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GEZ fällt weg, dafür wird jetzt von JEDEM Haushalt Rundfunkbeitrag bezahlt

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
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Der neue Rundfunkbeitrag ist laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig.
Ein HDE-Sprecher bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung”. Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei.
Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.
Wie die „FAZ” zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast”, sondern eine „Gemeinlast”. Somit sei der Beitrag eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten” abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme.

Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Außerdem – so zitiert die Zeitung weiter – werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar.

Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden „überproportional belastet”. Deshalb klagt u. a. die Dorgeriemarktkette Rossmann gegen die Rundfunkgebühr.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der „FAZ”: „Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss.” Es bestehe „dringender Handlungsbedarf”.
Der Verband fordere ein „gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung”.
Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Das es verfassungswidrig ist muss mir kein Gutachten von Idioten sagen.Was tun die dagegen?? Gar nichts
 
Die Diskussion „GEZ“ bekommt wieder frischen Aufwind. Nachdem Kritiker des Rundfunkbeitrags die „Zwangsabgabe“ beim Bundesverwaltungsgericht angeklagt haben, kam raus, dass sie rechtmäßig ist. Nun kommen Idee, man solle ARD und ZDF privatisieren und einen reformierten Staatssender aufbauen, der mit Steuern finanziert werden soll. Meine Frage: Worin soll sich das von der herkömmlichen Abgabe unterscheiden? Bezahlen müsste man ja dann dennoch bei beiden Methoden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Diskussion „GEZ“ bekommt wieder frischen Aufwind. Nachdem Kritiker des Rundfunkbeitrags die „Zwangsabgabe“ beim Bundesverfassungsgericht angeklagt haben, kam raus, dass sie rechtmäßig ist. Nun kommen Idee, man solle ARD und ZDF privatisieren und einen reformierten Staatssender aufbauen, der mit Steuern finanziert werden soll. Meine Frage: Worin soll sich das von der herkömmlichen Abgabe unterscheiden? Bezahlen müsste man ja dann dennoch bei beiden Methoden.
Das ist doch das Problem -dieses Ding wird ja nicht mal als Steuer eingestuft und kein Mensch weiß wirklich was der Beitrag soll.Diese Klagen waren von Anfang an zum scheitern verurteilt. Aber die generelle Diskussion um diese "Gebühr" und deren Höhe wird ja weiter gehen. Man könnte es ja als Steuer einstufen, dann gibts nicht so Probleme mit dem "Eintreiben" der Gebühren.:emir:
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Ein entsprechendes Urteil verkündeten die Richter am Freitag in Leipzig. Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.

Mit dem Urteil in Leipzig ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht. Die Kläger haben die Möglichkeit, sich an die Richter in Karlsruhe zu wenden.
Rundfunkbeitrag laut Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß
 
Das ist doch das Problem -dieses Ding wird ja nicht mal als Steuer eingestuft und kein Mensch weiß wirklich was der Beitrag soll.Diese Klagen waren von Anfang an zum scheitern verurteilt. Aber die generelle Diskussion um diese "Gebühr" und deren Höhe wird ja weiter gehen. Man könnte es ja als Steuer einstufen, dann gibts nicht so Probleme mit dem "Eintreiben" der Gebühren.:emir:Rundfunkbeitrag laut Bundesverwaltungsgericht verfassungsgemäß

Ja, aber ich verstehe den Unterschied nicht. Wenn man es als Steuer einstufen würde, müsste man das dann dennoch bezahlen. Dann ist der Name nur anders. Das Geld geht dennoch weg - nur sieht man das dann vielleicht nicht mehr so direkt, wie wenn man monatlich zur Bank gehen muss.
 
Toll man zahlt und kriegt trotzdem Werbung in den Sendungen als wären es Privatsender echt zum Kotzen.
 
Die öffentlich rechtlichen wie ZDF und ARD sind eine einzige Geldverbrennungsmaschine. Überdimensionale Moderatorengehälter, zig Talkshows, dumme Gäste, Spielshows und es wird trotzdem Werbung eingeblendet. Wenn das Ding über Steuern finanziert wäre ohne eine neue Steuer einzuführen wäre ich froh, hier wäre eine Menge Einspaarungspotential möglich.
 
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