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Ehegatten-Nachzug: CDU und Grüne wollen EU-Urteil missachten
Deutsch Türkische Nachrichten | 15.07.14, 22:25
Das Bundesinnenministerium will das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Ehegatten-Nachzug nicht umsetzen. Christdemokraten und Grünen-Politiker teilen die Ansicht des Innenministeriums. Doch Deutsch-Türken erstaunt diese Reaktion nicht. Demokratischer Wunsch und Wirklichkeit gehen in Deutschland weit auseinander.
Themen: Bürgerrechte, CDU, Deutschland, Ehegattennachzug, Grüne, Menschenrechte, Türken
Die Eheschließung ist für Deutsch-Türken verbunden mit großen bürokratischen Hürden. (Foto: Flickr/ epSos.de)
Eine Welle der Empörung geht durch die Reihen der CDU und Grünen. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Ehegatten-Nachzug für türkische Staatsbürger soll in Deutschland nicht gelten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU) sagt, dass am Sprachtest beim Ehegatten-Nachzug für türkische Staatsbürger festgehalten werde. Damit macht er deutlich, dass Rechtsurteile des EuGH in Deutschland keine Geltung haben. Es sei denn sie dienen dem Nachteil von Deutsch-Türken oder „echten“ Deutschen.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çınar, schreibt in einer Mitteilung:
„Dies wäre ein unerhörter Rechtsbruch, der in unserer jüngsten Geschichte seinesgleichen sucht. Dass die Bundesrepublik innerhalb der EU am häufigsten gegen Türkei-EU-Recht verstößt und deshalb laufend vor dem EuGH Prozesse verliert, ist nicht neu, aber bisher hat sie sich zumindest an Gerichtsurteile gehalten.“
Doch damit nicht genug. Auch Jo Dreiseitel (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung, steht aufseiten von Krings. Seiner Ansicht nach müssen ausländische Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland Sprachkenntnisse nachweisen.
Dabei müsste der Grünen-Politiker wissen, dass Sprachkurse nach der Einreise in einem deutschen Umfeld wirksamer sind. Doch offenbar geht es nicht wirklich um den Erwerb von Sprachkenntnissen oder um Integration.
Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen wirft dem Innenministerium verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.
„Die sich anbahnende Nicht-Umsetzung des Dogan-Urteils schlägt dem Fass den Boden aus. Das würde eine unerhörte Missachtung des höchsten europäischen Gerichts darstellen.“
Die Bundesregierung hält sich bedeckt und hat eine klare Stellungnahme bisher vermieden.
Zuvor hatte der EuGH entschieden (Rechtssache C‑138/13, Urteil vom 10.07.2014), dass die 2007 eingeführten von „Sprachtests vor dem Ehegattennachzug“ die in „Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970“ zwischen der Türkei und der EWG „enthaltene Stillhalteklausel einer Regelung des nationalen Rechts entgegensteht.
Doch Deutsch-Türken und andere Minderheiten dürfen sich nicht wundern. Nahezu alles, was zu einer rechtlichen Gleichbehandlung von ethnischen Minderheiten in Deutschland nur annähernd führen könnte, wird von Christdemokraten und Grünen blockiert. So ist es auch kein Zufall, dass insbesondere die Grünen- und CDU-Politiker in Baden-Württemberg die Einsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses verhindern.
Dabei wäre die Aufklärung sehr leicht. Den gesamten NSU-Komplex müssten die deutschen Demokraten dem amerikanischen FBI übertragen. Dieser hatte schon 2007 klare Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund gegeben, berichtet n-tv.
Die Beamten der US-Bundespolizei hatten die obersten Stellen des deutschen Sicherheits-Apparats informiert. Doch die deutschen Behörden – einschließlich der Justiz – waren durchgehend mit dem Schreddern von wichtigen Dokumenten beschäftigt.
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Es scheint sich immer mehr heraus zu kristallisieren das wir Migranten uns in keiner der etablierten deutschen Volksparteien wiederfinden können. Vielleicht wird es an der Zeit eine eigene Partei zu Gründen die den Bedürfnissen der Migranten gerecht wird. Besonders enttäuschend ist hier Rolle der Grünen.
Deutsch Türkische Nachrichten | 15.07.14, 22:25
Das Bundesinnenministerium will das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Ehegatten-Nachzug nicht umsetzen. Christdemokraten und Grünen-Politiker teilen die Ansicht des Innenministeriums. Doch Deutsch-Türken erstaunt diese Reaktion nicht. Demokratischer Wunsch und Wirklichkeit gehen in Deutschland weit auseinander.
Themen: Bürgerrechte, CDU, Deutschland, Ehegattennachzug, Grüne, Menschenrechte, Türken
Die Eheschließung ist für Deutsch-Türken verbunden mit großen bürokratischen Hürden. (Foto: Flickr/ epSos.de)
Eine Welle der Empörung geht durch die Reihen der CDU und Grünen. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Ehegatten-Nachzug für türkische Staatsbürger soll in Deutschland nicht gelten.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Günter Krings (CDU) sagt, dass am Sprachtest beim Ehegatten-Nachzug für türkische Staatsbürger festgehalten werde. Damit macht er deutlich, dass Rechtsurteile des EuGH in Deutschland keine Geltung haben. Es sei denn sie dienen dem Nachteil von Deutsch-Türken oder „echten“ Deutschen.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çınar, schreibt in einer Mitteilung:
„Dies wäre ein unerhörter Rechtsbruch, der in unserer jüngsten Geschichte seinesgleichen sucht. Dass die Bundesrepublik innerhalb der EU am häufigsten gegen Türkei-EU-Recht verstößt und deshalb laufend vor dem EuGH Prozesse verliert, ist nicht neu, aber bisher hat sie sich zumindest an Gerichtsurteile gehalten.“
Doch damit nicht genug. Auch Jo Dreiseitel (Bündnis 90/Die Grünen), Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung, steht aufseiten von Krings. Seiner Ansicht nach müssen ausländische Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland Sprachkenntnisse nachweisen.
Dabei müsste der Grünen-Politiker wissen, dass Sprachkurse nach der Einreise in einem deutschen Umfeld wirksamer sind. Doch offenbar geht es nicht wirklich um den Erwerb von Sprachkenntnissen oder um Integration.
Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen wirft dem Innenministerium verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.
„Die sich anbahnende Nicht-Umsetzung des Dogan-Urteils schlägt dem Fass den Boden aus. Das würde eine unerhörte Missachtung des höchsten europäischen Gerichts darstellen.“
Die Bundesregierung hält sich bedeckt und hat eine klare Stellungnahme bisher vermieden.
Zuvor hatte der EuGH entschieden (Rechtssache C‑138/13, Urteil vom 10.07.2014), dass die 2007 eingeführten von „Sprachtests vor dem Ehegattennachzug“ die in „Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls, das am 23. November 1970“ zwischen der Türkei und der EWG „enthaltene Stillhalteklausel einer Regelung des nationalen Rechts entgegensteht.
Doch Deutsch-Türken und andere Minderheiten dürfen sich nicht wundern. Nahezu alles, was zu einer rechtlichen Gleichbehandlung von ethnischen Minderheiten in Deutschland nur annähernd führen könnte, wird von Christdemokraten und Grünen blockiert. So ist es auch kein Zufall, dass insbesondere die Grünen- und CDU-Politiker in Baden-Württemberg die Einsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses verhindern.
Dabei wäre die Aufklärung sehr leicht. Den gesamten NSU-Komplex müssten die deutschen Demokraten dem amerikanischen FBI übertragen. Dieser hatte schon 2007 klare Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund gegeben, berichtet n-tv.
Die Beamten der US-Bundespolizei hatten die obersten Stellen des deutschen Sicherheits-Apparats informiert. Doch die deutschen Behörden – einschließlich der Justiz – waren durchgehend mit dem Schreddern von wichtigen Dokumenten beschäftigt.
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Es scheint sich immer mehr heraus zu kristallisieren das wir Migranten uns in keiner der etablierten deutschen Volksparteien wiederfinden können. Vielleicht wird es an der Zeit eine eigene Partei zu Gründen die den Bedürfnissen der Migranten gerecht wird. Besonders enttäuschend ist hier Rolle der Grünen.