Vergewaltigung durch die zwei Primarschüler kommen konnte.
«Das sind Alarmzeichen. Das hat es auf dieser Stufe bisher nicht gegeben», sagte der Justizminister am Mittwoch vor den Medien. Blocher zeigte sich über den Vorfall in Rhäzüns im Bündnerland sehr betroffen. Es sei ein schreckliches Ereignis und er frage sich, wie so etwas möglich sei.
Im Zentrum stehe natürlich auch die Frage, wie man diese Tat hätte verhindern können. Das Bundesamt für Migration wird nun abklären, was das genau für Kinder sind und aus welchen Familienverhältnissen sie stammen. Blocher bestätigte dabei, dass es sich bei den beiden Vergewaltigern im Alter von elf und 13 Jahren um zwei Kinder aus kosovo-albanischen Familien handelt. Auch müsse abgeklärt werden, ob wirklich sexuelle Motive hinter der Tat stünden.
Der Fall wurde am Mitwoch auch vom Gesamtbundesrat am Rande seiner Sitzung kurz diskutiert.Der 13-Jährige Haupttäter befindet sich zur Zeit in Chur in psychiatrischer Behandlung. Am Wochenende und in den Ferien darf der Jugendliche jedoch seine Wohngemeinde Rhäzüns besuchen, wie Radio 24 berichtet. So auch am letzten Wochenende. Dort traf nämlich das Opfer beim Spielen ihren Peiniger wieder.
Die Mutter der im Juni vergewaltigten Fünfjährigen macht den Bündner Behörden schwere Vorwürfe. Sie verlangt, dass sie in Zukunft über den Aufenthaltsort des 13-Jährigen informiert wird. «Ich muss doch informiert darüber sein, wann er im Dorf ist. Ich muss meine Kinder darauf vorbereiten, meine Tochter hat Angst, wenn sie ihn sieht», sagte die Mutter Radio 24.
Mario Wolf, der behandelnde Psychiater, sagte dem Radio auch, es sei durchaus denkbar, dass der Jugendliche rückfällig werde. Er selber könne dem Vergewaltiger keine Ausgangs- oder Rayonsperre befehlen. Über dessen Freizeit müsse der Jugendanwalt entscheiden.
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