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Der Status - Thread

Wenn man eine Digitale Maut am 16.01.2020 ordert und die erst am 03.02.2020 wirksam wird, man am 02.02.2020 von der Asfinag angezeigt wird, da kommt richtig Freude auf.
@daro hast recht, reine Abzocke
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Wenn man eine Digitale Maut am 16.01.2020 ordert und die erst am 03.02.2020 wirksam wird, man am 02.02.2020 von der Asfinag angezeigt wird, da kommt richtig Freude auf.
@daro hast recht, reine Abzocke
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Da ist bestimmt der Bundesmaturant Sebastian Kurz dran schuld .
Aber ich zeig Dir gerne wie man sowas richtig macht. Einfach ein bisserl früher bestellen, z.B. am 9.1.
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Da ist bestimmt der Bundesmaturant Sebastian Kurz dran schuld .
Aber ich zeig Dir gerne wie man sowas richtig macht. Einfach ein bisserl früher bestellen, z.B. am 9.1.
Gibt noch eine bessere Möglichkeit, zumindest in Österreich: Digitale Vignette vor Ort, z.B. beim ÖAMTC oder einer anderen Vertriebsstelle kaufen. Dann gilt sie ab der Minute des Kaufs und hat dennoch die Vorteile der digitalen Vignette. Hab ich letzten Samstag gemacht, weil ich mir kurz entschlossen ein anderes Motorrad gekauft habe und bei Sonnenschein und Frühlingstemperaturen abgeholt habe.
Der Grund für die verzögerte Gültigkeit ist das Konsumentenschutzgesetz bei online-Geschäften (gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit von 18 Tagen). Kauft und zahlt man in einem Geschäft, ist es kein onlinekauf, auch wenn es ein digitales Produkt ist. Das ist aber allgemein bekannt.
 
Das ist das neue Fahrzeug zur Vignette:
(Symbolbild)
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Gibt noch eine bessere Möglichkeit, zumindest in Österreich: Digitale Vignette vor Ort, z.B. beim ÖAMTC oder einer anderen Vertriebsstelle kaufen. Dann gilt sie ab der Minute des Kaufs und hat dennoch die Vorteile der digitalen Vignette. Hab ich letzten Samstag gemacht, weil ich mir kurz entschlossen ein anderes Motorrad gekauft habe und bei Sonnenschein und Frühlingstemperaturen abgeholt habe.
Der Grund für die verzögerte Gültigkeit ist das Konsumentenschutzgesetz bei online-Geschäften (gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit von 18 Tagen). Kauft und zahlt man in einem Geschäft, ist es kein onlinekauf, auch wenn es ein digitales Produkt ist. Das ist aber allgemein bekannt.

Dann möchte ich mein Geld für die Vignette zurück, die Rechnung wurde ja mit 16.01.2020 datiert und meine Kreditkarte damit belastet von daher, ich habe eine Beschwerde eingelegt und in CC VKI und meinen Rechtsschutz gesetzt. 18 Tage, dann hätte die Vignette schon am 02.02. gültig sein müssen und nicht erst am 03.02. Mal sehen was sich ergibt, übrigens bin nicht ich gefahren sondern meine Frau. Und auf der Rechnung steht auch nicht, dass die Vignette erst am 03.02.2020 gültig ist.

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