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Balkangreuel

Jo, hast sicherlich Recht. Jedenfalls war es ja das Ziel die Armenier im Osmanischen Reich zu deportieren oder zu töten also verstehe ich dennoch nicht warum es kein Genozid gewesen sein soll. Ich wollte auch sagen, dass man halt die Taten gezielt auf eine bestimmte Volksgruppe ausübte also die Taten selbst bestimmen natürlich auch mit obs einer war. Die Zielsetzung ist säuerlich der erste Schritt, ja aber die Zielsetzung allein definiert ihn nicht.
Ich wollte die Osmanen-Armeniergenozid-Kiste nicht beurteilen, kenne mich damit so gut wie garnicht aus
 
Mit anderen Kriterien, muss man die Situation neu deuten.

Ich erkläre es dir mal anhand eines Beispiels. Sagen wir 80 Millionen Türken werden deportiert und alle müssen über eine Brücke, die Brücke bricht zusammen und 80 Mille sterben. ->kein Genozid

Eine offizielle Regierung will sich einer Minderheit entledigen. Sie gibt Order die Minderheit zu vernichten aber das Land wird besetzt oder anderweitig verhindert. Keiner stirbt. ->Genozid

Also wäre letzeres dennoch ein Genozid obwohl er nie ausgeführt wurde? Das Vorhaben selbst kann doch niemals der Genozid sein wenn es keiner tut.
 
Und genau deswegen kann man streiten ...

Es heißt Absicht (bzw. Vorsatz), den man nachzuweisen hat...aber ich finde es recht dünn, sich darauf zurückzuziehen...


In fast jedem Strafprozess wird der Richter de facto ein Problem haben, diesen nachzuweisen....

Wenn weitere Fakten und Indizien hinzukommen aber kein Geständnis vom Täter kann man ihn dennoch des Mordes verurteilen... Je mehr und je aussagekräftiger desto eher... das Geständnis ist natürlich das was man am ehesten anstrebt....
 
Es geht auch nicht um die Osmanen, das raffen die meisten nicht :lol:
Es geht um Atatürks Unabhängigkeitsbewegung.

Diese strickte Trennung machst aber auch nur du. :lol:

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Nö.

Referenzwerk ist die aktuelle gültige UN-Konvention; sie definiert Genozid als eine Handlung, «begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören».

Genau nach dieser Definition hat so jedes Land ein Genozid begangen. Die Absicht ist ausschlaggebend.
 
Nö.

Referenzwerk ist die aktuelle gültige UN-Konvention; sie definiert Genozid als eine Handlung, «begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören».

Die Absicht wird immer als Einwand genutzt... soll es angeblich nicht gegeben haben... die Beweislast ist aber so erdrückend dass sie die Absicht aus rationaler sicht eigentlich offen legt...
 
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