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Einbürgerung

lady_croft schrieb:
Zu den Bullen kanst du auch ohne deutsch. Staatsangehörigkeit, soweit ich weiß.

Jap, muss aber dafür deine Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen :D

Lara_TR schrieb:
ist es nicht verboten zwei pässe zu haben?

das ist ein besonderer Ausnahmefall, aber für uns nich mehr möglich aus Serbien, da dies um 50€ runtergesetzt haben und es jetzt unter der grenze liegt.
 
wozu muss man bitte schön einen deutschen pass haben? :lol: :lol: :lol:

ich würde meinen serbischen für keinen preis der welt hergeben 8)

ich scheiße auf die nazis :lol: :lol: :lol:
 
also wir dürfen keine zwei pässe haben!!! frag mich eh wieso die türken so viel wert drauf legen noch den tr pass zu haben...wenn sie eh das ganze jahr in deutschland leben
 
Schiptar schrieb:
Die Scheiße ist ja, Gugica, daß in BaWü Kroaten keine doppelte Staatsangehörigkeit kriegen, ne? Sonst könnte man sich die Ausbürgerung ja sparen...

Und weshalb nicht? Ich hab vor 5 Jahren die doppelte bekommen. Ich glaube die Grenze liegt derzeit bei ca. 1200 Euro, das heißt eine Ausbürgerung ist zumutbar solange sie diesen Betrag nicht übersteigt.

Hier mehr dazu: http://www.migration-online.de/publikation._cGlkPTIzJmlkPTQyNDU_.html

Mehrstaatigkeit ist u.a. möglich, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit nur unter der unzumutbaren Bedingung der Zahlung einer hohen Entlassungsgebühr erfolgt.

Es kann auch sein, dass Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Staates sind, der die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht. Als unzumutbare Bedingung gilt z.B., wenn von Ihnen für die Ausbürgerung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit sehr hohe Entlassungsgebühren gefordert werden. Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Usbekistan, Russland oder die Bundesrepublik Jugoslawien sind Staaten, die bei der Ausbürgerung sehr hohe Gebühren verlangen.

Unzumutbar sind Entlassungsgebühren dann, wenn sie Ihr durchschnittliches Bruttomonatseinkommen übersteigen. Ein Betrag, der bis zu 1.315 1 hoch ist, ist immer zumutbar. Auf jeden Fall werden bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt. Müssen Sie hohe Entlassungsgebühren zahlen und diese sind unzumutbar, so werden Sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert und sind dann Doppelstaater oder Doppelstaaterin.



Was die Kosten der Einbürgerung betrifft, hier ein Auszug aus www.einbürgerung.de:

Grundsätzlich sind pro Person 255 € zu bezahlen.

Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 € zu bezahlen.

Werden Minderjährige ohne ihre Eltern eingebürgert, gilt die allgemeine Gebühr von 255 €.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von der Gebühr z.B. aus Gründen der Billigkeit abzuweichen und eine geringere oder gar keine Gebühr zu verlangen. Bereitet Ihnen also die Zahlung der Gebühr Probleme, weil Sie wenig Einkommen haben oder mehrere Kinder eingebürgert werden sollen, können Sie mit der Einbürgerungsbehörde besprechen, ob eine Reduzierung der Gebühr in Frage kommt.
 
mafijasiCa schrieb:
wozu muss man bitte schön einen deutschen pass haben? :lol: :lol: :lol:

ich würde meinen serbischen für keinen preis der welt hergeben 8)

ich scheiße auf die nazis :lol: :lol: :lol:

Dann verpiss dich nach Serbien wenn du die Deutschen als Nazis schimpfst.
 
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