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Definition von Sunna und Hadith

S

Sonny Black

Guest
ausserdem will ich eine quelle für diesen hadis sehen

Thaubân berichtete, Gottes Gesandter habe gesagt: "Vergleicht meine Hadîthe mit dem Buch Gottes. Wenn sie mit ihm übereinstimmen, dann habe ich diese (Hadîthe) ausgesprochen." (Tabarânî)

P.S. Ihr glaubt doch nicht an sowas? Ihr pickt euch aber immer die Hadise aus die euch passen ;)
 

Frieden

Gesperrt
Irgendwann ist mal gut denken ich, oder nicht Frieden? Bleib bei deinem Scheiß und lass wenigstens die normalen Muslime, die an den richtigen Islam glauben in Ruhe.

was hat das mit "in Ruhe" lassen, zu tun?
Du kannst es selber in Ruhe lassen und dich hier an Diskussion nicht beteiligen... die Entscheidung liegt bei dir, oder? ;)

Frieden
 
S

Sonny Black

Guest
richtig so...

dann kannst Du mir sicherlich sagen:
-woher stammt Steinigung-Gebot, wo doch im Koran nirgends Steinigung unterstützt/verlangt wird?

-warum werden Muslim(a) Pflichte verändert? wie zb. das mit 5x Beten, wenn doch 3x Pflichgebete im Koran erwähnt wird und nicht mehr?


Frieden

Laut einigen Überlieferungen (Hadith) soll der Prophet auf Anfrage die Steinigung bei Juden, die sich des Ehebruchs schuldig gemacht hatten, gemäß der Tora (Dtn 22,22) angeordnet, zudem in mehr als einem Fall die Ehebrecherin mit der Steinigung bestraft und den Ehebrecher auspeitschen und verbannen lassen haben.

Auf dieser Basis gilt die Steinigung in der Schari’a als sogenannte Hadd-Strafe. Sie kann danach nur bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr von zwei Personen, die mit anderen verheiratet sind oder waren (siehe Zina) verhängt werden. Die Verurteilung kann auf Grund eines Geständnisses oder der Aussage von mindestens vier männlichen Zeugen erfolgen, wenn diese behaupten, dass sie beim Geschlechtsakt unmittelbar dabei waren. Da nach islamischem Recht Zeugenaussagen von Frauen weit weniger schwer wiegen als die von Männern und zudem von zwei Männern bestätigt werden müssen, werden Frauen weitaus häufiger wegen Ehebruchs angeklagt und zum Tod durch Steinigung verurteilt als Männer.

Der Azhar-Theologe al-Dschaziri (1882–1942) beschrieb die schariakonforme Ausführung der Steinigung folgendermaßen:

„Die Steinigung erfolgt mit mittelgroßen Steinen, weder mit leichten Kieseln – die Qual würde zu lange dauern – noch mit Felsbrocken – die durch die ‚Grenz‘-Strafe beabsichtigte Peinigung würde verfehlt –, sondern mit Steinen, die die hohle Hand ausfüllen; man nehme sich davor in acht, das Gesicht (des Schuldigen) zu treffen, weil der Prophet dies (einem Hadith zufolge) verboten hat... Der Ehebrecher ist während des Vollzugs der ‚Grenz‘-Strafe nicht anzubinden oder zu fesseln; auch ist für ihn keine Grube auszuheben. Für die Ehebrecherin kann eine ihr bis zur Brust reichende Grube ausgehoben werden. Während des Vollzugs darf ihre Schamgegend nicht entblößt werden. Deshalb sind die Kleider an ihr festzuschnüren, so daß ihr Leib nicht sichtbar wird.“

Zweitens, im Kur`an steht nirgendwo wie du beten musst. Also wie betest du denn?

Wie betest du ohne die Sunnah?
 
S

Sonny Black

Guest
solche Hadithe existieren :) und sind nicht von uns erfunden, was denkst Du eigentlich? hahah... :)

Frieden

Hach, aufeinmal existieren sie :lol:

Komisch, ich finde diesen Hadith aber nirgendwo ausser bei al-rahman.de

hmmmm :D Erfunden? :lol:
 

Frieden

Gesperrt
Laut einigen Überlieferungen (Hadith) soll der Prophet auf Anfrage die Steinigung bei Juden, die sich des Ehebruchs schuldig gemacht hatten, gemäß der Tora (Dtn 22,22) angeordnet, zudem in mehr als einem Fall die Ehebrecherin mit der Steinigung bestraft und den Ehebrecher auspeitschen und verbannen lassen haben.

Auf dieser Basis gilt die Steinigung in der Schari’a als sogenannte Hadd-Strafe. Sie kann danach nur bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr von zwei Personen, die mit anderen verheiratet sind oder waren (siehe Zina) verhängt werden. Die Verurteilung kann auf Grund eines Geständnisses oder der Aussage von mindestens vier männlichen Zeugen erfolgen, wenn diese behaupten, dass sie beim Geschlechtsakt unmittelbar dabei waren. Da nach islamischem Recht Zeugenaussagen von Frauen weit weniger schwer wiegen als die von Männern und zudem von zwei Männern bestätigt werden müssen, werden Frauen weitaus häufiger wegen Ehebruchs angeklagt und zum Tod durch Steinigung verurteilt als Männer.

Der Azhar-Theologe al-Dschaziri (1882–1942) beschrieb die schariakonforme Ausführung der Steinigung folgendermaßen:

„Die Steinigung erfolgt mit mittelgroßen Steinen, weder mit leichten Kieseln – die Qual würde zu lange dauern – noch mit Felsbrocken – die durch die ‚Grenz‘-Strafe beabsichtigte Peinigung würde verfehlt –, sondern mit Steinen, die die hohle Hand ausfüllen; man nehme sich davor in acht, das Gesicht (des Schuldigen) zu treffen, weil der Prophet dies (einem Hadith zufolge) verboten hat... Der Ehebrecher ist während des Vollzugs der ‚Grenz‘-Strafe nicht anzubinden oder zu fesseln; auch ist für ihn keine Grube auszuheben. Für die Ehebrecherin kann eine ihr bis zur Brust reichende Grube ausgehoben werden. Während des Vollzugs darf ihre Schamgegend nicht entblößt werden. Deshalb sind die Kleider an ihr festzuschnüren, so daß ihr Leib nicht sichtbar wird.“

und wo wird das im Koran bestätigt? wenn doch ein Gebot bereits existiert? (nur Peitschen!) nirgends steht Steinigen, was immer im Negative Sinne gebracht wird... zb. die Gläubige werden von Ungläubige bedroht gesteinigt zu werden oder Abraham wird mit Steinigung bedroht... also immer im Negative Sinne und es wird immer in Verbindung mit Gottesleugner gebracht, die die Gläubigen mit Steinigung bedrohen...! wie die Apostaten heute von wem und mit was Bedroht werden?

Frieden
 
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