Damien
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Chodorkowski-Prozess: Europäisches Menschenrechtsgericht findet kein politisches Motiv
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Strafverfolgung des Ex-Yukos-Chefs Michail Chodorkowksi und seines Geschäftspartners Platon Lebedew als nicht politisch motiviert bewertet. Die Gerichtsentscheidung zur Beschwerde des ehemaligen Öl-Milliardärs gegen den russischen Staat wurde am Donnerstag auf der offiziellen Webseite des EGMR veröffentlicht.
Der Gerichtshof hatte unter anderem die Richterin Irina Kolesnikowa, die den ersten Strafprozess gegen Chodorkowski und Lebedew geleitet hatte, nicht für befangen gefunden. Daraus ergab sich der Schluss, dass die russischen Behörden das Recht der beiden Unternehmer auf eine gerechte Gerichtsverhandlung nicht verletzt hatten. Der Gerichtshof fand auch keine Einschränkung der Menschenrechte zu politischen Zwecken durch die russischen Behörden.
Zugleich wurde der Umgang mit den Angeklagten, die sich in einem Metallkäfig im Gerichtssaal aufhalten mussten, als menschenunwürdig qualifiziert. Zudem sei der Gewahrsam für Lebedew ohne ausreichenden Grund zweimal verlängert worden, hieß es. Laut dem Gerichtshof hatten die russischen Behörden auch das Recht der Verurteilten auf die Achtung ihres Familienlebens verletzt: Die beiden verbüßen ihre Haftstrafen weit entfernt vom Wohnort ihrer Angehörigen.
Die Richter haben dem ehemaligen Yukos-Chef eine Entschädigung von 10 000 Euro zugesprochen. Die Entschädigungsklage Lebedews wurde abgewiesen.
Die Entscheidung des EGMR betrifft den ersten Strafprozess gegen Chodorkowski und Lebedew, in dessen Ergebnis die beiden im Jahr 2005 wegen Betrug und Steuerhinterziehung zu je neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren. Bei einem weiteren Strafverfahren wurden Chodorkowski und Lebedew im Jahr 2011 zu 13 Jahren Strafkolonie (einschließlich der ersten Strafe) verurteilt.
Chodorkowski verbüßt seine Freiheitsstrafe in der Republik Karelien und Lebedew im Gebiet Archangelsk (beides Nordrussland).
Chodorkowski-Prozess: Europäisches Menschenrechtsgericht findet kein politisches Motiv | Panorama | RIA Novosti
Wieder mal ein Beweis dafür das Ausländische medien ohne beweise Jahrelang gelogen haben! In dem sie immer wieder behauptetet der Prozess sei und war Politisch motiviert!
Das einzige was Politisch motiviert ist sind die medien selbst!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Strafverfolgung des Ex-Yukos-Chefs Michail Chodorkowksi und seines Geschäftspartners Platon Lebedew als nicht politisch motiviert bewertet. Die Gerichtsentscheidung zur Beschwerde des ehemaligen Öl-Milliardärs gegen den russischen Staat wurde am Donnerstag auf der offiziellen Webseite des EGMR veröffentlicht.
Der Gerichtshof hatte unter anderem die Richterin Irina Kolesnikowa, die den ersten Strafprozess gegen Chodorkowski und Lebedew geleitet hatte, nicht für befangen gefunden. Daraus ergab sich der Schluss, dass die russischen Behörden das Recht der beiden Unternehmer auf eine gerechte Gerichtsverhandlung nicht verletzt hatten. Der Gerichtshof fand auch keine Einschränkung der Menschenrechte zu politischen Zwecken durch die russischen Behörden.
Zugleich wurde der Umgang mit den Angeklagten, die sich in einem Metallkäfig im Gerichtssaal aufhalten mussten, als menschenunwürdig qualifiziert. Zudem sei der Gewahrsam für Lebedew ohne ausreichenden Grund zweimal verlängert worden, hieß es. Laut dem Gerichtshof hatten die russischen Behörden auch das Recht der Verurteilten auf die Achtung ihres Familienlebens verletzt: Die beiden verbüßen ihre Haftstrafen weit entfernt vom Wohnort ihrer Angehörigen.
Die Richter haben dem ehemaligen Yukos-Chef eine Entschädigung von 10 000 Euro zugesprochen. Die Entschädigungsklage Lebedews wurde abgewiesen.
Die Entscheidung des EGMR betrifft den ersten Strafprozess gegen Chodorkowski und Lebedew, in dessen Ergebnis die beiden im Jahr 2005 wegen Betrug und Steuerhinterziehung zu je neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden waren. Bei einem weiteren Strafverfahren wurden Chodorkowski und Lebedew im Jahr 2011 zu 13 Jahren Strafkolonie (einschließlich der ersten Strafe) verurteilt.
Chodorkowski verbüßt seine Freiheitsstrafe in der Republik Karelien und Lebedew im Gebiet Archangelsk (beides Nordrussland).
Chodorkowski-Prozess: Europäisches Menschenrechtsgericht findet kein politisches Motiv | Panorama | RIA Novosti
Wieder mal ein Beweis dafür das Ausländische medien ohne beweise Jahrelang gelogen haben! In dem sie immer wieder behauptetet der Prozess sei und war Politisch motiviert!
Das einzige was Politisch motiviert ist sind die medien selbst!
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