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Geht es Rapidshare & Co. nun auch an den Kragen?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
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Bald wird auch das unerlaubte Kopieren von Artikeln geahndet werden (verboten ist es heute schon, aber wird noch nicht sehr verfolgt).
Das wird dann vor allem für Politik-Foren einen ziemlichen Nachteil mit sich bringen.
 
Es gibt doch nen extra Paragraph für so einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen, der besagt, dass maximal 100 € an Anwaltskosten fällig werden dürfen.
 
Glaube ich nicht....Die User sind ja für diese Abmahnanwälte wie Goldesel!
Sind aber glaube nicht alle seiten wo die erkennen wer was gezogen hat
Bald wird auch das unerlaubte Kopieren von Artikeln geahndet werden (verboten ist es heute schon, aber wird noch nicht sehr verfolgt).
Das wird dann vor allem für Politik-Foren einen ziemlichen Nachteil mit sich bringen.
Bye Bye Balkanforum
 
Aufruhr im Internet: Nach der Schließung von Kim Schmitz' (37) Daten-Tauschbörse „Megaupload“ schwappt eine Abmahnwelle so hoch wie noch nie durch Deutschland! Der Grund: Internet-Piraterie mit Kinofilmen, Musik, Spielen, Pornos…

„Derzeit werden Zehntausende Drohschreiben verschickt“, sagt ein Urheberrechts-Experte. „Das ist ein richtiges Business geworden. Einige Kanzleien haben sich auf dieses lukrative Geschäft spezialisiert. Es wird abgemahnt, dass die Schwarte kracht...“ Und die Abmahner sind im Recht!

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Viele Menschen kriegen es mit der Angst zu tun, wenn die Anwaltsschreiben im Postkasten liegen, nachdem sie sich z.B. in einer Online-Tauschbörse bedient haben. „Finger weg von Tauschbörsen im Internet. Das kann teuer werden!“, warnt der Bochumer Anwalt Hans-Bernd Lohof (56). Besonders gefährlich: Plattformen, bei denen man runter- und gleichzeitig hochlädt (Filesharing, Bittorrent-Sites). Wichtig: Es haften die Anschlussinhaber, also etwa Eltern für ihre Kinder. Das gilt auch bei W-LAN-Verbindungen...

„Die Mahnungen sind derzeit auf einem extrem hohen Niveau“, sagt Rechtsanwalt Mario Obst (43, Dortmund). Mit knisternden Sätzen wie diesen steigen die formellen Schreiben ein: „Wir fordern Sie auf, es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 Euro zu zahlen.“ Warum dieser krumme Wert? Ab 5001 Euro „Streitwert“ landen die Raubkopier-Fälle bei Spezialkammern der Landgerichte.

In den Schreiben wird auf die Sekunde genau der illegale Upload eines Songs, Films oder Spiels vorgehalten. Dann wird Druck gemacht: „Diese Daten wurden mittels einer Anti-Piracy-Software beweissicher dokumentiert und an das Landgericht weitergeleitet“, schreiben die Juristen.

So werden dann im großen Stil die Anschriften der „Raubkopierer“ ermittelt, weil die Gerichte diesen Forderungen stets nachgeben müssen. Oder Spezialfirmen entschlüsseln die IP-Adressen.
Dann wird die Post verschickt, die so viele verängstigt: „Die Rechte unserer Mandantschaft werden massenhaft durch illegales Anbieten (öffentliche Zugänglichmachung) von Dateien in Filesharingnetzwerken („Dateitauschbörsen") verletzt.“

Es werden Vergleichsangebote unterbreitet, um den Rechtsstreit beizulegen. Und viele zahlen, weil sie einen Prozess mit einer Verurteilung fürchten. Andere sehen nicht ein, dass sie etwas Illegales getan haben – und wollen den Ärger aussitzen. Ein Fehler!

Solche Mahn-Dokumente liegen uns vor: 1200 Euro soll ein Internet-User zahlen, der den Song „Schöne Neue Welt“ von Culcha Candela aus dem Netz gezogen hat. Für „Evacuate the Dancefloor“ und „Pyromania“ aus den Top-100-Single-Charts sind 450 Euro fällig. Bei einem Porno fordern die Anwälte 650 Euro Vergleichszahlung. Dann schreiben die Abmahner, die Sache sei „zivilrechtlich erledigt“. Hinzu kämen aber noch die Anwaltsgebühren. So kann sich ein Vergleich über 450 Euro auf insgesamt rund 1300 Euro summieren. Da kauft man sich doch lieber gleich die DVD...

WAS TUN, WENN DIE LÄSTIGE POST DA IST?
Rechtsanwalt Obst: „Wenn man so eine Abmahnung erhält, sollte man nicht die Nerven verlieren, aber auf jeden Fall reagieren! Reagiert man nicht, riskiert man eine einstweilige Verfügung und eine Unterlassungsklage. Das treibt die Kosten weiter hoch.

Unsere Empfehlung: Der Gang zum Anwalt lohnt sich. Nur Experten für gewerblichen Rechtsschutz können abschätzen, wie weit die eine oder andere Abmahnkanzlei erfahrungsgemäß geht.“
Sicher ist: Vorsicht! Das Bereitstellen illegaler Downloads ist schon lange kein Kavaliersdelikt mehr – und kann sehr teuer werden.

Die Nutzer-Daten auf der Internet-Plattform „Megaupload“ sollen laut US-Staatsanwaltschaft ab Donnerstag gelöscht werden. Da hoffen jetzt viele, dass ihnen ein Mahnschreiben erspart bleibt...


Quelle: Bild.de

Sollte man langsam hier verbieten, allein schon das sie Megaupload als Tauschbörse bezeichnen.

Nutzer die von Filehostern (Megaupload, Rapidshare etc.) runtergeladen haben haben nichts zu befürchten, bei Tauschbörsen wie Bearshare und so ist das was anderes, da man automatisch als Anbieter fungiert wenn man eine Datei von dort runtergeladen hat.

Mehr Infos hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/30/was-megaupload-kunden-befrchten-mssen/


Der Blödzeitung sollte man nie Glauben schenken
 

UrhG § 97a. Abmahnung

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Ich war selbst mal betroffen, bekam ne Abmahnung, weil ich ein fremdes Artikelfoto für eine Privatauktion bei ebay verwendet hab. Die Anwältin wollte zuerst 650 €, 50 € für die Verwendung des Fotos und 600 Tacken für sich selbst. Ein befreundeter Jura-Examenskandidat aus Berlin setzte dann ein Schreiben für mich auf, in dem er sich auf diesen Paragraph berief. Ich zahlte 100 € an Anwaltskosten plus die 50 fürs Foto und hörte nie wieder von ihr. Was Urheberecht im Falle von Musik etc angeht, müsste dieser Paragraph genauso greifen.
 
Quelle: Bild.de

Sollte man langsam hier verbieten, allein schon das sie Megaupload als Tauschbörse bezeichnen.

Nutzer die von Filehostern (Megaupload, Rapidshare etc.) runtergeladen haben haben nichts zu befürchten, bei Tauschbörsen wie Bearshare und so ist das was anderes, da man automatisch als Anbieter fungiert wenn man eine Datei von dort runtergeladen hat.

Was für ein Schwachsinn.
Der Download ist ebenso illegal und sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich relevant!
 
Youtube könnte wohl auch bald der Vergangenheit angehören. Die können doch unmöglich bei zig Millionen Files die ständig hochgeladen werden immer nachprüfen ob irgendein Copyright gebrochen wird.
 
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