Dissention
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jopδαn;3569835 schrieb:wird auch rückwirkend ein teil des gehaltes, welches ihr der dr. titel zusätzlich verschafft hat, zurückgefordert?
Nein, man könnte sie jedoch fristlos entlassen (im normalen Berufsleben).
jopδαn;3569835 schrieb:wird auch rückwirkend ein teil des gehaltes, welches ihr der dr. titel zusätzlich verschafft hat, zurückgefordert?
Was für eine Ironie. Der Titel ihrer Arbeit ist "Person und Gewissen" und behandelt die Gewissensbildung eines Menschen.
Wo war ihr Gewissen?
Alle Studenten (außer Jurastudenten) saufen und kiffen zuviel und vergessen dabei ihr Gewissen.
Ehrlich, ich finde diese ganze Hatz mehr als übertrieben. Klar ist es wichtig geistiges Eigentum zu schützen, und von Studenten eigene Erkenntnisse und Resultate zu fordern. Aber hej, wir reden in Schavans Fall von einer Arbeit, die 1980 (!!) abgegeben wurde. Es ist schon etwas seltsam, dass dies heute sponatan ausgegraben wird. Zumal diese Politiker ihren Job ja nicht besser oder schlechterr machen, wenn sie vor dreißig Jahren ihre Quellenangaben richtlinienkonformer niedergeschrieben hätten.
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