:masar1:Und dann noch von Abendland was erzählen.
[h=1]Deutsche treten massenhaft aus der Kirche aus[/h]Die zum 1. Januar künftig automatisch abgeführte Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist zwar keine neue Abgabe. Trotzdem sind viele Christen ausgetreten. Sie haben vor allem Datenschutzbedenken.
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Erst ab einer stattlichen Größenordnung machen sich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Kapitalerträge bemerkbar.
1/3Foto: Infografik Die Welt
Wohl selten hat eine technische Verfahrensvereinfachung den Kirchen so viel Ärger eingehandelt wie diese: Die zum 1. Januar 2015 in Kraft tretende automatische Abführung von Kirchensteuern auf Kapitalerträge zog schon 2014 massenhaft Austritte nach sich, sagte der Bischöfliche Regensburger Finanzdirektor Alois Sattler.
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Trotzdem verteidigt er das Vorgehen. Es wäre zwar bequemer für die Kirchenadministration gewesen, "besser aber wahrscheinlich nicht." Allerdings hätten sehr viele Kirchensteuerzahler empört angerufen, um sich zu über die vermeintlich neue Abgabe zu beschweren. "Wir klärten darüber auf, dass es keine neue Kirchensteuer gibt, und niemand auch nur einen Cent mehr bezahlen muss." Nur das Einzugsverfahren habe sich geändert. "Sonst nichts."
[h=2]Laien prüfen Mittelverwendung[/h]Zusätzliche Vorwürfe, die Kirche verschwende Steuergelder, wies Sattler entschieden zurück. Wirtschaftsprüfer würden die Jahresrechnung eingehend prüfen. Zudem verwies er darauf, "dass diese genauso wie der Haushaltsplan genehmigt werden muss vom Diözesansteuerausschuss, einem Gremium, dessen Mitglieder mehrheitlich gewählte Laien sind."
Laut Sattler ist die Kirchensteuer aus mehreren Gründen sinnvoll. "Sie ist gerecht, weil die Kirchenmitglieder nach Maßgabe ihrer veranschlagten Einkommensteuer ihren Beitrag leisten."
Wer Kinder hat oder nur ein geringes Einkommen, wird entlastet. Dank der Kirchensteuer könne die Kirche dem Wohl aller Menschen dienen: mit Seelsorgern, mit Schulen, mit dem Erhalt unseres kulturellen Erbes, mit vielfältigen sozialen Diensten.
[h=2]Bedenken beim Datenschutz[/h]Sattler versuchte zudem Bedenken von Datenschützern auszuräumen. Künftig können nämlich Banken, Versicherungen und Kapitalgesellschaften die Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Laut Sattler erhalten die Banken die Informationen in verschlüsselter Form. Das Religionsmerkmal wird als sechsstellige Kennzahl mitgeteilt. Die Banken müssten die Daten zudem in einer gesicherten und kontrollierten Umgebung verarbeiten, ausschließlich zu dem einen Zweck.
Es muss technisch und organisatorisch dafür gesorgt werden, dass jede andere Nutzung ausgeschlossen ist. Zudem kann jeder der Weitergabe des "Religionsmerkmals" widersprechen und schriftlich einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Die Kirchensteuer wird dann nicht automatisch einbehalten, muss dann aber weiter wie bisher mit der persönlichen Steuererklärung auch auf Kapitalerträge abgeführt werden.