Man habe es „mit skrupellosen Gewaltakten von Kriminellen“ zu tun gehabt, „die wir in dieser konkreten Form nicht an jeder Stelle vorhergesehen haben. Und die – glaube ich – auch niemand vorhersehen konnte“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) am Sonntag in Hamburg in einer Bilanz.
BERLINER haben über HAMBURG nicht zu urteilen!Spiegel Online ...
Und das entscheiden Österreicher? Wo sind wir hingekommen?BERLINER haben über HAMBURG nicht zu urteilen!
Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hat der Union nun „ein bisher nicht gekanntes Maß an Verlogenheit“ in der Diskussion über die G-20-Krawalle vorgeworfen und Bundeskanzlerin Angela Merkel schwere Vorwürfe gemacht. Der Vizekanzler machte deutlich, dass er die Angriffe aus der Union auf den Hamburger Bürgermeister für völlig unangemessen hält. „Wer seinen Rücktritt will – schon die Forderung halte ich für völlig unangemessen – der muss auch den Rücktritt von Angela Merkel fordern“, sagte Gabriel.
Merkel trage die Verantwortung für die Wahl des Gipfelorts. Sie habe damit das „heimliche Ziel“ der Selbstinszenierung kurz vor der Bundestagswahl verfolgt, warf der Stellvertreter Merkels an der Regierungsspitze der Kanzlerin vor. „Die Bundeskanzlerin Angela Merkel wollte im Wahljahr 2017 in ihrer Heimatstadt Hamburg den G-20-Gipfel nutzen, um mit attraktiven Bildern ihr Image aufzupolieren.“ Politisch nannte Gabriel den G-20-Gipfel mit Blick auf „die großen Fragen der Menschheit“ wie Krieg, Bürgerkrieg, Flucht, Hunger und Armut einen „totalen Fehlschlag“
Fahndungaufrufe sind Aufgabe der Polizei
Laut Klaus Hempel von der ARD-Rechtsredaktion ist die Berichterstattung der "Bild" nicht nur fragwürdig, was die ethischen und professionellen Regeln von journalistischer Arbeit anbetrifft. Die Berichterstattung in der "Bild" verstoße auch gegen das Gesetz. Die Veröffentlichung der Fotos und die Betitelung hätten demnach den Charakter eines Fahndungsaufrufs. Die Veröffentlichung der Fotos sei deshalb seiner Ansicht nach rechtswidrig.
Fahndungsaufrufe dürfen nur von der Polizei veranlasst werden. Dafür braucht die Polizei im Regelfall sogar eine richterliche Genehmigung. Auch mutmaßliche Straftäter können sich auf das Recht am eigenen Bild berufen, das von § 22 Kunsturhebergesetz geschützt ist. Im Falle einer Rechtsverletzung können die Betroffenen Unterlassungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend machen.
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