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Feiger Anschlag in der Türkei: 8 Tote

Dieser Paragraph (Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuchs) ist Dreck und muss weg. Er ist mit dem nur selten angewendeten von Dir zitierten deutschen Paragraphen nicht zu vergleichen.

Wesentlicher Unterschied zwischen den Straftatbeständen anderer Länder und der Türkei war es, dass im Gegensatz zur heutigen Formulierung „türkische Nation“ der Begriff des „Türkentums“ verwendet wurde. Ein entsprechendes Pendant zu diesem Tatbestandsmerkmal weisen ähnliche Strafgesetze anderer Länder, in denen die Herabwürdigung staatlicher Institutionen mit Strafe bedroht ist, nicht auf. Die vermeintliche Beleidigung des Türkentums bot türkischen Justizbehörden und privaten Klägern Interpretationsspielraum für Klagen gegen Kritiker aus dem eigenen Land sowie für kritische Anmerkungen über den türkischen Umgang mit dem Völkermord an den Armeniern.

Der Artikel war und ist durch die unbestimmten Rechtsbegriffe „Herabwürdigung“ und „Türkentum“ inhaltlich vage und offen für willkürliche Deutungen: Es ist ungeklärt, was „Herabwürdigung“ des sogenannten Türkentums etwa von „Kritik“ an ihm unterscheidet. So wurde z. Bsp. der türkische Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk wegen Beleidigung des Türkentums und Kritik am Völkermord an den Armeniern angeklagt. Das Verfahren wurde am 22. Januar 2006 zunächst eingestellt, Orhan Pamuk wurde aber nach Wiederaufnahme im März 2011 zu einer Geldstrafe verurteilt. Ebenso wurde die türkische Schriftstellerin Elif Shafak wegen ihres 2007 in den Vereinigten Staaten in englischer Sprache erschienenen Romanes The Bastard of Istanbul wegen Herabwürdigung des Türkentums in der Türkei angeklagt. Dieses Verfahren wurde eingestellt

Der Artikel beschneidet im internationalen Vergleich die Meinungsfreiheit und wurde u. a. vom Europarat, der Europäischen Kommission und auch Amnesty International als ernste Bedrohung der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit in der Türkei angesehen. Die von der Türkei als Richterin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entsandte Rechtswissenschaftlerin Işıl Karakaş kritisiert den „Türkentum“-Artikel 301 und setzt sich für seine Entschärfung ein.

Im Jahr 2007 forderten zahlreiche in der deutschen Politik aktive türkischstämmige Politikerinnen und Politiker, darunter der heutige Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir, die türkische Regierung in einer Petition auf, nicht nur semantische Verbesserungen des Gesetzestextes vorzunehmen, sondern den Paragraphen 301 ersatzlos aus dem türkischen Strafgesetzbuch zu streichen.

Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament stellten im Fortschrittsbericht Türkei 2010 fest, dass der Artikel 301, Türkisches Strafgesetzbuch, auch in seiner am 30. April 2008 von der türkischen Nationalversammlung verabschiedeten und am 8. Mai 2008 in Kraft getretenen Neufassung weiterhin die Meinungsfreiheit in der Türkei verletzt: „Das Europäische Parlament (...) bedauert, dass einige Rechtsvorschriften wie etwa Artikel 301 (...) sowie Erklärungen der Regierung und Maßnahmen von Staatsanwälten – die freie Meinungsäußerung weiterhin einschränken. Es wiederholt seine frühere, an die Regierung gerichtete Forderung, die Überprüfung des Rechtsrahmens für die Meinungsfreiheit abzuschließen und ihn unverzüglich in Einklang mit der EMRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu bringen.“
(wikipedia)
 
Dieser Paragraph (Art. 301 des türkischen Strafgesetzbuchs) ist Dreck und muss weg. Er ist mit dem nur selten angewendeten von Dir zitierten deutschen Paragraphen nicht zu vergleichen.
Jedem das seine. Du kannst niemanden zwingen die Verfassung zu ändern und wegen der EU wird die Türkei, das sicher nicht mehr machen, dafür ist es schon viel zu spät.
 
Ich als Einzelkämpfer kann natürlich nicht die Regierung egal welche zwingen etwas zu tun oder zu unterlassen, selbst wenn ich das liebend gern täte. Aber ich kann sagen, dass dieser Drecksparagraph sowas für'n Arsch ist, weg muss, Terror gegen Kritiker rechtfertigt, und was sonst noch alles.

So, und jetzt muss ich ins Bett, schlammschlachtet allein weiter oder lasst es bleiben.
Iyi geceler.
 
Ich als Einzelkämpfer kann natürlich nicht die Regierung egal welche zwingen etwas zu tun oder zu unterlassen, selbst wenn ich das liebend gern täte. Aber ich kann sagen, dass dieser Drecksparagraph sowas für'n Arsch ist, weg muss, Terror gegen Kritiker rechtfertigt, und was sonst noch alles.

So, und jetzt muss ich ins Bett, schlammschlachtet allein weiter oder lasst es bleiben.
Iyi geceler.

:facepalm:
 
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