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Veruteilt:

2x Versuchter Mord

1x Schwere Körperverletzung

1x Tätlichkeit

1x Waffenbesitz + Sicherheitsgefährdung

Damals war aber noch minderjährig, und musste die Freiheit ausnutzen.
wie alt warst du da?in österreich wird man mit 14 strafmündig und in den anderen ländern ist das glaub ich nicht anders. du hast also als kind 2 mal versucht jemanden umzubringen?

da will sich aber jemand wichtig machen:rolleyes:
 
1x 4 Monate auf Bewährung wegen Trunkenheit am Steuer + Fahrerflucht + fast 4000 Fr Geldbusse:drinking:


ansonsten absolut sauber + kein Eintrag.

Ihm nachhinein froh darüber, auf die schiefe Bahn wollte ich nicht landen:notworthy:
 
wie alt warst du da?in österreich wird man mit 14 strafmündig und in den anderen ländern ist das glaub ich nicht anders. du hast also als kind 2 mal versucht jemanden umzubringen?

da will sich aber jemand wichtig machen:rolleyes:


Als 16-17 Jähriger, bin eigentlich ein sehr ruhiger Mensch aber wenn man mich beleidigt beleidige ich zurück wenn man mich aber schlägt sehe ich schwarz und als mich 4 Typen ficken wollten hatte ich die Wahl ich oder sie im Krankenhaus... zum Glück hatte ich ein Messer dabei...
 
Als 16-17 Jähriger, bin eigentlich ein sehr ruhiger Mensch aber wenn man mich beleidigt beleidige ich zurück wenn man mich aber schlägt sehe ich schwarz und als mich 4 Typen ficken wollten hatte ich die Wahl ich oder sie im Krankenhaus... zum Glück hatte ich ein Messer dabei...
puh, was für eine geschichte. da fällt mir nix mehr ein ...
 
anzeige heisst nicht gleich veruteilung oder vorstrafe!!

es folgt immer eine verhandlung oder bei kleinen deliketen ein strafbefehl ( der gezahlt werden muss oder in tagessätzen abgesessen,man kann auch einspruch einlegen dann kommt es zur richtigen verhandlung)......nach einem strafbefehl der mehr wie 90 tagessätze aufweist hat man erst eine vorstrafe die im führungszeugniss erkennbar ist ...alles drunter nicht!!!

nur bei behördlichen ist alles erkennbar dh es gibt zwei führungszeugnisse einmal das welches man sich selbst holen kann und einmal das behördliche....in dem behördlichen steht alles drin (jede ermittlung dh jede anzeige und sowiso die veruteilungen)


also fazit man kann tausend anzeigen haben solang es nie zu ner veruteilung kommt ist man auch nicht vorbestraft.....
 
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