McWei
Dup dor a’az Mubster
@Friedrich:Die Strafe wird aber vom staat bezahlt, weil er ja hartz 4 empfänger ist.
Ehrlich Friedrich, da hat dir dein Kollege in diesem Fall aber Humbug erzählt. Das kann ich dir sicher sagen, da ich selbst bei einer Sozialleistungsbehörde arbeite.
Der Staat übenimmt mitnichten die Strafzahlung. Ein Zahlung kann aufgrund des nicht vorhandenen Einkommens in kleinen Raten geleistet werden oder ggfs. gestundet. Alles andere hätte auch keinen Sinn, denn den Betrag durch Vollziehungsbeamte eintreiben zu lassen ist bei Hartz IV Bezug so nicht möglich (Stichwort Existenzminimum, Pfändung).
Aber ganz sicher übernimmt nicht der Staat die Zahlung der Strafe.
(verallgemeinerst Du nicht gerade, sind alle Araber so...? aha... )