Ein aus dem Kosovo stammender Psychologe hat in Zürich seine zwölfjährige Stieftochter wiederholt vergewaltigt und die restliche Familie einem brutalen Gewaltregime unterworfen. Zwölf Jahre Freiheitsstrafe lautet jetzt der Tarif.
Aufgrund zahlreicher Belastungszeugen hat das Bezirksgericht Zürich den heute 42-jährigen Angeklagten bereits im März 2007 wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und diversen weiteren Delikten zu einer hohen Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Ein brutaler Haustyrann
Laut Anklage hatte sich der am 1. April 2006 verhaftete Psychologe in Zürich über mehrere Jahre hinweg als brutaler Haustyrann betätigt. Zu den Opfern zählten nicht nur seine heute 42-jährige Ex-Frau, sondern auch die drei Kinder. Am schlimmsten kam offenbar die 1991 geborene Stieftochter an die Reihe. Sie soll vom Täter zwischen Herbst 2003 und Anfang 2006 zunächst entjungfert und danach wiederholt vergewaltigt worden sein. Wobei die Geschädigte zu Beginn der Übergriffe erst zwölf Jahre alt war. Der heute 21-jährige Stiefsohn soll vom Angeklagten mehrfach brutal verprügelt worden sein. Dieser schreckte laut Anklage auch nicht davor zurück, seinen leiblichen Sohn im Alter von sechs Jahren so stark zu schlagen, dass dieser vor Angst und Schmerzen in die Hosen urinierte.
Im Urteil des Bezirksgerichts war von einem systematischen Terror des 1998 eingewanderten Kosovo-Albaners die Rede.
Schuldsprüche und Strafe umfassend bestätigt
Der Angeklagte und sein Verteidiger legten Berufung ein und verlangten im letzten März vor dem Zürcher Obergericht einen vollen Freispruch. Der beschuldigte Vater und diplomierte Psychologe machte dabei in erster Linie ein von seiner Ex-Frau angezetteltes Komplott für die massiven Vorwürfe verantwortlich. Er habe anlässlich eines Ehestreites nur einmal ein Glas gegen die Wand geworfen, gab er zu. Der Rest sei alles erfunden. Man wolle ihn einfach loswerden, sagte er.
Alles vergeblich. Nach verschiedenen Beweisergänzungen hat das Obergericht das erstinstanzliche Urteil im Wesentlichen bestätigt. Der Angeklagte wurde wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit Kindern und diversen weiteren Delikten erneut zu einer hohen Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Davon hat der Haustyrann 978 Tage abgesessen. Er soll seiner Stieftochter eine Genugtuung von 35 000 Franken bezahlen. Die Ex-Frau erhält ein Schmerzensgeld von 7000 Franken, der jüngere Sohn 2000 Franken.
was soll man dann noch vom einfachen bürger erwarten?! schrecklich!:-k