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Balkan: PDV/Steuer



Mich würde interessieren ob ein Land mehr Steuern als Deutschland hat . . .


P.S.:

Abgeltungssteuer
Alterseinkünftegesetz
Baulandsteuer
Beförderungssteuer
Biersteuer
Börsenumsatzsteuer
Branntweinsteuer
Einkommensteuer
Erbschaftsteuer
Ergänzungsabgabe
Essigsäuresteuer
Feuerschutzsteuer
Gesellschaftsteuer
Getränkesteuer
Gewerbesteuer
Grunderwerbsteuer
Grundsteuer
Hundesteuer
Hypothekengewinnabgabe
Investitionssteuer
Jagd- und Fischereisteuer
Kaffeesteuer
Kapitalertragsteuer
KFZ-Steuer
Kinosteuer
Kirchensteuer
Körperschaftsteuer
Konjunkturzuschlag
Leuchtmittelsteuer
Lohnsteuer
Lustbarkeitssteuer
Mineralölsteuer
Notopfer Berlin
Ökosteuer - Stromsteuer
Rennwettsteuer
Riesterrente
Salzsteuer
Schankerlaubnissteuer
Schaumweinsteuer
Schenkungsteuer
Sexsteuer
Solidaritätszuschlag
Speiseeissteuer
Spielbankabgabe
Spielkartensteuer
Stabilitätszuschlag
Strafbefreiungserklärungsgesetz
Süßstoffsteuer
Tabaksteuer
Tanzsteuer
Teesteuer
Tonnagesteuer
Umsatzsteuer
Vermögensabgabe
Vermögensteuer
Verpackungssteuer
Versicherungssteuer
Wechselsteuer
Wertpapiersteuer
Zuckersteuer
Zündwarensteuer
Zweitwohnungssteuer

Hat jemand mehr zu bieten ? ? ? ;)
bitte die einzelnen Steuerarten erklären, es klingt sehr spannend.
Danke.
 
bitte die einzelnen Steuerarten erklären, es klingt sehr spannend.
Danke.

Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer ist eigentlich keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer.

Ab dem Veranlagungsjahr 2009 werden Zinserträge einheitlich mit 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert. Außerdem fällt eventuell noch Kirchensteuer an, da das neue Abzugssystem auch diese mit berücksichtigen wird.

Die Abgeltungssteuer wird angewandt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, insbesondere Wertpapiere, Aktien und Investmentanteilen. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer fällt die so genannte „Veräußerungsfrist“ von 1 Jahr ab dem 1.1.2009 weg. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden unabhängig von der Haltedauer beim Anleger versteuert. Die Anwendung dieser Neuregelung gilt für alle nach dem 31.1.2008 erworbenen Kapitalanlagen.

Versteuert werden die Bruttoerträge. Steuerfrei bleiben Erträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages in Höhe von 801,-- Euro. Der bisherige Sparerfreibetrag mit 750,-- Euro und der Werbungskostenpauschbetrag mit 51,-- pro Person wurden zu einem Betrag verschmolzen. Der große Unterschied des neuen Sparer-Pauschbetrages zur alten Regelung ist die steuerliche Auswirkung von Werbungskosten aus Kapitalvermögen. Konnten bisher Kosten über 51,-- Euro im Jahr zusätzlich zu den Freibeträgen steuermindernd geltend gemacht werden, so wirken sich ab dem 1.1.2009 nur noch Werbungskosten, die höher wie 801,-- Euro im Jahr sind, zusätzlich steuermindernd aus. Diese Änderung wird sich bei vielen Anlegern bemerkbar machen, in den Medien ist davon allerdings bis jetzt nicht viel zu lesen.

Die Möglichkeit, den Steuerabzug durch Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung zu vermeiden, besteht natürlich weiterhin.

Wie der Name der Steuerart schon sagt ist die Steuerschuld damit abgegolten. Die Kapitaleinkünfte müssen in der persönlichen Steuererklärung nicht mehr dem tatsächlichen und gegebenenfalls höheren Steuersatz unterworfen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger, wird die Differenz erstattet. Anders als in den Medien oft dargestellt profitieren nicht nur die Spitzenverdiener von dieser Regelung. Ein persönlicher Spitzensteuersatz von mehr als 25 % liegt auch bereits bei vielen „normalen“ Arbeitnehmern vor. Bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 15.000,-- Euro wird ein Grenzsteuersatz von 25 % erreicht. Ein zu versteuerndes Einkommen von 15.000.-- Euro kann schon ab einem Jahresbruttolohn oder einer Beamtenpension von ca. 18.000,-- Euro vorliegen. Bei reinen Renteneinkünften ergibt sich ein höherer Grenzsteuersatz ab einer Jahresrente von ca. 32.000,-- Euro. Kommen dann bei diesem Einkommen noch Zinseinnahmen über 801,-- € Jahr/Person hinzu, werden diese nach der alten Regelung mit mehr wie 25 % besteuert. Ab 2009 bleibt es durch die Abgeltungssteuer bei einem Steuersatz von 25 %.
Natürlich steigt die Steuerersparnis mit steigendem Einkommen an, aber es profitieren eben nicht nur die Spitzenverdiener von der neuen Abgeltungssteuer.

Es besteht weiterhin für jeden Steuerpflichtigen ein Veranlagungswahlrecht. Wer meint, dass der persönliche Steuersatz niedriger ist wie die Abgeltungssteuer kann seine Kapitaleinkünfte beim Finanzamt angeben. Das Finanzamt prüft dann ob der persönliche Steuersatz oder die Abgeltungssteuer günstiger ist und wendet die für den Steuerpflichtigen günstigere Alternative an. Es besteht also nicht die Gefahr dass in der Veranlagung plötzlich ein höherer Steuersatz gezahlt werden muss.










Alterseinkünftegesetz


Das Alterseinkünftegesetz schafft für Rentenversicherungsbeiträge den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, d.h. zur Besteuerung der Renten anstatt der Beiträge. Umgangssprachlich firmiert dieser Bestandteil der Einkommensteuer inzwischen unter "Rentnersteuer"

Genau genommen ist das Alterseinkünftegesetz keine Steuerart, sondern eine Bestandteil des Einkommensteuergesetzes, das jedoch auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hat:
- Einkommensteuergesetz
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
- Finanzverwaltungsgesetz
- Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
- Steuerberatungsgesetz
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
- BetrAVG
- Sozialgesetzbuch 4. Buch - Sozialversicherung -
- Sozialgesetzbuch 10. Buch
- Versicherungsaufsichtsgesetz
- Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Gesetz
- Wohngeldgesetz
- Wohnraumförderungsgesetz
- ArbEntgV










Baulandsteuer


Die Baulandsteuer war eine Form der Grundsteuer, mit welcher baureife Grundstücke stärker besteuert wurden, um die Eigentümer zum Bauen zu bewegen.
Diese Steuer wurde nur in den Jahren 1961 und 1962 erhoben.










Beförderungssteuer



Hier wurde die gewerbliche Beförderung von Personen und Waren besteuert.
Ihre Ursprünge hatte diese Steuer wie auch die KFZ-Steuer in den mittelalterlichen Wegezöllen.
Die Beförderungssteuer wurde zum 01.01.1968 aufgehoben.










Biersteuer


Geschichtliche Entwicklung:
Die Biersteuer hat ihre Ursprünge in den mittelalterlichen deutschen Städten. Dort wurde sie unter Namen wie Malzaufschlag, Bierziese, Bierungeld oder Bierpfennig erhoben. Im 15. Jahrhundert wurde diese Steuer durch die Landesfürsten übernommen, wodurch diese von der Kommunalsteuer zur Landessteuer wurde. Beispielsweise hat Bayern 1542 eine Art Biersteuergesetz erlassen. Im Jahr 1871 wurde für das Norddeutsche Brausteuergebiet die Gesetzgebungskompetenz dem Deutschen Reich übertragen, während Bayern und Baden Württemberg sich ihre Gesetzgebungskompetenz durch Zahlungen an das Reich erkauften. Nach dem ersten Weltkrieg übernahmen auch Bayern sowie Baden Württemberg das RStG, behielten sich aber Steuerzuweisungen aus den gesamten Einnahmen aus der Biersteuer vor.
1949 erhielt die Biersteuer ihren jetzigen Status: Eine Ländersteuer die von den Bundesfinanzbehörden verwaltet wird.

Euro-Biersteuer
Die Biersteuer wurde bereits zum 01.01.1993 auf EU-Niveau harmonisiert; ein Wegfall dieser ist somit nicht mehr zu erwarten.

Was ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig sind Erzeugnisse, die den Positionen 2203 (Bier aus Malz) oder 2206 (Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken) der Kombinierten Nomenklatur zuzurechnen sind.

Wie hoch ist die Biersteuer?
Die Biersteuerhöhe richtet sich nach der Stammwürze des Bieres und wird in Grad Plato gemessen. Pro Grad Plato beträgt die Steuer auf den Hektoliter 0,787 €. Nachdem ein Durchschnittsbier rund 12 Grad Plato hat, beträgt die Steuer auf einen Hektoliter Bier 9,444°€.

Gibt es Biersubventionen?
Über die so genannte Biersteuermengenstaffel bekommen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter einen ermäßigten Steuersatz.
Diese Regelung soll Kleinbrauerein das Überleben sichern und hat somit Subventionscharakter.

Wer ist Steuerschuldner und wann wird diese fällig?
Brauereien und Bierlager, also prinzipiell alles, wo Bier gelagert wird, sind so genannte Steuerlager. Steuerschuldner ist der Steuerlagerinhaber. Das Bier darf unversteuert von Steuerlager zu Steuerlager verbracht werden. Wird das Bier jedoch endgültig zum Verbrauch aus dem Steuerlager entfernt, entsteht die Steuer. Bei Import von Bier entsteht die Steuerschuld mit Empfangnahme im Inland; Steuerschuldner ist der Empfänger des Bieres.

Steuerbefreiungen:
Der an Brauereibedienstete abgegebene Haustrunk ist steuerfrei.
Von Hobbybrauern zum Eigenverbrauch hergestelltes Bier ist bis zur Menge von 2 Hektolitern im Jahr steuerbefreit.










Börsenumsatzsteuer


Ursprünglich wurde durch das Reichsstempelgesetz ab 1881 das Börsengeschehen durch die fiskalische Belastung von Urkunden des Börsenverkehrs besteuert. Bereits 1885 wurde statt der Besteuerung der Urkunden eine Besteuerung der tatsächlichen Geschäftsabschlüsse mit Prozentsätzen eingeführt.
Die Börsenumsatzsteuer wurde zum 01.01.1991 abgeschafft.










Branntweinsteuer


Geschichtliche Entwicklung
Ende des 15. Jahrhunderts wurde Branntwein zunächst in Form von Zöllen, Tankaufschlägen usw. besteuert. Nach verschiedenen Besteuerungsarten im Laufe der Jahrhunderte wurde nach dem ersten Weltkrieg das Branntweinmonopol geschaffen. Seit 1949 kommt die Branntweinsteuer dem Bund zugute.

Was ist steuerpflichtig
- Ethylalkohol mit beliebigem Alkoholgehalt, Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2%
- schäumende und nicht schäumende Weine sowie andere gegorene Getränke soweit der Alkoholgehalt mehr als 22% beträgt

Steuerbefreiungen
Steuerbefreit ist die Verwendung für kosmetische Mittel, Arzneimittel, Lebensmittel mit Ausnahme von Getränken sowie Erzeugnissen für Heiz- oder Reinigungszwecke.

Wie hoch ist die Branntweinsteuer
Der Regelsteuersatz beträgt 2550,-- DM pro Hektoliter Alkohol.
Eingeführter Alkohol unterliegt ebenfalls der Branntweinsteuer.

Was bedeutet Branntweinmonopol
Betriebe, die Alkohol produzieren, sind zollamtlich verschlossen. Sämtlicher produzierter Alkohol ist an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein abzuführen, welche den Alkohol an die Verwender unter Aufschlag der Steuer weiterverkauft. Die Bundesmonopolverwaltung führt den Steueranteil an die Bundeskasse ab.
Von der Ablieferungspflicht ausgenommen ist Alkohol aus Korn, Obst, Wein und nichtland-wirtschaftlichen Rohstoffen.
Eine Ausnahme vom Monopol gilt für die sogenannten Abfindungsbrennereien; hierbei handelt es sich um kleine Brennereien mit einer Jahresproduktion bis zu 3 Hekoliter Alkohol pro Jahr. Diese dürfen den gebrannten Alkohol selbst vermarkten; die Branntweinsteuer wird nach festgesetzten Ausbeutesätzen, die je nach Rohmaterial schwanken, geschätzt.










Einkommensteuer




Geschichtliche Entwicklung
Die erste Einkommensteuer findet sich 1811 in Ostpreussen. Nach und nach entstanden in den deutschen Ländern unterschiedliche Einkommensteuergesetze, die im Jahre 1920 durch eine Reichseinkommensteuer ersetzt wurden. Aus dieser hat sich die heutige Einkommensteuer entwickelt.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig sind die so genannten Einkünfte. Diese ermitteln sich aus den Einnahmen aus nachhaltiger Tätigkeit, vermindert um die damit in direktem Zusammenhang stehenden Ausgaben. Von der Summe der Einkünfte können noch bestimmte, im Gesetz definierte private Ausgaben (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) abgezogen werden. Die sich hiernach ermittelte Summe nennt sich zu versteuerndes Einkommen.

Steuerhöhe
Die Einkommensteuer beträgt einen gewissen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens; der Prozentsatz ermittelt sich aus einer im Einkommensteuergesetz definierten Formel.

Steuererhebung

Die Einkommensteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.
Sie ist eine Gemeinschaftssteuer; das Aufkommen verteilt sich auf Bund, Länder und Gemeinden.










Erbschaftsteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die ersten Ansätze zu einer Erbschaftsteuer waren der Totenpfund, Totenzins, Totenzoll und der Erbzehnt, die Ende des ersten Jahrtausends von den Grundherren erhoben wurden.
Preußen erlies 1873 ein Erbschaftsteuergesetz, das den übrigen deutschen Ländern als Muster diente. 1906 wurde das Erbschaftsteuergesetz im deutschen Reich vereinheitlicht.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Erwerb con Todes wegen, also das Erbteil, Vermächtnisse, Pflichtteile, Schenkungen auf den Tod sowie Verträge zu Gunsten Dritter auf den Tod (z.B. Lebensversicherung). Vom Erwerb sind bestimmt kraft Gesetz steuerfreie Vermögensgegenstände und persönliche Freibeträge abzuziehen.
Die Steuer wird nicht vom Nachlass, sondern vom Erwerber erhoben.

Steuerhöhe
Die Erbschaftsteuer beträgt einen gewissen Prozentsatz, der sich nach dem Verwandschaftsgrad und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes staffelt.

Steuererhebung
Die Erbschaftsteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.
Sie ist eine Landessteuer.










Ergänzungsabgabe



Die Ergänzungsabgabe wurde erstmals ab 01.01.1968 erhoben.
Die Ergänzungsabgabe wurde in Höhe von 3% der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer erhoben.
Die Ergänzungsabgabe wurde zum 01.01.1975 (Einkommensteuer) bzw. 01.01.1977 (Körperschaftsteuer) abgeschafft.











Essigsäuresteuer


Angeblich um den landwirtschaftlich erzeugten Essig vor der industriell gefertigten Essigsäure zu schützen, wurde zu Beginn des Jahrhunderts die Essigsäuresteuer erfunden.
Zum 01.01.1981 wurde diese als Bagatellsteuer wieder abgeschafft.











Feuerschutzsteuer


Geschichtliche Entwicklung
Ab 1931 wurden von den Versicherungsgesellschaften Abgaben zur Finanzierung des Feuerlöschwesens erhoben.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist die Entgegennahme der Versicherungsprämien aus Feuerversicherungen durch den Versicherer.

Steuerhöhe
Die Feuerschutzsteuer beträgt 8% des Versicherungsentgeltes.










Gesellschaftsteuer


Ähnlich der Börsenumsatzsteuer wurde ab 1850 diese Steuerart zunächst als Stempelabgabe auf Gesellschaftsverträge erhoben. 1922 wurde die Gesellschaftsteuer dahingehende umgebaut, dass unabhängig von der Beurkundung Kapitalzuflüsse für die Besteuerung erfasst wurden.
Die Gesellschaftsteuer wurde zum 01.01.1992 abgeschafft.











Getränkesteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die Getränkesteuer wurde in ihren Urformen bereits im 12. Jahrhundert erhoben. Im 19. Jahr-hundert wurde die Steuerpflicht auf Getränke begrenzt, welche zum örtlichen Verbrauch bestimmt waren. 1923 wurden die Gemeinden ermächtigt, eine einheitliche Steuer auf alle örtlich verbrauchten Getränke zu erheben. Bereits 1927 war jedoch hiervon nur noch die Gemeindebiersteuer übrig, welche 1930 abgeschafft wurde. In den nach 1945 entstandenen Gemeindeabgabengesetzen ging die Getränkesteuer z.B. in Form der Schankverzehrsteuer ein.

Regionale Unterschiede
Diese Steuer wird nur in einigen Bundesländern erhoben; in machen ist sie sogar untersagt.

Steuerhöhe
Die Steuer wird mit einem von der Gemeinde festzusetzenden Prozentsatz auf den Einzelhandelspreis zu erheben.

Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Verkäufer der Getränke.










Gewerbesteuer



Geschichtliche Entwicklung
In den mittelalterlichen Städten Deutschlands wurden die ersten Gewerbeabgaben eingeführt, z.B. als Marktgelder, Aufschläge auf Handelswaren oder Sondersteuern für bestimmte Gewerbetreibende. Alsbald bildeten sich Formen, die sich der heutigen Form der Gewerbesteuer ähnelten

Was ist steuerpflichtig
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um bestimmte im Gewerbesteuergesetz definierte Beträge.

Steuerhöhe
Die Gewerbesteuer ermittelt sich durch Anwendung eines Hebesatzes auf den Gewerbesteuermessbetrag. Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt.

Steuererhebung
Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben.










Grunderwerbsteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die Urform der Grunderwerbsteuer war die Besitzwechselabgabe, welche im Mittelalter an den Grundherren zu zahlen war

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der entgeltliche Eigentumswechsel von Grundbesitz. Steuerschuldner sind hierbei die Beteiligten, also Verkäufer und Erwerber. Hier kann vereinbart werden, dass nur eine Partei die Steuer trägt.
Es gibt im Grunderwerbsteuergesetz Steuerbefreiungen, z.B. bei Erbauseinandersetzung.

Wie hoch ist die Steuer
Die Steuer betrug bis 31.12.2006 einheitlich 3,5%. Im Sommer 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz den Ländern zugewiesen. Als Folge hieraus hat Berlin als erstes Bundesland zum 01.01.2007 die Grunderwerbsteuer auf 4,5% erhöht.










Grundsteuer


Geschichtliche Entwicklung
Die Grundsteuer findet ihre Wurzeln bereits im antiken römischen Reich.
Auf deutschem Boden wurde sie zunächst als Grundzehnt erhoben. 1936 entstand erstmals ein einheitliches Grundsteuergesetz.

Was ist steuerpflichtig
Private, betriebliche sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Häuser, also so ca. alles, was den Immobilienbegriff erfüllt.

Steuerhöhe
Die Grundsteuer ermittelt sich durch Anwendung eines Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag. Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt.

Steuererhebung
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben.










Hundesteuer



Geschichtliche Entwicklung
Im Mittelalter bestand seitens der Bauern eine Hundegestellungspflicht an die Fronherren. Die Gestellungspflicht wurde im Laufe der Jahrhunderte über Kornabgaben in die Form einer Steuer übergeführt.

Besteuerungsrecht
Es handelt sich um eine gemeindliche Steuer

Rechtsgrundlage
Die Hundesteuer basiert auf landesgesetzlichen Hundesteuergesetzen.

Wer ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Hundehalter

Steuerbefreiungen
Steuerfrei sind Blindenhunde, Diensthunde, Hunde von Forstbediensteten sowie von Jagdaufsehern.










Hypothekengewinnabgabe


Um den Gewinn, welchen Hypothekenschuldner nach der Inflation 1923 durch die Entwertung deren Schulden gemacht hatten, fiskalisch abschöpfen zu können, wurde die Hypothekengewinnabgabe geschaffen.
Nachdem diese Steuer zum 01.01.1943 durch Zahlung eines Ablösebetrages gegenstandslos wurde, lebte sie nach dem 02.09.1948 wieder auf.
Die Abgabe wurde zum 31.12.1979 abgeschlossen.











Investitionssteuer


Die Investitionssteuer wurde lediglich vom 09.05.1973 bis 30.11.1973 erhoben.










Jagd und Fischereisteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die mittelalterlichen Naturalabgaben aus Jagd und Fischerei, welche an Kirche und Lehnsherren abzuführen waren dürften als Urform dieser Steuer anzusehen sein.
Die Jagdsteuer in der heutigen Form wurde nach dem ersten Weltkrieg geschaffen.

Regionale Unterschiede
Diese Steuer wird nur in einigen Bundesländern erhoben; in machen ist sie sogar untersagt.

Wer ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Jagdausübungsberechtigte.

Steuerhöhe
Bemessungsgrundlage ist der Jahresjagdwert bzw. die bezahlte Jagdpacht, bei der Fischereisteuer die Anzahl der Fischereibezirke.










Kaffeesteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die erste Form der Kaffeesteuer war unter Friedrich dem Großen 1781 ein staatliches Kaffeemonopol, das 1787 wieder aufgegeben wurde. Bis zum Jahr 1949, in dem die Kaffeesteuer geschaffen wurde, wurde diese in Form verschiedener Zölle erhoben.

Besteuerungsrecht
Es handelt sich um eine Bundessteuer

Rechtsgrundlage
Die Kaffeesteuer basiert auf dem Kaffeesteuergesetz.

Wer ist Steuerschuldner und wann wird diese fällig?
Kaffeelager und Herstellungsbetriebe sind sogenannte Steuerlager. Steuerschuldner ist der Steuerlagerinhaber. Die Steuer entsteht dadurch, dass der Kaffee zum Verbrauch aus dem Steuerlager entnommen wird.

Wie hoch ist die Kaffeesteuer?
Die Steuer beträgt auf Röstkaffee 2,19 € pro Kilogramm, auf löslichen Kaffee 4,78 € pro Kg.










Kapitalertragsteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. insofern wird auf die Geschichte der Einkommensteuer verwiesen.
Die Kapitalertragsteuer selbst ist erstmals 1820 aufgetaucht.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig sind die Kapitalerträge.

Steuerhöhe
Die Kapitalertragsteuer beträgt auf Dividenden 20%, auf andere Kapitalerträge 30% und auf Tafelgeschäfte 35%.

Steuererhebung
Die Kapitalertragsteuer wird von den Ländern erhoben. Sie ist vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehalten und an sein- zuständiges Finanzamt abzuführen.










KFZ-Steuer



Geschichtliche Entwicklung
Die früheste Form dieser Steuer dürften wohl die Wege- und Brückenzölle gewesen sein.
Erwähnenswert sind in diesem Rahmen auch die Luxusbesteuerung auf Pferde sowie die Karossensteuer im 17. Jahrhundert, Chausseegelder im 19. Jahrhundert sowie Pflasterzölle, die bis ins 20. Jahrhundert hinein erhoben wurden.
Die eigentliche Besteuerung von Kraftfahrzeugen beginnt kurz nach der Erfindung dieser Fahrzeugen Anfang des 20. Jahrhunderts. Zunächst mussten für Fahrzeuge stempelpflichtige Erlaubniskarten gelöst werden (damals gabs also auch schon Bickerl... :-) ). 1922 wurde ein modernes Kraftfahrzeugsteuergesetz geschaffen, welches den Ertrag dieser Steuer zur Hälfte dem Bund und zur Hälfte den Ländern zuwies. 1949 wurde diese Steuer den Ländern überlassen.

Was ist steuerpflichtig
Der KFZ-Steuer unterliegt das Halten von Kraftfahrzeugen zur Benutzung dieser auf öffentlichen Straßen.

Dauer der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der Abmeldung

Steuerberechnung dem Grunde nach
Bei Zweirädern und PKW wird die Steuer nach dem Hubraum, bei anderen Fahrzeugen wie LKW oder Anhänger nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Bei einem Gewicht über 3500 KG spielen auch Schadstoff- und Geräuschemmission eine Rolle für die Steuerhöhe.

Steuerhöhe
Nachdem seit geraumer Zeit die KFZ-Steuer als umweltpolitisches Steuerungsorgan verwendet wird, hängt die Steuer von der Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten ab.
Diese Einordnung ergibt sich aus der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein.
Neben der Minderung der KFZ-Steuer sind auch befristete Steuerbefreiungen z.B. für "5-l-Autos" möglich.

Steuererhebung
Die KFZ-Steuer wird vom Finanzamt aufgrund der von der Zulassungsstelle übermittelten Daten festgesetzt. Grundsätzlich ist die Steuer jährlich im voraus zu entrichten.










Kinosteuer


Die Kinosteuer, die es seit den 30er-Jahren gibt, ist ein Teil der Vergnügungssteuer. Die Steuer wird auf die Vorführung von Filmen erhoben und ist vom Kinobetreiber an die Gemeinde abzuführen.

Daneben zahlt der Kinobetreiber aufgrund des Filmförderungsgesetz eine Filmabgabe zwischen 1,8% und 3% der Eintrittskartenerlöse an die Filmförderungsanstalt.










Kirchensteuer


Geschichtliche Entwicklung
Ursprünglich ist die Grundlage der heutigen Kirchensteuer wohl der Zehnt, der im Jahr 585 manifestiert wurde. Die ersten Ansätze zu einer Kirchensteuer im heutigen Sinn finden sich Anfang des 19. Jahrhunderts. 1919 wurde das Recht der Kirchen auf Erhebung einer Kirchensteuer staatlich garantiert.

Besteuerungsrecht
Es handelt sich um eine Steuer der Religionsgemeinschaften

Rechtsgrundlage
Die Kirchensteuer gründet sich auf dem Kirchensteuergesetz.

Wer ist Steuerschuldner und wann wird diese fällig?
Steuerschuldner ist jede natürliche Person die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 oder 9% der festgesetzten Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder. In manchen Kirchensteuergesetzen ist auch eine Festsetzung auf Basis des Grundsteuermessbetrages vorgesehen.

Anmerkung
Die Kirchensteuer ist bei der Einkommensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig.










Körperschaftsteuer


Geschichtliche Entwicklung
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen, die ihre Wurzeln in der Einkommensteuer hat. Insofern wird auf die Geschichte der Einkommensteuer verwiesen.
Die Körperschaftsteuer selbst ist erstmals 1920 in dieser Form im deutschen Rechtssystem aufgetaucht.

Was ist steuerpflichtig
Maßgebend ist das Einkommen der Gesellschaft unter Berücksichtigung diverser spezifischer Vorgänge wie z.B. verdeckte Gewinnausschüttungen.

Steuerhöhe
Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 25%

Steuererhebung
Die Einkommensteuer wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.











Konjunkturzuschlag



Er wurde vom 01.08.1970 bis 30.06.1971 erhoben.
Hierbei handelte es sich um eine Zwangsanleihe, welche in Höhe von 10% der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erhoben wurde und nach dem 15.06.1972 zinslos an die Steuerpflichtigen zurückgezahlt wurde.











Leuchtmittelsteuer


Die Ursprünge sind im Mittelalter in Form der Besteuerung von Kerzenwachs zu finden. 1909 wurde durch den Reichstag die Besteuerung von Glühkörpern und Glühlampen beschlossen, was eigentlich den Kernpunkt der weiteren Entwicklung dieses Gesetzes bildete.
Zum 01.01.1993 wurde die Leuchtmittelsteuer abgeschafft.










Lohnsteuer


Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
Man könnte sie auch als Einkommensteuervorauszahlung der Arbeitnehmer bezeichnen.










Lustbarkeitssteuer


Geschichtliche Entwicklung:
Auch diese Steuer hat ihre Ursprünge in den mittelalterlichen Städten. Dort kam man auf die Idee, zur Finanzierung des Armenwesens Steuern auf Glücksspiele zu erheben. Dieser Steuer lag also ursprünglich ein höchst sozialer Gedanke zu Grunde. Im Laufe der Jahrhunderte wurde diese Besteuerungsform immer mehr ausgeweitet und das Besteuerungsrecht per Landesgesetz den Gemeinden übertragen. So wurden zum Beispiel Billards, Kegelbahnen, Bälle, Theater, Konzerte und dergleichen mehr besteuert. Nach dem ersten Weltkrieg wurde es den Gemeinden zur Pflicht gemacht, die Vergnügungssteuer zu erheben. Während in den 30er Jahren die Kinosteuer boomte, ist es heutzutage hauptsächlich die Steuer auf Spielautomaten, welche den Gemeinden Steuern beschert.

Was wird besteuert:
Besteuert werden die in der Gemeinde veranstalteten Vergnügungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen oder der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.
Was im Detail steuerpflichtig ist, bestimmt sich nach Kommunalabgabengesetz oder nach den Vergnügungssteuergesetzen der Länder.

Wer ist Steuerschuldner:
Steuerschuldner ist der Veranstalter, bzw. bei Spiel- und Vergnügungsapparaten der Halter der Apparate.

Wie wird die Steuerschuld ermittelt:
Auch dieses bestimmt sich nach Kommunal- oder Landesgesetz. Es gibt Besteuerung nach Preis und Anzahl verkaufter Eintrittskarten oder Pauschbeträge die andere Merkmale zugrunde legen, wie z. B. bei Veranstaltungen in Gebäuden die Raumgröße.
Bei Spielgeräten wird sogar nach dem Standort (Spielhalle oder anderer Standort) unterschieden.










Mineralölsteuer


Geschichtliche Entwicklung:
Ab 1879 wurde in Deutschland der sogenannte Petroleumzoll erhoben. 1930 wurde die Mineralölsteuer eingeführt.

Was ist steuerpflichtig?
Im Prinzip wird nur der Verbrauch von Mineralöl als Kraft- oder Heizstoff mit dieser Steuer belastet. Der übrige Verbrauch ist durch Steuerbefreiungen und Zuschüsse steuerlich freigestellt.










Notopfer Berlin


Das Notopfer Berlin war eine Sondersteuer die nach der sowjetischen Blockade Berlins 1948 zur finanziellen Unterstützung Berlins eingeführt wurde.
Diese Steuerart wurde als Sondersteuer vom Einkommen bis zum 01.01.1958 sowie als Briefmarkensteuer bis zum 01.04.1956 erhoben.











Stromsteuer



Im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform wurde die Stromsteuer am 01. April 1999 in Deutschland eingeführt. Sie stellt somit die jüngste aller Verbrauchsteuern dar. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2003 ca. 6,5 Mrd. EUR.

Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, deren Aufkommen dem Bund zusteht. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung.
Sie wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) auf elektrischen Strom erhoben.

Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand "Elektrischer Strom" unter Bezug auf die Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur. Als steuerliche Bemessungsgrundlage legt das Stromsteuerrecht die Megawattstunde fest.
Die Steuer beträgt derzeit pro MegawattStunde 20,50 Euro
Das Stromsteuerrecht beinhaltet Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und Steuerentlastungen.
Strom, der aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird, zur Stromerzeugung entnommen wird oder in Anlagen mit einer Nennleistung bis zu zwei Megawatt erzeugt und in räumlichem Zusammenhang zu dieser Anlage entnommen und von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, geleistet wird,
ist steuerfrei.
- Steuerermäßigungen gelten z.B. für
- den Betrieb von Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert worden sind,
- den Verkehr mit Oberleitungsomnibussen und den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr,
- Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

Darüber hinaus haben Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Rahmen des so genannten Spitzenausgleichs einen zusätzlichen Anspruch auf eine Steuerentlastung, dessen Höhe sich an der Steuerbelastung einerseits und der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen andererseits orientiert.










Rennwett-, Lotterie- und Sportwettsteuer


Geschichtliche Entwicklung
Staatliche Lotterien sind aus dem 15. Jahrhundert bekannt. 1881 wurde die Steuer auf Lotterien in Form einer Stempelabgabe erhoben. Ab 1891 wurden auch die Wettscheine auf Pferderennen in dieser Art und Weise erfasst. 1922 wurde die heutige Besteuerungsform eingeführt. Nach dem 2. Weltkrieg wurden Fußballwetten erlaubt, so dass sich hier ein neues Betätigungsfeld für die Fiskalerfinder auftat.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig sind die Einsätze auf Sportwetten, Pferdewetten sowie Lotterielose.

Wer ist steuerpflichtig
Steuerpflichtiger ist der Veranstalter

Steuerhöhe
Die Steuer beträgt 16 2/3 % der Besteuerungsgrundlage. Bei ausländischen Losen beträgt die Steuer 0,25 DM je angefangene Mark des Preises des Loses.










Salzsteuer



Die Salzsteuer dürfte eine der ältesten Steuern sein, die in der Entstehung noch auf das römische Vorbild zurückgriff. Ursprünglich als Zoll erhoben, wurde im Mittelalter auf die Erhebung in Form einer Konzessionsabgabe umgestellt.
1867 wurde auf eine produktionsabhängige Steuer von damals 12,-- DM pro Doppelzentner umgestellt. Die Salzsteuer wurde zum 01.01.1993 abgeschafft.











Schankerlaubnissteuer



Geschichtliche Entwicklung
In den mittelalterlichen Städten Deutschlands wurden Schankgelder erhoben. Auf dem Weg über die Stempelabgaben wurde diese Abgabe 1906 in eine kommunale Steuer gewandelt.

Regionale Unterschiede
Diese Steuer wird nur in einigen Bundesländern erhoben; in machen ist sie sogar untersagt.

Steuergegenstand
Steuerpflichtig ist die Erlangung einer Lizenz zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein.

Steuerhöhe
Üblicherweise wird die Steuer in Abhängigkeit vom Umsatz ermittelt. Jahresertrag, Betriebskapital oder Betriebsfläche sind jedoch auch gängige Faktoren zur Steuerermittlung.











Schaumweinsteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die Ursprünge dieser Steuerart sind wieder einmal in den mittelalterlichen Zöllen zu finden. Im 19. Jahrhundert war die Weinsteuer als Landessteuer weit verbreitet. 1902 wurde die Schaumweinsteuer als spezielle Luxussteuer in Form einer Banderolensteuer eingeführt. 1933 wurde sie als Maßnahme zur Wirtschaftsbelebung abgeschafft, 1939 als Kriegszuschlag wieder eingeführt. 1952 wurde ein neues Schaumweingesetz geschaffen, dass abgesehen von einigen Änderungen bis heute Bestand hat.

Steuergegenstand
Steuerpflichtig sind Schaumweine in Flaschen mit Schaumweinstopfen, der durch eine besondere Haltevorrichtung befestigt ist, oder die bei +20 Grad Celsius einen auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 3 bar oder mehr aufweisen und je nach Alkoholgehalt und Zusammensetzung der Position 2204, 2205 oder 2206 des Zolltarifes zuzuordnen sind. Der Alkoholgehalt muss zwischen 1,2% vol und 15% vol liegen. Im Bereich von 13% vol bis 15% vol muss der vorhandene Alkohol zudem ausschließlich durch Gärung entstanden sein.

Steuerhöhe
Der Steuertarif beträgt 136,-- € pro Hektoliter. Bei einem Alkoholgehalt von weniger als 6% vol beträgt die Steuer 51,-- € pro Hektoliter

Wann entsteht die Steuer
Die Steuer entsteht mit Entfernung des Produktes aus dem Steuerlager. Unter Steuerlager ist hier die Produktionsstätte oder die Lagerstätte zu verstehen. Die Beförderung zwischen Steuerlagern führt nicht zur Entstehung der Steuer.

Steuerschuldner
Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers.

Zwischenerzeugnisse
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 1,2% vol und 22% vol, die weder als Schaumwein noch als Bier zu besteuern sind, sind als Zwischenerzeugnisse steuerpflichtig.










Schenkungsteuer



Die Schenkungsteuer ist eine Erhebungsform der Erbschaftsteuer, die vermeiden soll, dass Steuerpflichtige durch Schenkung unter Lebenden die Erbschaftsteuer umgehen.
Besteuert werden hier Schenkungsvorgänge von steuerpflichtigem Vermögen unter Lebenden.










Sexsteuer


Die im Volksmund Sexsteuer genannte spezielle Vergnügungssteuer wird seit dem Jahr 2004 in Köln erhoben. Hierbei ist pro Prostituierte ein monatlicher Obulus von 150,-- Euro an die Stadt zu entrichten.

Die Steuer wird für "die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs oder Kraftfahrzeugen" erhoben.

Rechtsgrundlage: §§ 2 Nr. 7, 6, 12 (1) und 14 (1) der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 19.12.2003 in der Fassung vom 14.04.2004 über im Stadtgebiet Köln durchgeführte vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen.










Solidaritätszuschlag



Geschichtliche Entwicklung
Der Solidaritätszuschlag wird seit 01.01.1995 zur Finanzierung der Lasten aus der deutschen Wiedervereinigung erhoben.

Was ist steuerpflichtig
Der Zuschlag wird von allen Steuerpflichtigen erhoben, die Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu zahlen haben.

Steuerhöhe
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer

Steuererhebung
Der Solidaritätszuschlag wird von den Landesfinanzbehörden erhoben.










Speiseeissteuer



Es handelte sich um eine Tochter der Getränkesteuer, welche letztmals 1971 erhoben wurde.










Spielbankabgabe



Geschichtliche Entwicklung
Die Ursprünge sind im 14. Jahrhundert in Form von Spielabgaben zu finden. Ab 1933 wurde eine pauschale Spielbankabgabe erhoben.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist der Betrieb einer öffentlichen Spielbank.

Steuerhöhe
Die Spielbankabgabe beträgt in der Regel 80% des Bruttospielertrages.









Spielkartensteuer


Ursprünglich wurden hier im 18. Jahrhundert Stempelabgaben in Form eines Spielkartenmonopoles erhoben.
1919 wurde die Abgabe durch das Reichsspielkartensteuergesetz zur Verbrauchsteuer erklärt.
Zum 01.01.1981 erfolgte die Abschaffung dieser Steuerart.











Stabilitätszuschlag



Der Erhebungszeitraum war der 01.07.1973 bis 30.04.1974.
Er betrug 10% der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld.











Süßstoffsteuer



1922 wurde diese Steuer zwecks der steuerlichen Gleichstellung dieses Produktes mit dem Zucker (in Sachen Zuckersteuer) eingeführt. 1965 wurde sie wieder abgeschafft.











Tabaksteuer


Steuerpflichtige

Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers (Lagerinhaber). Für Tabakwaren, die nicht in einem zugelassenen Herstellungsbetrieb hergestellt werden, entsteht die Steuer mit der Herstellung. Steuerschuldner ist der Hersteller.

Erhebung

Für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Rauchtabak ist die Steuer durch Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten. Die Verwendung umfasst das Entwerten und Anbringen der Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen. Die Steuerzeichen müssen im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer verwendet sein. Die Steuerzeichen sind von den Herstellern und Einführern von der Zentralen Steuerzeichenstelle in Bünde zu beziehen. Steuerschuldner ist der Bezieher.

Fälligkeit

Die Steuerschuld ist spätestens zu entrichten

1. für die bis zum 15. eines Monats bezogenen Steuerzeichen

a) für Zigarren und Zigarillos am 10. Tag des übernächsten Monats,

b) für Zigaretten und Rauchtabak am 12. Tag des nächsten Monats, für die vom 1. bis 15. Dezember bezogenen Steuerzeichen für Zigaretten am 27. Dezember;

2. für die nach dem 15. Tag eines Monats bezogenen Steuerzeichen

Gesetzesgrundlage

Tabaksteuergesetz vom 21.12.1992 (BGBl. I, S. 2150); zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 2.6.1998 (BGBl. I, S. 1182); Tabaksteuer-Durchführungsverordnung vom 14.10.1993 (BGBl.I, S. 1738), zuletzt geändert durch Verordnung vom20.10.1998 (BGBl. I, S. 3188).

Steuerempfänger

Bund.

Steuergegenstand

Zigaretten, . Zigarren und Zigarillos,. Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer.

Steuertatbestand

Die Steuer entsteht dadurch, dass Tabakwaren. aus dem Steuerlager entfernt werden, ohne dass sich einweiteres Steueraussetzungsverfahren oder ein Zollverfahren anschließt;. im Steuerlager zum Verbrauch entnommen werden.

Steuergebiet

Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland.

Steuersatz

Die Steuersätze für die einzelnen Erzeugnisse betragen:
-
Zigaretten
5,59 Cent/Stück
+ 23,31 Prozent des Kleinverkaufspreises

-
Zigarren und Zigarillos
1,3 Cent/Stück
+ 1 Prozent des Kleinverkaufspreises

-
Rauchtabak
a) Feinschnitt
19,15 €/Kilogramm
+ 17,02 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 31 €/Kilogramm
b) Pfeifentabak
10,70 €/Kilogramm
+ 13,5 Prozent des Kleinverkaufspreises

Befreiungen

Von der Steuer sind befreit:

1. Tabakwaren, die
a) zu amtlichen Untersuchungen entnommen werden,
b) zum Prüfen in einem Steuerlager vom Lagerinhaber oder von den dazu bestimmten Betriebsangehörigen verbraucht werden,
c) so hergerichtet sind, dass sie nur als Ansichtsmuster verwendet werden können,
d) unter Steueraufsicht vernichtet oder vergällt werden,
e) zu gewerblichen Zwecken, außer zum Rauchen und zum Herstellen von Tabakwaren, verwendet werden,
f) für wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen auch außerhalb des Steuerlagers verwendet werden;

2. Tabakwaren, die außerhalb eines zugelassenen Herstellungsbetriebes aus Kleinpflanzertabak hergestellt und weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind;
3. Zigaretten, die aus versteuertem oder steuerfreiem Rauchtabak mit der Hand oder einem einfachen Gerät hergestellt sind, wenn sie nicht entgeltlich abgegeben werden sollen;
4. Tabakwaren, die der Hersteller, der Tabakwaren zu Handelszwecken herstellt, an seine Arbeitnehmer als Deputat unentgeltlich abgibt.










Teesteuer



Vom 17 Jahrhundert bis 1950 wurde diese Steuer nur als Einfuhrzoll erhoben. 1950 wurde eine separate Teesteuer beschlossen, die zum 01.01.1993 ihr Ende fand.










Tonnagesteuer


Die Tonnagesteuer ist in § 5a Einkommensteuergesetz geregelt, der durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz vom 09. September 1998 eingeführt wurde. Bei der Tonnagesteuer handelt es sich damit nicht um eine eigene Steuerart, sondern um eine besondere Gewinnermittlungsart zur Ermittlung bestimmter Gewinne aus der internationalen Seeschifffahrt im Rahmen der Einkommensteuer. Sie beinhaltet Regelungen zur laufenden Gewinnermittlung und auch zur Besteuerung der in den verwendeten Schiffen liegenden stillen Reserven. Für den laufenden Gewinn wird nicht der tatsächliche Gewinn nach allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen ermittelt, sondern ein pauschaler Gewinn nach der Tonnage, d.h. der Ladekapazität/ Schiffsgröße, der in der Regel sehr niedrig ausfällt. Die Tonnagebesteuerung erfolgt auf Antrag des Reeders. Er muss sich bis zum Ende des zweiten Wirtschaftsjahres nach dem Jahr des Infahrtsetzen des Schiffes entscheiden und ist dann zehn Jahre an die Tonnagebesteuerung gebunden. Eine weitere Komponente der Tonnagesteuer beinhaltet die Versteuerung der stillen Reserven, d.h. des sog. „Unterschiedsbetrages“. Dieser ist die Differenz zwischen Buch- und tatsächlichem Wert des Schiffes zum Zeitpunkt des Wechsels zur Tonnagesteuer. Er wird als Gewinn betrachtet und ist zu versteuern, wenn die Tonnagebesteuerung nach Ablauf der 10 Jahre endet und nicht weiter verlängert wird oder wenn das Schiff veräußert wird oder auch dann wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Gerade die letztere Regelung erweist sich immer wieder als problematisch. Denn Schiffsbeteiligungen sind ohnehin nur schwer veräußerlich, da es für sie keinen Markt gibt. Durch den kraft Gesetz bestehenden Zwang zur Aufdeckung zwischenzeitlich entstandener stiller Reserven, besteht ein weiteres Veräußerungshindernis. Da die Regelung dem Wortlaut nach ausschließlich auf das Ausscheiden abstellt, greift sie danach nicht nur bei Verkäufen, sondern auch dann, wenn kein Liquiditätszufluss erfolgt, z.B. bei unentgeltlichen Übertragungen und bei Übertragungen im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens.










Umsatzsteuer



Geschichtliche Entwicklung
Um die Lasten des 1. Weltkrieges tragen zu können, wurde 1916 das Warenumsatzstempelgesetz eingeführt. 1918 wurde das Gesetz auch auf die Erbringung von Leistungen ausgedehnt. Das heutige Umsatzsteuersystem nahm 1967 seine Arbeit auf

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist die Erbringung von Lieferungen und Leistungen. Unternehmer können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von ihrer Zahllast in Abzug bringen. Die Art des Kaufes ist irrelevant, Umsatzsteuer fällt auch beim online Einkaufen an

Steuerhöhe
Der grundsätzlich Steuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Steuersatz auf bestimmt Produkte 7%. Auf manche Produkte und Leistungen besteht Steuerbefreiung.

Steuererhebung
Die Umsatzsteuer ist durch den Unternehmer zu errechnen und an sein zuständiges Finanzamt abzuführen.










Vermögensabgabe


Es handelte sich um eine Abgabe, die bereits seit dem frühen Mittelalter zur Überwindung von Kriegs- und Notzeiten erhoben wurde. Zuletzt wurde die Vermögensabgabe im Rahmen des Lastenausgleiches nach dem zweiten Weltkrieg erhoben.
Die Vermögensabgabe war letztmals zum 10.02.1979 zu entrichten.











Verpackungssteuer



Gesetzesgrundlage

Kommunalabgabengesetze der Länder und Gemeindesatzungen.

Steuerempfänger

Gemeinden.

Steuergegenstand

Nicht wiederverwendbare Verpackungen und nicht wieder verwendbares Geschirr, wenn Speisen darin zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden.

Bemessungsgrundlage

Einzelstücke einer Einwegverpackung (z. B. Einwegdose, Einwegflasche, Einwegbesteck, Einweggeschirr).

Steuersatz

Je nach Gemeinde unterschiedlich.

Steuerpflichtige

Verkäufer der Einwegverpackung bzw. der enthaltenen Produkte.










Versicherungssteuer



Geschichtliche Entwicklung
Der Beginn ist im 18. Jahrhundert mit der Entstehung von Versicherungsgesellschaften zu finden. Zunächst wurde die Steuer bei der gesetzlich vorgeschriebenen Abstempelung der Versicherungspolicen erhoben. 1913 wurde die Versicherungssteuer einheitlich geregelt und in ein System übergeführt, welches im wesentlichen bis heute Bestand hat.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist die Entrichtung von Versicherungsprämien und Versicherungsbeiträgen.

Steuerbefreiungen
Steuerfrei ist die gesetzliche Sozialversicherung, Lebensversicherungen sowie private Krankenversicherungen.

Wie wird die Steuer erhoben
Die Steuer wird vom Versicherungsunternehmen an den Fiskus abgeführt. Besteht das Vertragsverhältnis mit einem Versicherer außerhalb der EU, so hat der Versicherungsnehmer dies dem Finanzamt anzuzeigen. Er muss in diesem Fall selbst eine Steueranmeldung beim Finanzamt einzureichen und die Steuer entrichten.

Steuerhöhe
Die Steuer beträgt grundsätzlich 15%; es gibt jedoch auch hier besondere Steuersätze. So beträgt die Versicherungssteuer auf die Seeschiffskaskoversicherung 2% des Versicherungsentgeltes.










Wechselsteuer


Beginn: 17. Jahrhundert in Form einer Stempelabgabe. 1923 wurde die Steuer reformiert. Nachdem die Steuer ab 14.09.1944 nicht mehr erhoben wurde, lebte sie 1948 wieder auf. Die Wechselsteuer wurde zuletzt durch Wechselsteuermarken erhoben, die bei den Postämtern erhältlich waren und auf die Rückseite des Wechsels zu kleben waren.
Zum 01.01.1992 wurde die Wechselsteuer abgeschafft.











Wertpapiersteuer



Die Wertpapiersteuer ging aus den Stempelabgaben des 19. Jahrhunderts hervor und wurde zum 25.03.1965 abgeschafft.











Zuckersteuer



Die Fiskalexperten der mittelalterlichen Königshöfe entdeckten mit dem Aufblühen des Überseehandels mit Rohrzucker im 16. Jahrhundert natürlich sofort eine neue Steuerquelle. 1841 wurde in Deutschland eine echte Zuckersteuer eingeführt, die nach dem Gewicht der angelieferten Zuckerrüben bemessen wurde.
Zum 01.01.1993 wurde die Zuckersteuer abgeschafft.











Zündwarensteuer



Diese Steuer wurde in Deutschland ab 1909 erhoben. Steuerpflichtig waren Zündhölzer, Zündspäne, Feuerzeuge und Feuersteine. Die Zündwarensteuer wurde zum 01.01.1981 abgeschafft.











Zweitwohnungssteuer



Geschichtliche Entwicklung
Die Zweitwohnungssteuer wurde erstmals 1972 zur Abdeckung der zusätzlichen finanziellen Belastungen der Gemeinden durch die Zweitwohnungssteuer (z.B. gestiegene Baulandpreise) erhoben.

Was ist steuerpflichtig
Steuerpflichtig ist das Innehaben einer Zweitwohnung in einer besteuernden Gemeinde als Mieter oder Eigentümer.

Wie hoch ist die Steuer
Die Steuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietaufwand bzw. beim Eigentümer nach der ortsüblichen Miete.













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hoffe ich konnte helfen

P.S.

In Blau sind Steuern die es nicht mehr gibt
(zumindest momentan)
;)

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du hast dir eine große Mühe gegeben, aber du hast riesige Texte einkopiert.
Erklären ist aber qua Definition etwas anderes in einer Diskussion: mit wenigem dem Diskussionspartner einen guten Einblick verschaffen.
Und das geht nur, wenn man die Materie beherrscht.

Darf ich annehmen, daß du aus dem Berufsumfeld der Steuerberatung kommst?
 
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