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Großbritannien schafft Strafvervolgung von Raubkopierern ab

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
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haha :lol:

Also weißt du es nicht? Ist doch kein Problem, niemand hält dich hier für klug, wenn du nicht einmal eine Frage beantworten kannst. Musst einfach sagen, das du kein soziales Umfeld hast und dehslab bei sowas bereits Probleme hast.
 
haha :lol:

Also weißt du es nicht? Ist doch kein Problem, niemand hält dich hier für klug, wenn du nicht einmal eine Frage beantworten kannst. Musst einfach sagen, das du kein soziales Umfeld hast und dehslab bei sowas bereits Probleme hast.

Du bist ja noch dümmer als angenommen.
Du hast zuerst eine Behauptung aufgestellt, belege deinen Müll und wir reden weiter.

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Laut Gesetzt wäre bereits Youtube illegal, da beim hören im Chache Daten abgespeichert werden.

So ein Schwachsinn
Es bezieht sich auf Musik, da beim Abspielen ein Teil auf deiner Festplatte landet (wie beim Download). Es wird immer vorgeladen, damit du flüssig schauen kannst und nach dem schauen verschwindet der Inhalt. Laut gesetzt ist das herunterladen bereits illegal, was bei Youtube der Fall ist, da die Gesetze veraltet sind. Diese werden aber nicht geändert, weil dadurch vieles in die Hose gehen könnte, wie zum Beispiel Sky per Stream schauen.
 
Es bezieht sich auf Musik, da beim Abspielen ein Teil auf deiner Festplatte landet (wie beim Download). Es wird immer vorgeladen, damit du flüssig schauen kannst und nach dem schauen verschwindet der Inhalt. Laut gesetzt ist das herunterladen bereits illegal, was bei Youtube der Fall ist, da die Gesetze veraltet sind. Diese werden aber nicht geändert, weil dadurch vieles in die Hose gehen könnte, wie zum Beispiel Sky per Stream schauen.

Alter checkst du es nicht? Das ist Sinn eines Dienstes wie Youtube und auch der ganzen Welt bekannt! Absolut null strafbar, anders als z.B. bei Filmen von Diensten wie Kino.to etc.
Was hat Sky jetzt damit zu tun? die sind verschlüsselt und bei verschlüsselten Streams ist die Gesetzeslage eine andere.
Du hast absolut null Plan von der Materie!


Aber wie bereits erwähnt geht es noch weiter. Du kannst sogar die MP3 aus der videoDatei extrahieren, völlig legal.

Ist es legal, über Konvertierungsdienste Lieder herunterzuladen?

Da es noch kein BGH-Urteil dazu gibt, ist eine Prüfung auf Basis des Urhebergesetzes vorzunehmen. Das Recht auf Vervielfältigung seines Werkes hat grundsätzlich der Urheber (§ 16 UrhG) – der Nutzer greift darin durch die Speicherung der Musikdatei auf dem Computer ein. Dies ist dem Nutzer unter den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 UrhG gesetzlich gestattet, wenn keine wirksamen technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden.Wenn also die Streamingdienste ihre Streams technisch davor schützen, konvertiert zu werden, darf der Nutzer dies nicht umgehen. Derzeit ist dies fast nirgends der Fall. Denn die Streams sind i.d.R. unverschlüsselt verfügbar, so dass die Speicherung ohne großen technischen Aufwand möglich ist.

Weiterhin ist die Konvertierung unzulässig (§ 53 Abs. 1 UrhG), wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig wäre. Dies ist bei YouTube jedoch m.E. meist nicht der Fall, da die Seiten (anders als Filesharing-Plattformen gerade nicht fast ausschließlich rechtswidriger Downloads dienen) sondern meist die Rechteinhaber selbst die Videos einstellen. Zudem löscht YouTube regelmäßig rechtswidrige Inhalte und ist dazu verpflichtet.Zwar verbieten die Nutzungsbedingungen der Plattformen die Konvertierung. Diese werden abernicht wirksam einbezogen, weil der Nutzer sie nicht ausdrücklich akzeptiert. Zudem sind die Klauseln m.E. rechtswidrig, da § 53 UrhG immer gilt und nicht vertraglich aufgehoben werden kann. Das Privileg der Privatkopie, welches den Konvertierungsdiensten zugutekommt, steht jedem kraft Gesetz zu.
 
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