
Verträge dieser Art sind nicht einmal den Fetzen Papier wert, auf den sie gedruckt sind.
1. Nach internationalem Seerecht hat die Türkei gar keine seegrenzen mit Libyen.
2. Es gibt sog. Hoheitsgewässer. Eine bindende völkerrechtliche Regelung brachte das Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der UN vom 10. Dezember 1982. Hier wird festgelegt, dass Küstenstaaten das Recht haben, ihre Hoheitsgewässer auf
bis zu 12 sm auszudehnen. Nach 12 Seemeilen ist Schluß mit Hoheitsgebiet. Es bleibt dem alten Türken nicht erspart, das zu akzeptieren.
https://www.un.org/Depts/los/convention_agreements/convention_overview_convention.htm .
168 Staaten (also die ganze zivilisierte Welt) hat dieses Abkommen unterzeichnet, darunter auch Libyen. Türkei natürlich nicht. Die hatten aber auch noch nie mit internationalen Verträgen viel am Hut., Und wenn es sich gar nicht vermeiden ließ, dann hat sich die Türkei einfach nicht daran gehalten.
3. Die Vereinbahrung verletzt das internationale Seerecht.