B
Baader
Guest
RAF-Terrorist Klar kommt frei
Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kommt nach 26 Jahren im Gefängnis auf freien Fuss. Er wird am 3. Januar zur Bewährung entlassen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mitteilte.
Die Leichen von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, 57, links, und Fahrer Wolfgang Goebel, 29, rechts, liegen nach dem Attentat am 7. April 1977 auf dem Pflaster in Karlsruhe. Beide wurden von einem Kommando der RAF ermordet.
Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kommt nach 26 Jahren im Gefängnis auf freien Fuss. Er wird am 3. Januar zur Bewährung entlassen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mitteilte.
Die Leichen von Generalbundesanwalt Siegfried Buback, 57, links, und Fahrer Wolfgang Goebel, 29, rechts, liegen nach dem Attentat am 7. April 1977 auf dem Pflaster in Karlsruhe. Beide wurden von einem Kommando der RAF ermordet.
Klar war in den 1970er Jahren einer der führenden Köpfe der zweiten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion. Der inzwischen 56-Jährige wurde 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachem Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Gericht gehe nicht davon aus, «dass von Christian Klar erneut erhebliche Straftaten zu befürchten sind», sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts. Die Aussetzung der Reststrafe war auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden.
Die Bewährungszeit für Klar beträgt fünf Jahre. «Ausserdem werden Weisungen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsaufnahme erteilt», sagte die Gerichtssprecherin. Das Berliner Ensemble hat Klar einen Praktikumsplatz im Bereich Technik angeboten.
Sechsmal lebenslänglich
Klar wurde seinerzeit im selben Prozess wie Brigitte Mohnhaupt wegen aller Taten der RAF seit 1977 für schuldig befunden. Dazu zählten die Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner Begleiter, am Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG, Jürgen Ponto, und am Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer.
Das Urteil lautete auf sechsmal lebenslänglich sowie zusätzlich 15 Jahre Haft. Später entschied dann das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Mindestverbüssungsdauer 26 Jahre beträgt. Diese Frist läuft am 3. Januar 2009 ab.
Keine Begnadigung
Im Mai vergangenen Jahres hatte Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung Klars nach einem Gespräch mit dem Häftling abgelehnt. Klar hatte zuvor in einem TV-Interview keine Reuegefühle gezeigt.
Für Irrtitationen hatte schon Anfang 2007 eine Grussbotschaft Klars ans linke Spektrum gesorgt. Darin äusserte der Häftling die Hoffnung, «die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden».
Nach der Freilassung Klars wird Birgit Hogefeld das letzte ehemalige Mitglied der RAF in Haft sein. Hogefeld, die zur dritten RAF-Generation zählt, wurde 1993 in Bad Kleinen verhaftet und wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr Gnadengesuch hatte Köhler ebenfalls abgelehnt.
Kritik und Akzeptanz
Michael Buback, Sohn des von der RAF getöteten Generalbundesanwalts, hielt Klar vor, sich noch immer nicht zu den Details der Tat geäussert zu haben. Noch immer ist unklar, wer den damaligen Generalbundesanwalt erschossen hat.
Sein Sohn sagte nun, er werde von sich aus keinen Kontakt zu Klar suchen. «Aber wenn mir jemand etwas sagen will, werde ich den Telefonhörer nicht auflegen.»
Die bayerische Landesregierung kritisierte die bevorstehende Entlassung. «Die juristische Mathematik, wonach eine fünfmal lebenslange Freiheitsstrafe für Christian Klar nach 26 Jahren abgegolten ist, versteht der Normalbürger nicht», sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Dagegen sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Entscheidung müsse «aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden».
Christian Klar vor Gericht im Jahre 1992.
RAF-Terrorist Klar wird von einem Polizeibeamten am 23. Maerz 1983 in das Gerichtsgebäude in Stuttgart geführt.
Quelle: 20minuten.ch - RAF-Terrorist Klar kommt frei - Ausland
Also ich find den Typen echt cool, der bereut nichts.
Jedoch schade dass die Verbrecher damals nicht die Eier hatten eine Todesstrafe, die auch als solche bezeichnet wurde in der Öffentlichkeit, für die restlichen RAF-Terroristen auszusprechen. Stattdessen haben sie Selbstmord begangen...
Das Gericht gehe nicht davon aus, «dass von Christian Klar erneut erhebliche Straftaten zu befürchten sind», sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts. Die Aussetzung der Reststrafe war auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden.
Die Bewährungszeit für Klar beträgt fünf Jahre. «Ausserdem werden Weisungen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsaufnahme erteilt», sagte die Gerichtssprecherin. Das Berliner Ensemble hat Klar einen Praktikumsplatz im Bereich Technik angeboten.
Sechsmal lebenslänglich
Klar wurde seinerzeit im selben Prozess wie Brigitte Mohnhaupt wegen aller Taten der RAF seit 1977 für schuldig befunden. Dazu zählten die Morde an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner Begleiter, am Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG, Jürgen Ponto, und am Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer.
Das Urteil lautete auf sechsmal lebenslänglich sowie zusätzlich 15 Jahre Haft. Später entschied dann das Oberlandesgericht Stuttgart, dass die Mindestverbüssungsdauer 26 Jahre beträgt. Diese Frist läuft am 3. Januar 2009 ab.
Keine Begnadigung
Im Mai vergangenen Jahres hatte Bundespräsident Horst Köhler eine Begnadigung Klars nach einem Gespräch mit dem Häftling abgelehnt. Klar hatte zuvor in einem TV-Interview keine Reuegefühle gezeigt.
Für Irrtitationen hatte schon Anfang 2007 eine Grussbotschaft Klars ans linke Spektrum gesorgt. Darin äusserte der Häftling die Hoffnung, «die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden».
Nach der Freilassung Klars wird Birgit Hogefeld das letzte ehemalige Mitglied der RAF in Haft sein. Hogefeld, die zur dritten RAF-Generation zählt, wurde 1993 in Bad Kleinen verhaftet und wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr Gnadengesuch hatte Köhler ebenfalls abgelehnt.
Kritik und Akzeptanz
Michael Buback, Sohn des von der RAF getöteten Generalbundesanwalts, hielt Klar vor, sich noch immer nicht zu den Details der Tat geäussert zu haben. Noch immer ist unklar, wer den damaligen Generalbundesanwalt erschossen hat.
Sein Sohn sagte nun, er werde von sich aus keinen Kontakt zu Klar suchen. «Aber wenn mir jemand etwas sagen will, werde ich den Telefonhörer nicht auflegen.»
Die bayerische Landesregierung kritisierte die bevorstehende Entlassung. «Die juristische Mathematik, wonach eine fünfmal lebenslange Freiheitsstrafe für Christian Klar nach 26 Jahren abgegolten ist, versteht der Normalbürger nicht», sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
Dagegen sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Entscheidung müsse «aus rechtsstaatlichen Gründen hingenommen werden».
Christian Klar vor Gericht im Jahre 1992.
RAF-Terrorist Klar wird von einem Polizeibeamten am 23. Maerz 1983 in das Gerichtsgebäude in Stuttgart geführt.
Klar soll nicht in TV oder Radio auftreten
Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar soll nach dem Willen der CDU nach seiner Freilassung nicht als Talkshow-Gast durch die Sender tingeln. Der Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus kündigte einen entsprechenden Vorstoss bei den deutschen Radio- und TV-Stationen an. «Ich werde die Hörfunk- und Fernsehanstalten in einem Brief auffordern, Herrn Klar nicht auch noch in Talkshows und Interviews ein Forum zu bieten, um seine linksradikalen, aggressiven Angriffe gegen unseren Rechtsstaat öffentlich vor einem Millionenpublikum erneuern zu können», erklärte Ahlhaus am Montag. Es dürfe nicht sein, fügte der CDU-Politiker hinzu, «dass ein gnadenloser Terrorist durch hohe Gagen auch noch für seine Taten entlohnt und für seine Haft entschädigt wird.» (AP)
Quelle: 20minuten.ch - RAF-Terrorist Klar kommt frei - Ausland
Also ich find den Typen echt cool, der bereut nichts.
Jedoch schade dass die Verbrecher damals nicht die Eier hatten eine Todesstrafe, die auch als solche bezeichnet wurde in der Öffentlichkeit, für die restlichen RAF-Terroristen auszusprechen. Stattdessen haben sie Selbstmord begangen...
FREIHEIT