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Ist etwas länger her.
Senator verklagt Gott
Gott soll sich nach dem Willen eines Senators in den USA vor dem Kadi verantworten – wegen vergangener und andauernder „Terrordrohungen“. Der Politiker stützt sich in der Klage auf die Bibel.
In den USA kann man sogar Gott verklagen
Ernie Chambers, der seit 1970 im Kongress von Nebraska sitzt, reichte nach Medienberichten vom Montag (Ortszeit) bei einem Bezirksgericht in Omaha offiziell Klage gegen den Allmächtigen ein. Allerdings will er keine Strafe für den Herrn: Nach eigenen Angaben kommt es ihm vielmehr darauf an, vor Gott und der Welt zu demonstrieren, dass man in den USA praktisch jeden aus jedem Grund verklagen kann – so absurd der Anlass auch sein mag. Letzter Auslöser für die Entscheidung, Gott demonstrativ vor den Kadi zu zerren, war Chambers´ Zorn über die Klage gegen einen Richter, der Zeugen in einem Prozess um ein Sexualdelikt bestimmte Formulierungen untersagt hatte.
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Senator: Gott wird auch künftig den Menschen Übel zufügen
In seiner eigenen Klage bezieht sich der Staatssenator hauptsächlich auf die Bibel und deren Verfasser. Danach hat Gott via Heiliger Schrift zugegeben, dass er Katastrophen über Katastrophen verursacht und damit Millionen über Millionen Erdenbürger terrorisiert habe. Unter anderem verweist der Kläger auf fürchterliche Fluten, Erdbeben, schreckliche Stürme, Pest, Hunger und Dürre. Und: Gegenwärtige Boten des Herrn, das heißt, Geistliche aller Art, verbreiteten die Kunde, dass Gott – der laut Kläger dazu auch noch über verschiedene Namen verfügt – auch künftig der Menschheit derartige Übel zufügen werde.
Chambers will daher vom Richter eine Verfügung, die Gott ein für alle mal derartige „zerstörerische Aktionen“ oder die Androhung von solchen untersagt. Ein mögliches juristisches Problem für den Senator: Normalerweise muss ein Zivilkläger den Beklagten davon unterrichten, dass er Klage eingereicht hat oder zumindest vor Gericht nachweisen, dass er sich nach besten Kräften um eine solche Unterrichtung bemüht hat. Aber hier hat der Senator schon ein Argument parat: Gott, so sagt er, muss nicht informiert werden, da er allgegenwärtig ist und deshalb sowieso schon alles weiß.
Schwierige Beweislage erwartet
Schwerer, so heißt es augenzwinkernd in US-Medien, wird es Chambers mit der Beweislage haben. Da er sich erklärtermaßen ganz auf die Bibel stützt, also auf Aussagen aus zweiter Hand, falle das in die Kategorie „Hörensagen“ und könne vom Richter für unzulässig erklärt werden. Allerdings, so wiederum Chambers, nur dann, wenn der Beklagte – Gott – oder dessen rechtlicher Vertreter vor Gericht Einspruch gegen die Beweisgrundlage einlegten, und damit sei wohl nicht zu rechnen.
löh/dpa
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