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FPÖ (Un)Wahrheiten, Hetze und Märchen

War ja nicht anders zu erwarten und klar lehnt Stocker eine Brandmauer zur FPÖ ab, schließlich muss er ja auf die nächsten Wahlen schauen. Wo er dann einen Volkskanzler Kickl verwirklicht.
AfD „rechtsextrem“: FPÖ kritisiert Entscheidung
Die FPÖ-EU-Abgeordnete Petra Steger hat heute die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den deutschen Verfassungsschutz scharf kritisiert. „Mit antidemokratischem Rückenwind aus Rumänien wird nun auch in Deutschland ein durchsichtiges politisches Manöver zur Ausschaltung der patriotischen Opposition durchgeführt“, so Steger in einer Aussendung.

Steger bezog sich damit auch auf die für morgen angesetzte Wiederholung der Präsidentenwahl in Rumänien. Die erste Runde im Spätherbst 2024 war vom Verfassungsgericht des Landes infolge geheimdienstlicher Erkenntnisse über die Wahleinmischung eines „staatlichen Akteurs“ bzw. Russlands zugunsten des prorussischen Rechtsextremisten Calin Georgescu annulliert worden.

Stocker lehnte Brandmauer zu FPÖ ab

 
Claudia Plakolm, Ministerin für FPÖ-Themen
Das Kopftuchverbot für junge Mädchen kommt wieder auf die Agenda

Niemand will, dass jungen muslimischen Mädchen ein Kopftuch aufgezwungen werden kann. Ob man das gleich in die Verfassung hineinschreiben soll (so wie seinerzeit die Wiener Taxiordnung), ist aber sehr die Frage.

Claudia Plakolm, ÖVP-Ministerin für Familie und Europa, hält das für möglich, möchte sich aber wegen der notwendigen Verfassungsmehrheit an die FPÖ wenden. Sie lernen es einfach nicht in der ÖVP – die FPÖ "einzubinden", ihre Themen zu übernehmen, bringt politisch überhaupt nichts. Und bei so einer Frage holt man sich höchstens den Hohn und absurd hochgetriebene Forderungen von der FPÖ.

Es ginge auch einfachgesetzlich – mit bestimmten Begleitmaßnahmen, damit der Verfassungsgerichtshof ein solches Gesetz nicht noch einmal abschmettert wie unter der Regierung Sebastian Kurz, sagt Plakolm. Na gut, man wird halt viel politische Energie in ein Problem investieren, das letztlich nur durch einen gesellschaftlichen Wandel zu lösen ist. Die Leute werden übrigens trotzdem FPÖ wählen.

 
Ja, die FPÖ war jene Partei die einen sofortigen Lockdown gefordert hat, bis man drauf gekommen ist, dass man da genau so agieren muss wie gegen Migranten.
FPÖ: 827 Parlamentarische Anfragen zu CoV-Zeit
Die FPÖ widmet sich fünf Jahre nach Beginn der Coronavirus-Pandemie den damals ergriffenen Maßnahmen der Regierung.

Die „Corona-Aufarbeitung“ soll zunächst aber nicht wie vor der Nationalratswahl angekündigt im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, sondern mittels einer Flut von Parlamentarischen Anfragen geschehen, wie FPÖ-Chef Herbert Kickl heute ankündigte. Insgesamt 827 Anfragen wollten die Blauen im Laufe des Tages im Parlament einbringen.

Die „parlamentarische Großoffensive“ sei Kickl zufolge notwendig, um den „größten Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte“ der Zweiten Republik und das „Milliardengrab“, das die damalige türkis-grüne Regierung mit den Maßnahmen geschaufelt habe, aufzuarbeiten.

203 Anfragen allein an Gesundheitsministerium
Konkret bringt die FPÖ 15 Sammelanfragen ein, die sich an alle Ressorts richten, fünf Sammelanfragen, die Daten aus den einzelnen Bundesländern erheben, sowie 572 Einzelanfragen.

203 davon betreffen das Gesundheitsressort, 191 das Bundeskanzleramt, 56 das Bildungsministerium, 24 das Wirtschaftsministerium, 23 das Finanzministerium, jeweils 16 Vizekanzleramt und Wissenschaftsministerium, zwölf das Innenministerium sowie Anfragen im einstelligen Bereich die übrigen Ministerien, eine geht außerdem an Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ).


Das hat absolut nichts mit Aufarbeitung zu tun, sondern ist einfach nur ein Thema um hetzen zu können.
 
Einer aus Haiders Buberlpartie. Ein veurteilter Straftäter
Privatkonkurs eröffnet: Grasser hat 21 Millionen Euro Schulden
Hauptgläubigerinnen sind das Finanzamt mit rund 7,9 Millionen Euro und die Republik mit rund 12,7 Millionen. Er bietet an, 630.000 Euro zu bezahlen

Vergangenen Woche hat der im Buwog-Prozess verurteilte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser einen Antrag auf Privatinsolvenz am Bezirksgericht Kitzbühel gestellt. Am Dienstag wurde das Insolvenzverfahren in Form das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet – und die Schuldensumme bekannt: 21 Millionen Euro Verbindlichkeiten hat Grasser angegeben.

Hauptgläubiger sind die Republik Österreich mit rund 12,7 Millionen Euro aufgrund des Privatbeteiligtenzuspruchs aus dem Gerichtsverfahren sowie das Finanzamt mit 7,9 Millionen Euro an Steuerforderungen. Das teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Dienstag nach der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens mit. Zudem schuldet Grasser einer Angehörigen, drei Rechtsanwälten und einer Steuerberatungskanzlei Geld. Immobilienvermögen besitzt er gemäß seinem Vermögensverzeichnis nicht, zwei seiner Konten sind beschlagnahmt. Zudem ist Grasser Eigentümer der in Liquidation befindlichen Valuecreation GmbH, die ist laut Grassers Antrag zur Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens aber vermögenslos.

 
Was würde passieren

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Stellungnahme zu Angriff des Wiener FPÖ-Chefs
STANDARD-Chefredaktion weist Diffamierung einer STANDARD-Journalistin durch Dominik Nepp entschieden zurück

Vertreter der FPÖ Wien haben am Dienstag auf X eine STANDARD-Redakteurin öffentlich aufgrund ihrer Berichterstattung angegriffen und diffamiert. Ausgangspunkt war ein Posting des freiheitlichen Stadtparteiobmanns Dominik Nepp, das dann von weiteren Parteikollegen geteilt und kommentiert wurde.

Die Chefredaktion des STANDARD hat dazu mit folgender Stellungnahme reagiert: "Wir weisen die Angriffe der FPÖ Wien auf eine STANDARD-Journalistin, die nichts weiter als ihren Job gemacht hat, entschieden zurück. Dass bei der Wien-Wahl ein Kandidat für die FPÖ angetreten ist, der wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt wurde, ist im öffentlichen Interesse selbstverständlich berichtenswert. Unabhängigen, seriösen Journalismus derart untergriffig in Misskredit bringen zu wollen, ist auf das Schärfste zu verurteilen."

Im Artikel von Colette Schmidt (hier zur Nachlese) wurde vor der Wien-Wahl beschrieben, dass ein FPÖ-Kandidat in Wien-Donaustadt im Dezember wegen NS-Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilt wurde. Mit einer derartigen Verurteilung ist es in Österreich nicht erlaubt, bei Wahlen anzutreten. (red, 6.5.2025)

 
Könnte die FPÖ verboten werden?
Deutschland diskutiert ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Die rechtliche Lage in Österreich ist aber anders. Wie die FPÖ laut Verfassung verboten werden könnte.

In Deutschland hat der Verfassungsschutz nun einen mehr als tausendseitigen Bericht fertiggestellt, in dem die Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert rechtsextreme Partei kategorisiert wird. Die Gründe sind ihre Hasssprache, die dichte personelle Verflechtung mit dem Neonazi- und Identitärenmilieu, aber auch der häufige Gebrauch des Begriffs „Umvolkung“. Dieser ist nicht nur ein Begriff, sondern ist getragen von der Vorstellung eines ethnisch homogenen Volkes und der Grundüberzeugung, dass ethnisch „echte Deutsche“ irgendwie bessere und deutschere Deutsche seien. Das würde das Staatsvolk in Staatsbürger erster und zweiter Klasse einteilen und die Menschenwürde der auf diese Weise Abgewerteten verletzen.

In Österreich trommelt die FPÖ selbst vom Rednerpult des Nationalrats von der „Umvolkung“, und der Parlamentspräsident findet das Nazi-Wort offenbar so okay, dass er nicht einmal einen Ordnungsruf erteilt.

Die AfD ist jetzt amtlich rechtsextrem und die US-Regierung springt der Partei – wie allen Rechtsextremen über den ganzen Globus – in gespielter Erschütterung bei, nennt die deutschen Behörden „tyrannisch“. Das ist alleine deshalb ulkig, da das deutsche Grundgesetz 1949 nicht ohne Zutun der drei Westmächte des alliierten Kontrollrates – und insbesondere der damaligen US-Regierung – verabschiedet wurde. Die Mechanismen einer wehrhaften Demokratie, die bis hin zum Parteiverbot für extremistische und antidemokratische Parteien reichen, waren gewissermaßen eine amerikanische Mit-Erfindung. Noch ulkiger ist, wenn man bedenkt, dass die heutige US-Regierung, die von den tyrannischen Deutschen fabuliert, gerade die Redefreiheit an den Universitäten angreift und missliebige Leute in Internierungslager nach El Salvador deportiert. Von solchen Leuten will man sicherlich über Tyrannei belehrt werden.

 
Faschistische Organisationen sind aufzulösen
Es gibt aber noch ein anderes Gesetz – neben dem Verbotsgesetz –, das sogar völkerrechtlichen Charakter besitzt und im Verfassungsrang ist: in Artikel 9 Staatsvertrag verpflichtet sich Österreich, „alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind“.

Die Frage ist berechtigt, ob Österreich nicht fortwährend gegen die eigene Verfassung verstößt, wenn Parteien toleriert werden, die ethnischen Hader schüren, mit NS-Vokabeln wie „Umvolkung“ operieren, deren Vorsitzender bei öffentlichen Auftritten Andersdenkende als „Zecken“ bezeichnet und die tief ins Neonazi-Milieu verstrickt ist. Da ist es nicht gänzlich abwegig, anzunehmen, dass die FPÖ unter die Rubrik „Organisationen faschistischen Charakters“ fallen könnte.

Es wäre jedenfalls nicht ohne ironische Pointe, dass jener Staatsvertrag, der als Geburtsurkunde des neutralen, unabhängigen Österreich auch von der FPÖ neuerdings so hoch gehalten wird, die Auflösung von Parteien wie der FPÖ festschreibt – und Österreich dieses Versprechen seit Jahrzehnten nicht einlöst.

An skurrilen Pointen ist das Konzept der wehrhaften Demokratie aber sowieso nicht arm. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in früheren Verfahren entschieden, dass eine Partei groß und erfolgreich genug sein muss, sodass die Verwirklichung ihrer Ziele zumindest möglich erscheint, um ein Verbot zu rechtfertigen. Heute heißt es häufig von skeptischen Stimmen, dass man eine Partei, die ein Viertel der Wählerstimmen gewinnt, kaum verbieten kann, weil sie zu groß sei.

 
"Grob pflichtwidriges" Verhalten im ORF-Stiftungsrat
Muss die Bundesregierung diejenigen ins oberste ORF-Gremium entsenden, die die Parteien vorschlagen? Eine Pflicht lässt sich nirgends ableiten. Bei FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler wiegen die Vorwürfe schwer

Das oberste Entscheidungsorgan des ORF, Österreichs weitaus größtem und öffentlich finanziertem Medienkonzern, wird gerade neu besetzt. Regierung, Parteien, Bundesländer, Betriebsrat und ORF-Publikumsrat besetzen 35 Mandate im ORF-Stiftungsrat, der 2026 das nächste Mal über die ORF-Führung entscheidet. Die sechs Parteimandate werden von der Bundesregierung auf Vorschlag der Parteien beschickt. Der Unternehmensrechtler Martin Schauer kommt in seinem Gastkommentar zum Schluss: Die Regierung ist nicht verpflichtet, jeden und jede zu entsenden, die ihnen vorgeschlagen werden. Das sollte sie im Falle Peter Westenthalers beherzigen.

Der ORF ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Seine Organisation ist jedoch in Teilen einer Aktiengesellschaft nachgebildet. Dies gilt besonders für den Stiftungsrat, dessen Funktion weitgehend dem Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft entspricht; zum Teil verweist das ORF-Gesetz explizit auf die aktienrechtlichen Bestimmungen zum Aufsichtsrat (zum Beispiel hinsichtlich der Sorgfaltspflichten und der haftungsrechtlichen Verantwortung). Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs, durch das einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes aufgehoben wurden, hat der Gesetzgeber die Bestellung des Stiftungsrats neu gestaltet.

 
ÖVP wettert gegen „Methode Kickl“
Die ÖVP teilt weiter gegen FPÖ-Chef Herbert Kickl aus. Heute lud die Volkspartei zu einer Pressekonferenz mit dem Titel „Was ist Kickls Unterschrift eigentlich wert?“, um dem FPÖ-Chef fehlende Glaubwürdigkeit zu attestieren.

Einerseits, was die nach Ansicht der ÖVP in den blau-schwarzen Verhandlungen paktierte Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten und Pensionistinnen anbelangt, andererseits das nicht eingelöste Versprechen eines CoV-Untersuchungsausschusses.

„Kalte Füße“, „Nebelgranaten“
Beide Fälle stünden exemplarisch für die „Methode Kickl“, so ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti. Nach großen Ankündigungen bekomme Kickl „kalte Füße“, wenn es an die Umsetzung geht, und dann werfe er „Nebelgranaten“.

Eine solche sei die Aussage des FPÖ-Chefs, wonach die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten in den blau-schwarzen Verhandlungen nicht beschlossene Sache gewesen sei. Dabei ginge diese Maßnahme eindeutig aus dem Dokument hervor, das an die EU-Kommission gesandt wurde, so Marchetti: „Und der Brief, den wir nach Brüssel geschickt haben, trug Kickls Unterschrift.“

 
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