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Guiseppe M. (23) in den Tod gehetzt: U-Bahn-Schläger kommen mit Bewährung davon - News Inland - Bild.de
"Berlin – Erst prügelten sie, dann hetzte einer der U-Bahn-Schläger den 23-Jährigen Guiseppe M. auf die Straße. Dort wurde der flüchtende Mann von einem Auto erfasst und getötet. Am Donnerstag wurde das Urteil gegen die Gewalttäter gefällt.
UNFASSBAR: BEIDE KOMMEN MIT EINER MILDEN BEWÄHRUNGSSTRAFE DAVON!
Für den 21-jährigen Haupttäter hatte die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Stattdessen bekam Ali T. (21) eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Mitangeklagte Baris B. (22) wurde zu vier Monaten Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge....
Die Prügelei und Pöbelei hatten die beiden Schläger eingeräumt. Eine tödliche Hetzjagd hatte der 21-Jährige aber bestritten. Der 22 Jahre alte Mitangeklagte war verletzt im U-Bahnhof geblieben. Beide hatten sich bei der Polizei gestellt. Sie waren den Ermittlern bereits wegen Raubdelikten und Körperverletzung bekannt.
Das Gericht berücksichtigte bei der Strafe auch, dass Ali T. während seiner Inhaftierung selbst Opfer eines Tötungsversuches seitens eines anderen Häftlings geworden sei. Das teilte Justizsprecher Tobias Kaehne mit..."
"Berlin – Erst prügelten sie, dann hetzte einer der U-Bahn-Schläger den 23-Jährigen Guiseppe M. auf die Straße. Dort wurde der flüchtende Mann von einem Auto erfasst und getötet. Am Donnerstag wurde das Urteil gegen die Gewalttäter gefällt.
UNFASSBAR: BEIDE KOMMEN MIT EINER MILDEN BEWÄHRUNGSSTRAFE DAVON!
Für den 21-jährigen Haupttäter hatte die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Stattdessen bekam Ali T. (21) eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Mitangeklagte Baris B. (22) wurde zu vier Monaten Bewährung verurteilt. Das Urteil lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge....
Die Prügelei und Pöbelei hatten die beiden Schläger eingeräumt. Eine tödliche Hetzjagd hatte der 21-Jährige aber bestritten. Der 22 Jahre alte Mitangeklagte war verletzt im U-Bahnhof geblieben. Beide hatten sich bei der Polizei gestellt. Sie waren den Ermittlern bereits wegen Raubdelikten und Körperverletzung bekannt.
Das Gericht berücksichtigte bei der Strafe auch, dass Ali T. während seiner Inhaftierung selbst Opfer eines Tötungsversuches seitens eines anderen Häftlings geworden sei. Das teilte Justizsprecher Tobias Kaehne mit..."