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§ 140 StGB (De):
"Wer eines der Verbrechen, deren Nichtanzeige unter Strafe gestellt ist (z. B. Mord, Totschlag, Hoch- und Landesverrat), belohnt od. öffentlich billigt, nachdem es begangen od. seine Begehung versucht worden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen nicht unter 1 Jahr bestraft..."
Monte-B, wenn du dich noch lange spielst, und die Moderatoren nicht reagieren, dann lass ich deinen Account hacken und zerr dich persönlich vor Gericht!