Apple nimmt nach EU-Strafe Änderungen im App-Store vor
Apple nimmt nach dem Druck der EU von Oktober an Änderungen am App-Store vor. Nutzerinnen und Nutzer in der EU sollen dadurch künftig mehr Wahlfreiheit beim Herunterladen und Bezahlen von Apps haben, wie aus Mitteilungen des US-Konzerns und der EU-Kommission gestern hervorgeht.
Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, sollen künftig freier entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App-Store also auch einfacher über Internetseiten und Onlinemarktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können. Bisher hielt der Tech-Riese Entwickler nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter mit Gebühren davon ab, solche alternativen Vertriebskanäle zu nutzen.
EU-Gesetz soll fairen Wettbewerb sicherstellen
Die Brüsseler Behörde kündigte an, die tatsächliche Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.
Bei einem weiteren entscheidenden Punkt des Streits zwischen der EU und dem US-Konzern scheint Apple nur zum Teil von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Die Gebühr für Kerntechnologie von Apple, die nach Unternehmensangaben für App-Entwickler mit außergewöhnlicher Reichweite fällig und pro Installation nach einer Million Downloads erhoben wurde, soll ersetzt werden.
Apple nimmt nach dem Druck der EU von Oktober an Änderungen am App-Store vor. Nutzerinnen und Nutzer in der EU sollen dadurch künftig mehr Wahlfreiheit beim Herunterladen und Bezahlen von Apps haben, wie aus Mitteilungen des US-Konzerns und der EU-Kommission gestern hervorgeht.
Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, sollen künftig freier entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App-Store also auch einfacher über Internetseiten und Onlinemarktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können. Bisher hielt der Tech-Riese Entwickler nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter mit Gebühren davon ab, solche alternativen Vertriebskanäle zu nutzen.
EU-Gesetz soll fairen Wettbewerb sicherstellen
Die Brüsseler Behörde kündigte an, die tatsächliche Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.
Bei einem weiteren entscheidenden Punkt des Streits zwischen der EU und dem US-Konzern scheint Apple nur zum Teil von seiner bisherigen Praxis abzuweichen. Die Gebühr für Kerntechnologie von Apple, die nach Unternehmensangaben für App-Entwickler mit außergewöhnlicher Reichweite fällig und pro Installation nach einer Million Downloads erhoben wurde, soll ersetzt werden.