Die Rache
Die Blutrache wird, anders als die Todesstrafe, die von der Gemeinschaft wegen Delikten, die die Gemeinschaft als solche bedrohen, von der Familie des Geschädigten innerhalb der Regeln des Kanun vollstreckt. Sie betrifft nur Männner; auf Frauen und Kinder darf ebensowenig wie auf Vieh und Häuser geschossen werden. Der Ausführende eines Anschlags, ebenso der Anstifter, meist auch die Mittäter fallen unter die Blutrache. Bei Tötungen wird zwischen Mord und unbeabsichtigter(fahrlässiger) Tötung unterschieden; letztere ist straflos.
Der Mörder muss die Familie des Opfers informieren, damit kein falscher Verdacht aufkommt, und für den Transport des Toten zu dessen Familie sorgen. Auf keinen Fall darf er dessen Waffe stehlen; wenn er sie zum Beweis seiner Tat mitnimmt, muss er sie der Familie des Opfers schicken. Er muss durch Vermittler zunächst 24stündigen Waffenstillstand(Bese) erwirken und an der Beerdigung seines Opfers teilnehmen; die Familie kann noch einen weiteren 30tägigen Waffenstillstand gewähren, muss aber nicht. Gelingt es der Familie des Opfers, den Mörder. ohne dass eine bese gewährt wurde, binnen 24 Stunden zu töten, gilt dies als vollgezogene Blutrache, danach eröffnet die Tötung des Mörders eine neue Blutrache. Ausserdem muss an das Banner eine hohe Geldstrafe von 3000 Grosh, 100 Schafen und einem halben oder ganzen Ochsen gezahlt werden, für Verwundungen die Hälfte, in der Mirdita zusätzlich noch 500 Grosh an die Gjonmarkaj....