Da ja viele durch Slowenien fahren, weil sie nach Kroatien, BiH und noch weiter wollen, hier ein paar Informationen:
1.) Fahrzeugdokumente
Führerschein / grüne Versicherungskarte
Dienstwagen - Fahrzeuglenkerberechtigung
2.) Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Autobahnen 130 km
Schnellstrasse 100 km
außerorts 90 km
Ortsgebiet 50 km
Licht am Tag
Abblendlicht ist ganzjährig vorgeschrieben
Mitführpflicht
Verbandspaket / Warndreieck / Warnweste
Ersatzlampenset
reflektierende Warnwesten sind beim Verlassen des Fahrzeuges
außerhalb geschlossener Ortschaften bei Pannen oder
Unfall für alle Personen die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben
Warnblinklichter
müssen beim Rückwärtsfahren eingeschaltet sein (nicht beim
Einparken und Reversieren)
Schulbusse
dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen
anhalten
Ampeln
die slowenischen Ampeln blinken nicht mehr grün, sondern springen
gleich auf gelb um. Das Anhalten bei gelb ist verpflichtend. Verstöße
werden bestraft.
Notrufnummern
Feuerwehr 112
Polizei 113
Rettung 112
Notruf 01 530 51 98 (deutschsprachig)
3.) Personaldokumente
Ein gültiger oder bis maximal 5 Jahre abgelaufener Reisepass
Personalausweis
Führerschein ist kein gültiges Einreisedokument
4.) Vignetten
In Slowenien ist Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstrassen
Die Vignette muß auf der linken Innenseite der Windschutzscheibe
(Fahrerseite) angebracht werden.
Kosten - 7 Tages-Vignette Euro 15,00 - Gültigkeit ab Ausstellung
Monatsvignette Euro 30,00 gültig bis zum selben Tag/Folgemonat
Halbjahresvignette - " - 35,-- 6 Monate ab Ausstellung
Anbei noch im Anhang ein PDF-Merkblatt mit österr. Unfallbericht.
1.) Fahrzeugdokumente
Führerschein / grüne Versicherungskarte
Dienstwagen - Fahrzeuglenkerberechtigung
2.) Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Autobahnen 130 km
Schnellstrasse 100 km
außerorts 90 km
Ortsgebiet 50 km
Licht am Tag
Abblendlicht ist ganzjährig vorgeschrieben
Mitführpflicht
Verbandspaket / Warndreieck / Warnweste
Ersatzlampenset
reflektierende Warnwesten sind beim Verlassen des Fahrzeuges
außerhalb geschlossener Ortschaften bei Pannen oder
Unfall für alle Personen die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben
Warnblinklichter
müssen beim Rückwärtsfahren eingeschaltet sein (nicht beim
Einparken und Reversieren)
Schulbusse
dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen
anhalten
Ampeln
die slowenischen Ampeln blinken nicht mehr grün, sondern springen
gleich auf gelb um. Das Anhalten bei gelb ist verpflichtend. Verstöße
werden bestraft.
Notrufnummern
Feuerwehr 112
Polizei 113
Rettung 112
Notruf 01 530 51 98 (deutschsprachig)
3.) Personaldokumente
Ein gültiger oder bis maximal 5 Jahre abgelaufener Reisepass
Personalausweis
Führerschein ist kein gültiges Einreisedokument
4.) Vignetten
In Slowenien ist Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstrassen
Die Vignette muß auf der linken Innenseite der Windschutzscheibe
(Fahrerseite) angebracht werden.
Kosten - 7 Tages-Vignette Euro 15,00 - Gültigkeit ab Ausstellung
Monatsvignette Euro 30,00 gültig bis zum selben Tag/Folgemonat
Halbjahresvignette - " - 35,-- 6 Monate ab Ausstellung
Anbei noch im Anhang ein PDF-Merkblatt mit österr. Unfallbericht.
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