Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben "männlich" und "weiblich" etwa "inter", "divers" oder eine andere "positive Bezeichnung des Geschlechts" aufgenommen wird.
Bundesverfassungsgericht für drittes Geschlecht im Geburtenregister - SPIEGEL ONLINE
ich freue mich auf die Meinung der aufgeklärten User dazu.