Arbeitsrecht-Mythen: 12 Irrtümer, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte
Kuriose Job-Irrtümer dienen im Streitfall zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oft als Argumentationsbasis. Wir klären auf, was hinter den häufigsten Mythen im Arbeitsrecht steckt.
Irrtum #1: „Ich darf auf keinen Fall verraten, wie viel Geld ich verdiene.“
Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen, die von Mitarbeitern verlangen, dass sie nicht über ihr Gehalt sprechen dürfen, seien unzulässig – so Dr. Markus Diepold, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dennoch seien solche Regelungen noch immer in vielen Verträgen zu finden.
Spätestens mit dem Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes dürfte klar sein, dass Arbeitnehmer ein Recht darauf haben, ein faires Gehalt einzufordern, wenn sie bei gleichen Voraussetzungen weniger als ihre Kollegen verdienen.
Irrtum #2: „Mein Boss muss mich einige Male abmahnen, bevor dieser mich kündigt.“
Nicht immer. Arbeitnehmer sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, wenn sie zum Beispiel eine schwerwiegende Rechts- oder Pflichtverletzung begehen, etwa bei sexueller Belästigung oder bei einem Diebstahl im Betrieb. In solchen Ausnahmefällen kann eine Kündigung ausgesprochen werden, die keiner vorherigen Abmahnung bedarf.
Rund ums Arbeitsrecht kursieren einige Mythen und Irrtümer, die oft zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen. Doch was stimmt und was nicht? Wir klären auf.
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