Zumindest in der BRD war der Konsum an sich selbst vor dem 1.4. nicht verboten, sondern nur der Umgang (Erwerb, Besitz, Verkauf oder Weitergabe). Tatsächlich hätten POL-Beamte vor der Liberalisierung der Drogenpolitik im Bezug auf THC-haltigem Cannabis bei einer solchen Anzeige nicht viel unternehmen können, wenn es keinen Verdacht gegeben hätte, dass angebaut, gekauft, verkauft oder große Mengen (je nach BL unterschiedlich) im Besitz der angezeigten Person waren.
Wenn der Kiffer bzw. der Duft dessen Inhalationsprodukts als störend empfunden wurde, war der Weg zum Vermieter der schlauere. Sollte der Kiffer zugleich Wohnungseigner gewesen sein, wäre das ein größeres Problem gewesen.
Es sagt aber auch niemand, dass man nicht hätte übertreiben können. Eine ehemalige Nachbarin hatte ihren kiffenden Nachbarn als "Dealer" angeschwärzt mit überzogenen Anschuldigungen, was für eine Hausdurchsuchung dann ausgereicht hat. Sie hatte ihre Ruhe, aber ethisch ist das natürlich ein anderes Thema, insbesondere deshalb, da sie ihn nie darauf aufmerksam gemacht hat, dass sie sich von dem eigentümlichen Geruch belästigt fühlte.