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Genussehe im Islam

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Fan Noli

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Die Zeitehe bzw. Genussehe (das Wort "mut'a" bedeutet Genuss) ist eine Form der im Islam erlaubten Ehe, bei der die Dauer der Ehe von vornherein abgesprochen und festgelegt wird. Diese kann nach verschiedenen Rechtsgelehrten zwischen einer Stunde und 99 Jahren - also unbegrenzt, aber nur für das Diesseits - betragen. Die Wartezeit nach Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Ableben des Ehemannes gilt auch bei dieser Form, wie auch die Brautgabe und viele andere Regeln der zeitlich unbegrenzten Ehe. Im Gegensatz zu der unbegrenzten Ehe können aber bei der Zeitehe Beschränkungsvereinbarungen getroffen werden, die bei der zeitlosen Ehe nicht zulässig sind. So kann z.B. eine nur eingeschränkte Sexualität vereinbart werden und vieles andere mehr. Daher wird diese Form der Ehe auch oft wie z.B. eine "Verlobung" durchgeführt. Während diese Form der Ehe in der Schia erlaubt ist, wird sie bei Sunniten verboten. Weiterer Unterschied ist, dass ein Schiit eine Nichtmuslima nur in Zeitehe ehelichen darf, wohingegen ein Sunnit sie zeitlos ehelicht.
Bei der Form der Eheschließung für eine Zeitehe muss mindestens die Zeitdauer als auch die Brautgabe vertraglich festlegt werden. Zusätzlich zu den im Ehevertrag für die permanente Ehe möglichen Sondervereinbarungen, kann bei der Zeitehe auch eine Einschränkung der Sexualität vereinbart werden.


Nach der Festlegung der Einzelheiten sagt die Frau idealerweise in arabischer Sprache:
zeitehe2.gif
"zawwadschtuka nafsii fii muddatil ma´luma ´ala ´l mahril ma´lum."
(Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Zeitdauer für die festgesetzte Brautgabe)
Der Mann antwortet dann:
zeitehe3.gif
"qabiltu"
(Ich habe akzeptiert)
Damit sind beide verheiratet!
Bei der islamischen Legitimation der Zeitehe gehen die Meinungen auseinander. Nach sunnitischer Rechtsauffassung wurde die Erlaubnis zur Zeitehe, die im Heiligen Qur'an zweifelsfrei (siehe 4:24) vermerkt ist, vom Propheten Muhammad (s.) aufgehoben. Die Aufhebung eines Verses des Heiligen Qur'an durch eine externe Quelle, und selbst wenn es der Prophet Muhammad (s.) wäre, ist nach schiitischer Ansicht nicht möglich und auch niemals von den Ahl-ul-Bait praktiziert worden. Es existiert kein Fall, in dem ein Vers außerhalb des Heiligen Qur'an abrogiert wurde - zumindest nicht durch ALLAH und seinen Propheten Muhammad (s.) und seine Imame (a.). Hierin wurzelt daher auch die Regel, dass eine der Grundbedingungen für die Authentizität einer Überlieferung, deren völlige Widerspruchslosigkeit zum Heiligen Qur'an, unerlässliche Bedingung ist. Darüber hinaus stellt der Heilige Qur'an die höhere Autorität dar. Darin heißt es:

"...Und was ihr genossen (Istamta'tum) habt gemäß Vereinbarung, gebt ihnen ihre Brautgabe als Vorschrift. Und es ist keine Sünde, wenn ihr über die Vereinbarung hinaus miteinander eine Übereinkunft trefft, nach Erfüllung der Vorschrift. Seht, Allah ist Allwissend und Allweise." (Heiliger Qur'an 4:24)


In diesem Vers wurde weder "Ehe", noch irgend eines seiner Derivate benutzt, sondern ein Derivat des Wortes "Mut'a" (Genuss-/Zeitehe): "Istamta'tum". Das Wort "istamta'a" ist eine Verbalform der Wurzel "mta". Dementsprechend ist die Mut'a eine Form der Ehe, doch die Regularien unterscheiden sich etwas von denen der permanenten Ehe, einschließlich der Tatsache, dass das Paar seinen Vertrag verlängern kann, wie auch das Ende des Verses schon spezifiziert. Es besteht Übereinstimmung unter den Rechtsgelehrten aller Rechtsschulen, dass obiger Vers die Erlaubnis der Zeitehe beschreibt. Auseinander gehen die Meinungen darüber, ob und von wem der Vers zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wurde. Während die sunnitischen Gelehrten die Aufhebung auf den Propheten Muhammad (s.) beziehen, verweisen schiitische Rechtsgelehrte auf das Verbot ab der Kalifenzeit von Umar ibn Chatab.


Zahlreiche sunnitische Kommentatoren, wie Fachr al-Radhi, bestätigen, dass o.g. Vers (4:24) bezüglich der Zeitehe offenbart wurde. Sie erklären gerade heraus, dass die Zeitehe aufgrund o.g. Verses erlaubt wurde und sagen, sie sei später verboten worden. Allerdings zitieren auch diese Gelehrten teilweise eine anders klingende Aussage von Imam Ali (a.): "Ali (r.a.) sagte: Die Mut'a ist eine Gnade von Allah an seine Diener. Wäre es nicht aufgrund des Verbotes durch Umar, würde niemand die Sünde der Unzucht begehen außer den Schlimmsten" Sunnitische Quelle: - Tafsir al-Kabir von al-Tha'labi, unter dem Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Fachr al-Radhi, Kommentar zum Vers 4:24; - Tafsir al-Kabir von Ibn Dscharir al-Tabari, Tafsir al-Durr al-Manthur von al-Suyuti, Tafsir al-Qurtubi, Tafsir Ibn Hayyan, Tafsir Nisaburivon al-Nisaburi.


Umar selbst bezog sich bei seinem Verbot nie auf ein Verbot durch den Propheten Muhammad (s.). Das haben andere erst später getan. Umar sagte selbst: "Die Zeitehe war erlaubt zu Zeiten des Propheten und ich verbiete sie". Der große sunnitische Gelehrte Fachr al-Radhi schrieb in seinen umfangreichen Auslegungen zum Heiligen Qur'an unter o.g. Vers: Umar sagte: Zwei Arten der Zeitehe waren (legal) zur Zeit des Propheten und Ich verbiete sie beide, und Ich bestrafe jene, die sie begehen. Dies sind : Zeitehe der Pilgerfahrt und die allgemeine Zeitehe". Tafsir al-Kabir, al-Fachr al-Radhi, - Musnad Ahmad Ibn Hanbal, Band 1, Seite 52


Zahlreiche Überlieferungen hierzu zeigen, dass beide Formen der Zeitehe praktiziert wurden zu Zeiten des Propheten Muhammad (s.) und Abu Bakr und in den frühen Zeiten von Umars Regierung. Doch verboten wurden sie durch Umar, wie er es auch selbst bezeugt. Al-Zamakhshari, ein weiterer sunnitischer Qur'an-Kommentator zu Vers 4:24 überliefert, dass dieser Vers aufgehoben sei, ohne einen Nachweis aus dem Heiligen Qur'an zu bringen.
Auch Ibn Kathir erwähnt in seiner Auslegung, dass Buchari erklärt hat, wie Umar den Leuten die Zeitehe verbot (Tafsir Ibn Kathir, Band 1, S. 233). Im "Sahih" von Muslim, überliefert von Dschabir ibn Abdillah al-Ansari, werden verschiedene Arten der Ehe erläutert.


Einer der Gefährten, welcher in Opposition zur Gesetzesänderung durch Umar stand, war sein Sohn Abdullah ibn Umar! Er bestand auf der Legalität beider Formen der Zeitehe. Im Folgenden werden die Überlieferung zu beiden, überliefert im "Sahih" von Tirmidhi, wiedergegeben: "Jemand fragte Abdullah Ibn Umar über die Zeitehe der Pilgerfahrt und er antwortete: Sie ist erlaubt [halal]. Daraufhin fragte man ihn: 'Dein Vater verbot sie'. Er sagte: 'Glaubst du, dass mein Vater verbieten kann, was der Prophet erlaubte? Soll Ich dem folgen, was mein Vater sagte oder dem, was der Prophet anordnete?' Der Mann antwortete: 'Natürlich dem, was der Prophet anordnete.'" Sahih al-Tirmidhi, Band 1,Seite 157 - Tafsir al-Qurtubi, Band 2, Seite 365


Des weiteren berichtet Dschabir ibn Abdullah: "Wir schlossen Vereinbarungen über "Zeitehen" ab für eine Handvoll Datteln oder Getreide zu Zeiten des Propheten (s.) und zu Zeiten Abu Bakrs, bis Umar uns dies verbot wegen Amr Ibn Huraith" (Sahih Muslim Überlieferung 3249 im Abschnitt über die Zeitehe (Bab Nikah al-Mut'a)).


Malik ibn Anas und Schafi‘i überliefern wie viele andere folgende Überlieferung als glaubwürdig: Urwah ibn Zubair überliefert, dass Chulah bint Hakim zu Umar Ibn al-Chattab kam und sagte: "Rabiah ibn Umayyah praktizierte die Zeitehe mit einer Frau und die Frau wurde schwanger durch ihn. Umar wurde zornig und sagte: 'Hätte ich das Verbot zu der Zeitehe früher als jetzt verhängt, so würde ich ihn steinigen lassen.'" Al-Muwatta' von Malik Ibn Anas, unter der Überschrift Zeitehe - Kitab al-Am, von al-Shafi'i
Gekürzter Auszug aus Ayatollah Morteza Motahharis Buch "Stellung der Frau im Islam":

Modernes Leben und Zeitehe

Den Ehepartnern erwachen aus der Dauerehe mehr Verantwortung und Pflichten. Daher gibt es kaum Mädchen und Jungen, die schon zu Beginn ihrer Volljährigkeit, d.h. während sie bereits voll unter dem Druck ihres Geschlechtstriebes stehen, imstande sind, diese Verantwortung auch zu übernehmen. Es ist eine Charakteristik unserer Zeit, dass der Abstand zwischen der biologischen Reife und der sozialen Mündigkeit zur Gründung einer Familie immer größer wird. Wenn Sie heute einem 18 jährigen Schüler, der auf Höhe seiner sexuellen Reife steht, vorschlagen zu heiraten, wird er Sie auslachen, ebenso eine 16 jährige Schülerin. Es ist praktisch unmöglich, dass sie in diesem Alter die Bürde der Dauerehe und die Verantwortung eines Lebens, das mit vielen Verpflichtungen gegenüber dem Ehepartner und den Kindern verbunden ist, auf sich zu nehmen.


Zeitehe [mut'a]
 
Saudis rechtfertigen Bordellbesuch mit "Zeitehe"

Saudische Männer haben jetzt einen Weg gefunden, ihre Affären und Bordellbesuche mit dem Koran zu rechtfertigen. Der Begriff "Zeitehe" gilt in der arabischen Welt schon als islamische Variante der Prostitution. Leidtragende der patriarchischen Regelung sind die Frauen.

Von Alfred Hackensberger
In der saudi-arabischen Hauptstadt Riad haben möblierte Appartementhäuser Hochkonjunktur. Besonders an den Wochenenden sind sie das Ziel von Pärchen, die für ihr heimliches Stelldichein ein wohnliches Ambiente der Sterilität von Hotelzimmern vorziehen.

Die meisten bleiben nur wenige Stunden, weshalb sie die Angestellten als „die schnelle Besucher“ bezeichnen. Einen Familienausweis, der in Saudi-Arabien normalerweise unabdingbar ist, können diese Pärchen in der Regel nicht vorweisen. Dafür präsentieren die Gäste einen Misyar-Vertrag, das Dokument einer „zeitlich begrenzten Ehe“, die immer populärer wird. In Ägypten legitimierte sie Großscheich Mohammed Sayyed Tantawi bereits 1999. Saudi-Arabien zog im April 2006 nach, als die islamische Rechtsgelehrten-Versammlung in Mekka ein islamisch-religiöses Rechtsgutachten (Fatwa) ausstellte, die eine Ehe rechtfertigt, „bei der die Frau ihre Rechte auf Wohnung und finanzielle Unterstützung aufgibt und sich damit einverstanden erklärt, dass der Mann sie in ihrem Haus, wann immer er möchte, Tag oder Nacht, besucht.“ Die Rechtsgelehrten reagierten mit ihrer Fatwa auf rückläufige Eheschließungen.

Immer weniger junge Männer konnten sich die horrenden Brautpreise leisten. Misyar, als unkomplizierte und unbürokratische Eheschließung, sollte das Dilemma lösen, entwickelte sich aber immer mehr zur Legitimation für eine Lustehe – oder offene Prostitution. Sie ist sehr beliebt bei saudischen Männern, die sich auf Urlaubsreisen nach Indien junge Mädchen in Ferienorten wie Hyderabad für eine Nacht oder wenige Tage nehmen. Indische Zeitungen beklagen den arabischen Sextourismus. Andere Fälle wurden im Jemen bekannt. Dort erhoffen sich Familien ein besseres Leben, wenn sie ihre jungen und jungfräulichen Töchter an einen älteren Mann abgeben, der ihnen Jobs und Visa verspricht. Doch die Realität sieht anders aus. Väter müssen ihre Töchter an der jemenitisch-saudischen Grenze abholen, wo sie ihre Ehemänner einfach zurückließen.

Reiche Frauen sind die Ausnahme

Die Ausnahme von der männlichen Regel sind unverheiratete, reiche Frauen, die Misyar auf Geschäfts- und Urlaubsreisen ins Ausland nutzen. Zurück in Saudi-Arabien bekommt der Ex-Mann dann ein Auto oder eine teure Uhr für seine Ehe-Gefälligkeiten geschenkt. Heute kann man im Internet oder über SMS seine Misyar-Frau oder auch -Mann finden. Es gibt Agenturen, die Paare vermitteln.

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Für sunnitische Muslime mag die Zeitehe ein neues Phänomen sein. Für Schiiten ist sie gängige Praxis. Im Iran begann vor über 15 Jahren Ali Akbar Haschemi Rafsandschani, der damalige iranische Präsident, für die Zeitehe zu werben, die Mut’ah genannt wird. Sie sei für Mann und Frau ein Weg, ihre sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Es bestünde nicht einmal die Notwendigkeit, das Verhältnis von einem Geistlichen absegnen zu lassen. Es genüge, wenn das Paar einen privaten Eid leiste. Im Juni 2007 nannte der iranische Innenminister Mostafa Purmohammadi die Zeitehe im Fernsehen eine Möglichkeit, soziale Probleme zu lösen. Im Iran sind 60 Prozent der Bevölkerung jünger als 30 Jahre. Nicht alle können sich eine teure und aufwendige Heirat leisten. Der Islam sei eine reichhaltige und umfassende Religion, die für alle Probleme eine Lösung habe, erklärte Purmohammadi, der selbst Geistlicher ist.

Abgeleitet wird die Zeitehe von der Koransure 4, Vers 24: „Und erlaubt sind euch alle anderen, dass ihr (Frauen) sie sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgendetwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.“

Für konservative Geistliche wie auch für Frauenrechtlerinnen ist die Zeitehe eine legalisierte Form von Prostitution. Viele Witwen, geschiedene und alleinstehende Frauen würden in eine Zeitehe nur aus finanziellen Gründen einwilligen. Für junge Frauen sei es nach mehreren Zeitehen schwierig, einen richtigen Ehemann zu finden. Hinzu kämen die unehelichen Kinder, von denen es im Iran schon viele Tausende geben soll. Bei der schiitischen Zeitehe können aber müssen die Partner nicht zusammenleben – das kann praktische Gründen haben oder von der Länge der vereinbarten Zeitdauer abhängen. Bereits verheiratete Frauen und Männer können keine Zeitehe eingehen. Ein großer Unterschied zur sunnitischen Zeitehe, bei der der Mann zumindest, neben seiner regulären Frau, noch drei weitere temporäre haben kann.

Koran-Auslegung: Saudis rechtfertigen Bordellbesuch mit "Zeitehe" - Nachrichten Politik - WELT ONLINE
 
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