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Im Ausgangsfall hatte ein intersexueller Mensch den Antrag auf Änderung seines Geschlechts auf "inter" oder "divers" im Geburtenregister gestellt. Er war als Mädchen eingetragen worden. Laut einer vorgelegten Chromosomenanalyse ist er weder Frau noch Mann. Die Klage scheiterte zuvor in sämtlichen Instanzen, zuletzt vor dem Bundesgerichtshof.
Genau, darum bietest du ja als Möglichkeit das 3:0 gegen GR an.....Ja ne is schon alles kla und wunneba
Oder wollste lieber Holzstichel genannt werden?