Furchtbarnistan
Eine Glosse über die Religionsfreiheit Von Ulrich Ladurner
In Afghanistan droht dem 40-jährigen Abdul Rahman, zum Tode verurteilt zu werden, weil er zum Christentum übergetreten ist. Die Empörung darüber ist groß. Zu Recht, denn es darf nicht sein, dass ein Mensch wegen seiner religiösen Überzeugung hingerichtet wird. Man kann nur hoffen – und muss alles dafür tun –, dass Abdul Rahman nicht hingerichtet wird. So weit, so schlimm. Trotzdem, dem allseits geäußerten Protest wohnt opportunistische Selbstvergessenheit inne.
2004 hat die afghanische Loya Jirga eine Verfassung verabschiedet. Der gesamte Westen hatte dies gefeiert. Auf die Afghanen prasselte der Applaus nieder wie vorher die Bomben – und tatsächlich besteht ein Zusammenhang. Krieg ist doch nur legitim, wenn man nachher was zum Feiern hat: Wahlen, Demokratie oder so etwas Ähnliches. Und nun stellt sich heraus, dass ebendiese Verfassung das Urteil gegen Rahman erlaubt. Denn laut Verfassung sind Gerichte an islamische Gesetze gebunden – und die sehen die Todesstrafe für Abtrünnige vor. Das ist bitter, aber es war kein Geheimnis.
Der Fall Rahman wird vielen Vereinfachern hierzulande wieder die Möglichkeit geben, über den »Kampf der Kulturen« zu schwadronieren. Das wäre irreführend. Stattdessen sollten wir ein paar schlichte Tatsachen feststellen. Afghanistan ist kein Musterland, nur weil der Westen es von den Taliban befreit hat. Es gibt ein reales Afghanistan und das in den Köpfen der Befreier – dazwischen liegt ein Abgrund. Ihn zu schließen nennt man nation-building.
© DIE ZEIT 23.03.2006 Nr.13
Comment
Und erneut ein Beweis für die Friedfertigkeit des Islams 8O
Eine Glosse über die Religionsfreiheit Von Ulrich Ladurner
In Afghanistan droht dem 40-jährigen Abdul Rahman, zum Tode verurteilt zu werden, weil er zum Christentum übergetreten ist. Die Empörung darüber ist groß. Zu Recht, denn es darf nicht sein, dass ein Mensch wegen seiner religiösen Überzeugung hingerichtet wird. Man kann nur hoffen – und muss alles dafür tun –, dass Abdul Rahman nicht hingerichtet wird. So weit, so schlimm. Trotzdem, dem allseits geäußerten Protest wohnt opportunistische Selbstvergessenheit inne.
2004 hat die afghanische Loya Jirga eine Verfassung verabschiedet. Der gesamte Westen hatte dies gefeiert. Auf die Afghanen prasselte der Applaus nieder wie vorher die Bomben – und tatsächlich besteht ein Zusammenhang. Krieg ist doch nur legitim, wenn man nachher was zum Feiern hat: Wahlen, Demokratie oder so etwas Ähnliches. Und nun stellt sich heraus, dass ebendiese Verfassung das Urteil gegen Rahman erlaubt. Denn laut Verfassung sind Gerichte an islamische Gesetze gebunden – und die sehen die Todesstrafe für Abtrünnige vor. Das ist bitter, aber es war kein Geheimnis.
Der Fall Rahman wird vielen Vereinfachern hierzulande wieder die Möglichkeit geben, über den »Kampf der Kulturen« zu schwadronieren. Das wäre irreführend. Stattdessen sollten wir ein paar schlichte Tatsachen feststellen. Afghanistan ist kein Musterland, nur weil der Westen es von den Taliban befreit hat. Es gibt ein reales Afghanistan und das in den Köpfen der Befreier – dazwischen liegt ein Abgrund. Ihn zu schließen nennt man nation-building.
© DIE ZEIT 23.03.2006 Nr.13
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Und erneut ein Beweis für die Friedfertigkeit des Islams 8O