Doch gab es, aber:Nochmal: Es gab damals weder ein eigenständiges Volk der „slawischen Muslime“ noch ein ethnisches Volk der Bosniaken im heutigen Sinne. In ihrer heutigen Form und Identität verneine ich natürlich nicht, dass die muslimische Bevölkerung Bosniens einen Teil des Kuchens von Bosnien-Herzegowina beanspruchen kann. Damals war das jedoch keineswegs so eindeutig und schon gar nicht in dem heutigen nationalen Sinne. Die nationale Identität der muslimischen Bevölkerung war zu jener Zeit deutlich vielfältiger und teilweise noch im Entstehen.
Mit der Gründung des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat) am 1. Dezember 1918 wurde die bosniakische/muslimische Identität politisch und rechtlich komplett unsichtbar gemacht.
Bereits im Staatsnamen von 1918 steckte das Programm: Es wurden offiziell nur drei „Stämme“ anerkannt – Serben, Kroaten und Slowenen. Für die slawischen Muslime Bosniens war in diesem Konzept kein eigenständiger Platz vorgesehen.
Die Situation zwischen 1918 und 1929 war von folgenden Dynamiken geprägt:
- Die Vidovdan-Verfassung (1921): Diese erste Verfassung des Staates zementierte den extremen Zentralismus. Sie schaffte die historischen Regionen ab und teilte das Land in 33 neue Verwaltungseinheiten (Oblasti) auf. Obwohl die bosnischen Muslime über ihre Partei JMO (Jugoslawische Muslimische Organisation) mühsam durchsetzten, dass die Grenzen Bosniens innerhalb dieser Aufteilung vorerst erhalten blieben („türkischer Paragraph“), wurden sie national weiterhin ignoriert.
- Der Druck zur Assimilation: Da es keine Kategorie für sie gab, versuchten sowohl die serbische als auch die kroatische Elite im Parlament in Belgrad, die Muslime für sich zu vereinnahmen. Sie wurden in Volkszählungen und Formularen gezwungen, sich entweder als „Serben muslimischen Glaubens“ oder „Kroaten muslimischen Glaubens“ einzutragen.
- Die Antwort der Bevölkerung: Die große Mehrheit der bosnischen Muslime verweigerte diese erzwungene Wahl. Bei Volkszählungen deklarierten sie sich, wann immer möglich, als „unentschieden“ (neopredijeljeni), um zu signalisieren: Wir sind weder Serben noch Kroaten.
Das Jahr 1929 markiert den absoluten Höhepunkt des Zentralismus unter König Aleksandar. Für seine Staatsideologie durfte es keine regionalen oder religiösen Identitäten geben – es gab auf dem Papier nur noch das künstliche Einheitsvolk der „Jugoslawen“.
Wie die Situation 1929 staatsrechtlich aussah
- Die offizielle Lehre: Nach der Proklamation der Königsdiktatur am 6. Jänner 1929 wurde jede Erwähnung von Teil-Nationalitäten illegal. Das Volk wurde als dreinamiges Volk (troimeni narod) definiert – bestehend aus Serben, Kroaten und Slowenen.
- Der Status der bosnischen Muslime: Da sie weder als eigene Nation anerkannt waren noch in das Schema der drei „Stämme“ passten, wurden sie vom Staat rein als Religionsgemeinschaft eingestuft. Sie galten offiziell als „Muslime serbischen oder kroatischen Stammes“. [1]
- Die politische Strategie der JMO: Die wichtigste politische Partei der bosnischen Muslime in der Zwischenkriegszeit, die Jugoslawische Muslimische Organisation (JMO) unter Mehmed Spaho, agierte pragmatisch. Um die Identität und die religiösen Rechte der Muslime zu schützen, vermied sie es bewusst, sich als „serbisch“ oder „kroatisch“ zu deklarieren. Sie nutzten den Begriff „Muslim“ als politischen Schutzschild, um Bosnien als geografische Einheit zu erhalten. [1]
Der Weg zur Anerkennung
Die historische Entwicklung der bosniakischen Identität im 20. Jahrhundert verlief in drei großen Etappen:
- Das Mittelalter: Die Bevölkerung nannte sich regional Bošnjani (Bosnier) – unabhängig von der Religion. [1]
- Die Zwischenkriegszeit (1929): Unterdrückung der Identität durch den jugoslawischen Zentralismus; Einstufung als reine Glaubensgemeinschaft.
- Der Wendepunkt unter Tito (1968/1971): Erst das sozialistische Jugoslawien erkannte die Realität an, dass die Muslime Bosniens eine eigene ethnische Gruppe bildeten. Ab 1971 wurden sie in den Volkszählungen offiziell als „Muslime im Sinne der Nationalität“ (Muslimani u smislu narodnosti) neben Serben und Kroaten als sechste Staatsnation Jugoslawiens anerkannt.
- Die Rückkehr zum historischen Namen (1993): Während des Bosnienkrieges beschloss ein Kongress bosnischer Intellektueller, den alten historischen Begriff Bosniaken (Bošnjaci) als nationalen Namen wiederzubeleben, um die Verwechslung zwischen Religion (Muslim) und Ethnie (Bosniake) endgültig zu beenden.
Auch wenn die Staatsideologie offiziell die Einheit von Serben, Kroaten und Slowenen predigte, sprachen Kritiker – insbesondere in Kroatien und Bosnien – schon damals offen von einer „serbischen Hegemonie“ oder einem „maskierten Großserbien“. [1]
Warum das „dreinamige Volk“ nur eine Fassade war
Dass der Staat ab 1918 (und verstärkt ab der Königsdiktatur 1929) primär serbischen Interessen diente, lässt sich an harten historischen Fakten festmachen:
- Die Konzentration der Macht: Alle entscheidenden Machthebel des Staates befanden sich in Belgrad. Die Karađorđević-Dynastie war das serbische Königshaus, und die politische Führung (wie der langjährige Premierminister Nikola Pašić) verfolgte eine Politik, die das neue Königreich im Grunde als eine bloße Erweiterung des alten Königreichs Serbien betrachtete.
- Die Dominanz im Staatsapparat: Trotz der Lippenbekenntnisse zur Gleichberechtigung blieben Verwaltung, Justiz und vor allem die Sicherheitsorgane fest in serbischer Hand. Über 90 % aller Generäle in der königlichen jugoslawischen Armee waren Serben. Auch in den nicht-serbischen Gebieten wie Kroatien oder Bosnien wurden Spitzenposten in der Polizei und Verwaltung bevorzugt mit loyalen Serben besetzt.
- Die wirtschaftliche Ausbeutung: Es gab ein massives Steuer- und Währungsgefälle. Bei der Währungsumstellung nach 1918 wurde die Krone der ehemaligen habsburgischen Gebiete (Kroatien, Bosnien, Slowenien) zu einem künstlich schlechten Kurs in den serbischen Dinar umgetauscht. Zudem flossen Steuergelder aus den wirtschaftlich stärkeren Regionen im Norden direkt nach Belgrad, ohne dass die lokalen Provinzen ein Mitspracherecht bei der Verwendung hatten.
- Kulturelle Bevormundung: Das kyrillische Alphabet und die serbisch-orthodoxe Kirche genossen de facto staatliche Privilegien, während andere kulturelle und religiöse Identitäten als „separatistisch“ oder „staatsfeindlich“ argwöhnisch überwacht wurden.
Das Konzept des „Integraljugoslawismus“ ab 1929 war der Versuch, den berechtigten Widerstand gegen diese serbische Dominanz per Gesetz zu verbieten. Indem man behauptete, alle seien „Jugoslawen“, wollte man die ungarisch-habsburgisch geprägte Autonomie der Kroaten und die historisch-religiöse Eigenständigkeit der Bosnier im serbisch geführten Zentralstaat auflösen