C
curica
Guest
entscheidend für Bafög ist nicht die Aufenhaltserlaubnis sondern ob die Eltern an den Staat Steuer gezahlt haben. Der Aufenhaltserlaubnis ist ja die Grundvoraussetzung sonst hätte man ja keine Bindung als Ausländer zu Deutschland. Wieso sollte dann die Deutschen Bafög an einen ausländischen Student zahlen.
BAföG für Ausländer - FAQ - BAföG - Studis Online3. Förderung von anderen AusländerInnen
Gehört Ihr nicht zu der Personengruppe unter Punkt 2 (s. o.), ist ein möglicher BAföG-Anspruch insbesondere davon abhängig, ob eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist.
a. AusländerInnen mit Niederlassungserlaubnis oder mit Recht auf Daueraufenthalt-EG, bestimmte Flüchtlinge und heimatlose Ausländer(§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 6, 7 BAföG)
In folgenden Fällen gestaltet sich die Lage sehr übersichtlich. Ist eine der Voraussetzungen erfüllt, seid Ihr ohne weiteres BAföG-berechtigt. Weitere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen.
- Ihr seid im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach dem Aufenthaltsgesetz.
- Ihr habt Euren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, seid außerhalb Deutschlands als Flüchtlinge anerkannt und in Deutschland nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt.
- Ihr gehört zur Gruppe der heimatlosen Ausländer.