Es gibt im Völkerrecht ganz klare Bestimmungen. Einerseits gibt es das Selbestimmungsrecht, andererseits das staalliche Souveräniätsrecht.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist nicht gleichbedeutend mit einem Sezessionsrecht. Es wird sich, auch seitens der UN-Direktive, immer primär um die Erhaltung der Souveränität der Staaten bemüht.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker münzt nur dann in ein Sezessionrecht, wenn ganz bestimmte Bedingungen herrschen: Wenn beispielweise eine Minderheit verfolgt oder in der Ausübung seines Selbstbestimmungsrecht behindert wird (Verbot des Gebrauchs der eigenen Sprache, Geburtenkontrolle, Vertreibungen usw.)
Natürlich gibt es immer wieder überall auf der Welt politische Gruppierungen, die durch radikale Massnahmen ihrerseits, genau so eine Situation provozieren wollen, damit sie nach dem Völkerrecht ihr Streben nach Sezession, damit begründen können das sie Diskrimminierungen, welcher Art auch immer, ausgestzt sind und ihr Selbstbestimmungsrecht nicht frei ausüben können. Andererseits gibt es durch nationalistische Regime genauso "echte Fälle".
Jedenfalls muss man das differenziert betrachten und auch schauen wo die Zukunft einen hinführt und unter diesen Aspekten beurteilen, was für den Staat und für die Völker das beste ist. Das Beste ist nicht immer unbedingt das, was man sich wünscht, insbesondere dann wenn man nationalistisch denkt.
Jeder der die eigentlichen Unterschiede nicht kennt, sollte sich mal mit den Begriffen Patriotismus, Nationalismus und Chauvinismus beschäftigen und sehen wo er selbst steht.
Und sich auch gleich fragen ob das Prinzip "Staaten schaffen Nationen" (Verfassungspatriotismus, z.b. USA) oder das Prinzip "Nationen schaffen Staaten" sinnvoller ist.