TuAF
Turkesteron
Hier geht es nicht um die 12 Seemeilen, sondern um die AWZ. Und dort ist es ganz klar geregelt, dass Inseln ebenso eingezogen werden müssen. Das Seerechtsübereinkommen ist das aktuelle, geltende internationale Recht. Ob ihr es unterschrieben habt oder nicht, ist völlig irrelevant. Ansonsten kann ja jeder internationale Gesetze so auslegen wie es ihm gefällt. Und überhaupt, die AWZ wird erstmals geregelt, innerhalb des Seerechtsübereinkommen. Da die Türkei dies nicht anerkennt, ist es sowieso fragwürdig wieso sie eine außschließliche Wirtschaftszone überhaupt beansprucht.
auch im int recht gibt es sowas nicht ,das jede insel automatisch eine 200sm awz zusteht.
Die Forderungen der Türkei sind nicht zwingend aus der Luft gegriffen, was die AWZ angeht. Nicht umsonst will Griechenland - neben Großbritannien und der Türkei seit 1960 Garantiemacht von Zypern - den Fall nur ungern vor einem internationalen Gericht sehen. Der Ausgang wäre unklar.
Internationales Fallbeispiel
Ankara kann sogar ein internationales Fallbeispiel für sich anführen: Die vor der Ostküste Kanadas gelegenen französischen Inseln Saint-Pierre und Miquelon. Das kleine Archipel mit rund 6000 Einwohnern hatte einst eine AWZ von 200 Seemeilen Fischerei-Gebiet für sich beansprucht. Ein Schiedsgericht gestand den Inseln schließlich lediglich einen Korridor zur Fischerei zu.
https://www.wienerzeitung.at/nachri...t-auf-Bohrungen-vor-Zypern.html?em_cnt_page=2
die türkei beansprucht nur was ihr rechtlich zusteht,wer damit nicht einverstanden ist darf gerne mit den eigenen imaginären ansprüchen vor gericht ziehen und sich scheinbar die nötige klatsche holen..oder sie können die angelegenheit direkt mit den türkischen see/luft und landstreitkärften austragen.