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Geht es Rapidshare & Co. nun auch an den Kragen?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
  • Erstellt am Erstellt am
Die Nächte auf youtube werden wohl auch bald der Vergangenheit angehören. Die können doch unmöglich bei zig Millionen Files die ständig hochgeladen werden immer nachprüfen ob irgendein Copyright gebrochen wird.

Was wollen die jetz mit YouTube?
 
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Glaube das haben die damals im Rahmen dieser Massenabmahnungen bezügl. lächerlich simpler Bilder von "Marions Kochbuch" eingeführt, du hast es auch nicht hochgeladen sondern eingach "verwendet" - ich bezweifle aber, dass das für das uploaden der Filme so angewandt werden kann, insbesondere dann nicht, wenn man vlt. monatelang mehrere Filme hochlädt
 
Wer einen Film oder eine CD aus dem Internet herunterlädt stellt auf jeden Fall eine Vervielfältigung her und greift somit in das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 Urhebergesetz des Urhebers ein. Zur Vervielfältigung zählt insbesondere das zwangsläufige Speichern der Datei auf der Festplatte sowie das spätere Brennen auf CD oder DVD.
Erst recht illegal sind angebotene Links, um einen gezielten Zugang zu raubkopierten CD´s oder Filmdateien zu ermöglichen. Portalseiten stellen speziell kodierte Links mit einer Kurzbeschreibung des Films oder der CD zur Verfügung, die auch dazu verwendet werden können, um Filesharingprogrammen Suchvorgaben zu geben.

Die Anbieter derartiger Links begehen selbst zwar keine Urheberrechtsverletzung, da sie die rechtsverletzende Datei nicht auf ihrem Server bereit halten, sie ermöglichen es jedoch mittelbar, dass Dritte eine Urheberrechtsverletzung begehen können. Sie können damit als sogenannte Mitstörer auf Unterlassung oder Schadensersatz gemäß § 97 I Urhebergesetz in Anspruch genommen werden.
 
Quelle: Bild.de

Sollte man langsam hier verbieten, allein schon das sie Megaupload als Tauschbörse bezeichnen.

Nutzer die von Filehostern (Megaupload, Rapidshare etc.) runtergeladen haben haben nichts zu befürchten, bei Tauschbörsen wie Bearshare und so ist das was anderes, da man automatisch als Anbieter fungiert wenn man eine Datei von dort runtergeladen hat.

Mehr Infos hier: law blog» Archiv » Was Megaupload-Kunden befürchten müssen


Der Blödzeitung sollte man nie Glauben schenken

Das stimmt aber nicht ganz! Wenn diese Filehoster die Daten von den Premium Nutzern gespeichert haben können sehr woll die Nutzer eindeutig Identifiziert werden! Und man ist ja praktisch gezwungen ein Premium Acount bei denen einzurichten!
 
Glaube das haben die damals im Rahmen dieser Massenabmahnungen bezügl. lächerlich simpler Bilder von "Marions Kochbuch" eingeführt, du hast es auch nicht hochgeladen sondern eingach "verwendet" - ich bezweifle aber, dass das für das uploaden der Filme so angewandt werden kann, insbesondere dann nicht, wenn man vlt. monatelang mehrere Filme hochlädt

jaja klar, ich rede auch nich von Leuten, die es bereitstellen auf eigenen Servern, sondern von Leuten, die es für den Privatgebrauch runterladen, das heißt, auch nicht weiterverbreiten.
 
Das stimmt aber nicht ganz! Wenn diese Filehoster die Daten von den Premium Nutzern gespeichert haben können sehr woll die Nutzer eindeutig Identifiziert werden! Und man ist ja praktisch gezwungen ein Premium Acount bei denen einzurichten!
Hab nie eins bei rapidshare und co eingerichtet
 
jaja klar, ich rede auch nich von Leuten, die es bereitstellen auf eigenen Servern, sondern von Leuten, die es für den Privatgebrauch runterladen, das heißt, auch nicht weiterverbreiten.

Inwiefern sind die Anwaltskosten relevant?
NAch der Abmahnung versucht man sich ja mit dir zu einigen, das ist ja der Trick an dem ganzen....du zahlst ne relativ große Summe und man verzichtet auf zivilrechtliche Klagen, zudem unterschreibst du eine Unterstützungserklärung die im Wiederholungsfall auch noch mal richtig teuer wird....vergisst aber zu sagen das man strafrechtlich immer noch belangt werden kann
 
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