BlackJack
Jackass of the Week
"Es ging um einen Fall aus Deutschland. Die rumänische Staatsbürgerin Elisabeta D., 25, war mit ihrem Sohn nach Leipzig zu ihrer Schwester gezogen und hatte einen Antrag auf Grundsicherung nach Hartz IV eingereicht. Der Jobcenter lehnte ab, das Leipziger Sozialgericht bestätigte dies und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Die Luxemburger Richter billigten nun das Vorgehen: „Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden.“ Sie könnten sich nicht auf das EU-verbürgte Diskriminierungsverbot berufen. (Az: C-333/13)"
"Generell gilt für EU-Bürger: In den ersten drei Monaten haben sie keinen Anspruch auf Hartz IV. Danach wird geprüft, ob sie ernsthaft nach einer Arbeit suchen, das war bei Elisebeta D., die ohne Schulabschluss nach Leipzig gekommen war, nicht der Fall. Wer als EU-Bürger in Deutschland gearbeitet und in die Sozialkassen eingezahlt hat, besitzt im Falle von Arbeitslosigkeit auch Anspruch auf Unterstützung. Leistung wird also belohnt – auch in Europa."
EuGH und Hartz IV: Europas Grenzen | Arbeit & Soziales - Frankfurter Rundschau
"Generell gilt für EU-Bürger: In den ersten drei Monaten haben sie keinen Anspruch auf Hartz IV. Danach wird geprüft, ob sie ernsthaft nach einer Arbeit suchen, das war bei Elisebeta D., die ohne Schulabschluss nach Leipzig gekommen war, nicht der Fall. Wer als EU-Bürger in Deutschland gearbeitet und in die Sozialkassen eingezahlt hat, besitzt im Falle von Arbeitslosigkeit auch Anspruch auf Unterstützung. Leistung wird also belohnt – auch in Europa."
EuGH und Hartz IV: Europas Grenzen | Arbeit & Soziales - Frankfurter Rundschau