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IGH: Ausstieg für jeden
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Internationaler Gerichtshof Den Haag öffnet die Tür zur Separierung oder: der Einstieg in den Ausstieg
Verfasst von Rainer Karow am Sa, 2010-07-24 08:58.
Internationaler Gerichtshof Den Haag öffnet die Tür zur Separierung
oder: der Einstieg in den Ausstieg
DEN HAAG, Berlin 24.07.2010
www.internet-magazin-les-art.eu
Redaktionsbeitrag „les Art“
Eine Meldung besonders aufregender, grundsätzlicher wie revolutionär zu benennender Meldung kommt über www.russland-aktuell.de herein. Eine Meldung aus Europa und DEN HAAG mit weitreichenden Konsequenzen.
Die Stadt, mit der auch die HAAGER LANDKRIEGSORDNUNG verbunden ist und die Stadt, wo heute das internationale Gericht ihren Weltstandort hat, von dem aus in der Tradition der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse begründet, heute internationales Recht gesprochen wird, ist förmlich dabei, die Welt zu verändern.
Und hier kommt nun ein Sensationsurteil, das in seiner Tragweite wohl erst nach fünfmaligem Lesen und Analysieren, voll zum Begreifen gelangen könnte. Es ist eine grundsätzliche Veränderung für das Bestandsrecht von Staaten eingeleitet. Seit 1945 gilt international eigentlich der Bestand eines jeden Staates in seinen Grenzen als unveräußerliches und unverletzliches Gut. Das war in der Entwicklung der Menschheitsgeschichte anders, wo sich über Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg die Landkarte ständig veränderte und noch mit dem großen europäischen wie Weltkrieg, sich viele Grenzen verschoben.
Danach und auch aufgrund der Ausentwicklung der politischen Gestaltung der Erde wurde es dann üblich, alle Staaten in Ihren Grundlagen festzuschreiben, es sei denn, sie würden sich durch Staatsverträge selbst verändern, siehe das Beispiel der Tschechoslowakei, das sich nach Auflösung der Ost-West-Blöcke, nach vielen Jahren gemeinsamen Bestandes, trennte. Oder der umgedrehte Versuch der Vereinigung von Staaten in Europa selbst.
Im Zuge dieser Selbstbestimmung der Völker erlaubt nun der internationale Gerichtshof, gestützt auf das internationale heute bestehende Rechtswerk und seiner Rechtsakten. Verträge und Regelwerke, das sich Staaten selbst verändern können, sagen sich Landesteile, die in der Bevölkerungsstruktur als autark gelten, nun im Zuge des Selbstbestimmungsrechtes der Völker vom Bestand eines Staatsgebildes los, also wenn sie ihre Unabhängigkeit erklären und somit das bestehende Staatsgebilde in Frage stellen.
Der bestehende Staatsteil hat damit international rechtsbegründet, keinen Anspruch auf Integrität seines Staatsgebietes und es wäre ein kriegerischer Akt, wollte er versuchen, das Staatsgebiet gewaltsam zusammen zu halten.
Dieses Fundamentalurteil hat nun möglicherweise direkten Einfluß auf die Entwicklung der „Bundesrepublik Deutschland“ die sich seit 1990 nun auch offiziell „BRD“ nennt und eine eigene Staatlichkeit zu begründen versucht. Mit nur mäßigem Erfolg, da alle Versuche, hier eine reale Staatlichkeit zu bewirken, durch Widersprüche und dem Grunde nach „staatsrechtliches Chaos“, sie sich ständig selbst kontakarriert und lange in Form einer Verwaltungs-Polit-Diktatur im Schutze der Selbstaufgabe und Verpfändung zu Gunsten einer EU ohne demokratische Kontrolle durch Regierungsakt als Regierungsakt danach strebt, sich zu erhalten.
Auch kann das ein Wiederausbrechen des Tirolproblems mit sich bringen, das Baksenproblem dürfte erneut Nahrung erhalten, Belgien könnte jetzt legal in Frage gestellt werden und so geht es wohl weiter. Selbst die Kosovofrage könnte damit für Serbien ein für allemal durch internationales Recht, erledigt sein.
Zurück zur BRD. Hier entwickeln sich perspektivisch nun Möglichkeiten, von Denen wir drei herausgreifen wollen.
Die erste Möglichkeit besteht nun in einem möglichen Rechtsakt ohne das die BRD damit ihren Anspruch auf Einheit des Landes weiter aufrecht zu erhalten vermag, egal wie die Grundgesetzlage es beschreibt, Bayern könnte sich aus dem Verband, ohnehin anerkannter Freistaat ohne Beitrittsratifizierung zur BRD, von der BRD lösen und seine Unabhängigkeit ausrufen.
Alle anderen Bundesländer aufgrund ihrer Herkunft und des Föderalismusprinzips, nach denen Sie eben auch „Freistaaten“ darstellen, siehe die Hansestädte Bremen und Hamburg, könnten Ihre Unabhängigkeit ebenfalls ausrufen. Das erlaubt, das die Länder durch andere politische Gruppen umgekrempelt werden, die z.B. die BRD ohnehin nicht anerkennen und zurück zum deutschen Staatsrecht wollen und so über diesen Umweg, die BRD „abschießen“ könnten ohne einen Schuß abzugeben.
Die Deutschen könnten sich nun zusammenschließen und aufgrund der HKLO und der Historie des Deutschen Reiches, den Heimatstaat Deutschland als wieder „handlungsfähig“ erklären und in Wechselwirkung der autarken Gestaltungsmöglichkeit des UN-Rechtes, nun sich zur BRD separieren und als Staatsvolk, gestützt auf die HKLO und das hier angeführte Urteil, nun innerhalb des Territoriums Deutschlands, unabhängig der Grenzregelungen und sonstigen Staatsrechtsbestimmungen, sich von der BRD als losgelöst erklären und so auf gleichem Gebiete, in dieser kuriosen Besonderheit Deutschlands, ihre eigene Separation begründen. Dazu bedarf es nun nicht einmal mehr der Mehrheit, sondern es reicht die Erklärung der Menschen, die sich der BRD ohne staatliche Legitimation nicht mehr beugen wollen und sich ihr nicht zugehörig fühlen.
Dank des Haager Gerichtshofes, sind hier nun völlig neue Perspektiven entstanden. Es wird jetzt spannend, wie mit dieser Rechtsgrundlage die offen deutsche Staatsrechtsfrage sich in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt. Es zeigt sich, das ohnehin kochende Unternehmen BRD, die Sache bekommt jetzt internationale Rechtfertigung, kann nun als Krebsgeschwür aus dem Heimatstaat Deutschland entfernt werden. Mit Rechtsanspruch und ganz legal.
Ein für wahr spannendes Urteil.
www.russland-aktuell.ru Freitag, 23.07.2010
Haager Kosovo-Urteil gut für Südossetien und Abchasien
Moskau. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo für legitim erklärt. Moskau sieht das als positives Signal für die Loslösung Abchasiens und Südossetiens von Georgien.
Die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo vom Februar 2008 verletzt nicht das Völkerrecht. Dieses Urteil sprach am Donnerstag das „Weltgericht“ – die oberste Rechtsinstanz der UNO – in Den Haag. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, den die von Georgien abtrünnigen und von Russland anerkannten Republiken Abchasien und Südossetien nutzen könnten.
Das Gutachten der 15 Richter in Den Haag ist zwar nicht bindend, aber von wichtiger beratender Bedeutung. Für Viktor Oserow, den Vorsitzenden des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses im russischen Föderationsrat, hat es große Auswirkungen auf das Schicksal auf Südossetien und Abchasien, die sich – wie das Kosovo – einseitig von Georgien losgesagt haben. (…………..)
Ein Präzedenzfall
„Es ist ein Präzedenzfall, der den Politikern und der Weltöffentlichkeit die Möglichkeit gibt, eine neue Sichtweise zur Souveränität der beiden Kaukasus-Republiken einzunehmen“, so Oserow laut Interfax.
Alexander Torschin, erster Vizesprecher des Föderationsrats, ist zwar gegen die Haager Entscheidung (womit er die russische Position widerspiegelt, die in der Kosovo-Frage auf der Seite Serbiens steht), stellt sich aber die Frage: „Warum kann Kosovo und Südossetien und Abchasien nicht?“
Russland müsse jetzt die Beziehungen zu den beiden Republiken verstärken: „Wenn das Kosovo gespickt ist mit ausländischen Truppen, soll keiner schiefe Blicke auf Russland werfen, das seine Militärbasen in Abchasien und Südossetien eingerichtet hat.“ (…………..)
Armenien macht sich Hoffnung für Karabach (………………)
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Internationaler Gerichtshof Den Haag öffnet die Tür zur Separierung oder: der Einstieg in den Ausstieg | Pressemitteilung WebService
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Internationaler Gerichtshof Den Haag öffnet die Tür zur Separierung oder: der Einstieg in den Ausstieg
Verfasst von Rainer Karow am Sa, 2010-07-24 08:58.
Internationaler Gerichtshof Den Haag öffnet die Tür zur Separierung
oder: der Einstieg in den Ausstieg
DEN HAAG, Berlin 24.07.2010
www.internet-magazin-les-art.eu
Redaktionsbeitrag „les Art“
Eine Meldung besonders aufregender, grundsätzlicher wie revolutionär zu benennender Meldung kommt über www.russland-aktuell.de herein. Eine Meldung aus Europa und DEN HAAG mit weitreichenden Konsequenzen.
Die Stadt, mit der auch die HAAGER LANDKRIEGSORDNUNG verbunden ist und die Stadt, wo heute das internationale Gericht ihren Weltstandort hat, von dem aus in der Tradition der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse begründet, heute internationales Recht gesprochen wird, ist förmlich dabei, die Welt zu verändern.
Und hier kommt nun ein Sensationsurteil, das in seiner Tragweite wohl erst nach fünfmaligem Lesen und Analysieren, voll zum Begreifen gelangen könnte. Es ist eine grundsätzliche Veränderung für das Bestandsrecht von Staaten eingeleitet. Seit 1945 gilt international eigentlich der Bestand eines jeden Staates in seinen Grenzen als unveräußerliches und unverletzliches Gut. Das war in der Entwicklung der Menschheitsgeschichte anders, wo sich über Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg die Landkarte ständig veränderte und noch mit dem großen europäischen wie Weltkrieg, sich viele Grenzen verschoben.
Danach und auch aufgrund der Ausentwicklung der politischen Gestaltung der Erde wurde es dann üblich, alle Staaten in Ihren Grundlagen festzuschreiben, es sei denn, sie würden sich durch Staatsverträge selbst verändern, siehe das Beispiel der Tschechoslowakei, das sich nach Auflösung der Ost-West-Blöcke, nach vielen Jahren gemeinsamen Bestandes, trennte. Oder der umgedrehte Versuch der Vereinigung von Staaten in Europa selbst.
Im Zuge dieser Selbstbestimmung der Völker erlaubt nun der internationale Gerichtshof, gestützt auf das internationale heute bestehende Rechtswerk und seiner Rechtsakten. Verträge und Regelwerke, das sich Staaten selbst verändern können, sagen sich Landesteile, die in der Bevölkerungsstruktur als autark gelten, nun im Zuge des Selbstbestimmungsrechtes der Völker vom Bestand eines Staatsgebildes los, also wenn sie ihre Unabhängigkeit erklären und somit das bestehende Staatsgebilde in Frage stellen.
Der bestehende Staatsteil hat damit international rechtsbegründet, keinen Anspruch auf Integrität seines Staatsgebietes und es wäre ein kriegerischer Akt, wollte er versuchen, das Staatsgebiet gewaltsam zusammen zu halten.
Dieses Fundamentalurteil hat nun möglicherweise direkten Einfluß auf die Entwicklung der „Bundesrepublik Deutschland“ die sich seit 1990 nun auch offiziell „BRD“ nennt und eine eigene Staatlichkeit zu begründen versucht. Mit nur mäßigem Erfolg, da alle Versuche, hier eine reale Staatlichkeit zu bewirken, durch Widersprüche und dem Grunde nach „staatsrechtliches Chaos“, sie sich ständig selbst kontakarriert und lange in Form einer Verwaltungs-Polit-Diktatur im Schutze der Selbstaufgabe und Verpfändung zu Gunsten einer EU ohne demokratische Kontrolle durch Regierungsakt als Regierungsakt danach strebt, sich zu erhalten.
Auch kann das ein Wiederausbrechen des Tirolproblems mit sich bringen, das Baksenproblem dürfte erneut Nahrung erhalten, Belgien könnte jetzt legal in Frage gestellt werden und so geht es wohl weiter. Selbst die Kosovofrage könnte damit für Serbien ein für allemal durch internationales Recht, erledigt sein.
Zurück zur BRD. Hier entwickeln sich perspektivisch nun Möglichkeiten, von Denen wir drei herausgreifen wollen.
Die erste Möglichkeit besteht nun in einem möglichen Rechtsakt ohne das die BRD damit ihren Anspruch auf Einheit des Landes weiter aufrecht zu erhalten vermag, egal wie die Grundgesetzlage es beschreibt, Bayern könnte sich aus dem Verband, ohnehin anerkannter Freistaat ohne Beitrittsratifizierung zur BRD, von der BRD lösen und seine Unabhängigkeit ausrufen.
Alle anderen Bundesländer aufgrund ihrer Herkunft und des Föderalismusprinzips, nach denen Sie eben auch „Freistaaten“ darstellen, siehe die Hansestädte Bremen und Hamburg, könnten Ihre Unabhängigkeit ebenfalls ausrufen. Das erlaubt, das die Länder durch andere politische Gruppen umgekrempelt werden, die z.B. die BRD ohnehin nicht anerkennen und zurück zum deutschen Staatsrecht wollen und so über diesen Umweg, die BRD „abschießen“ könnten ohne einen Schuß abzugeben.
Die Deutschen könnten sich nun zusammenschließen und aufgrund der HKLO und der Historie des Deutschen Reiches, den Heimatstaat Deutschland als wieder „handlungsfähig“ erklären und in Wechselwirkung der autarken Gestaltungsmöglichkeit des UN-Rechtes, nun sich zur BRD separieren und als Staatsvolk, gestützt auf die HKLO und das hier angeführte Urteil, nun innerhalb des Territoriums Deutschlands, unabhängig der Grenzregelungen und sonstigen Staatsrechtsbestimmungen, sich von der BRD als losgelöst erklären und so auf gleichem Gebiete, in dieser kuriosen Besonderheit Deutschlands, ihre eigene Separation begründen. Dazu bedarf es nun nicht einmal mehr der Mehrheit, sondern es reicht die Erklärung der Menschen, die sich der BRD ohne staatliche Legitimation nicht mehr beugen wollen und sich ihr nicht zugehörig fühlen.
Dank des Haager Gerichtshofes, sind hier nun völlig neue Perspektiven entstanden. Es wird jetzt spannend, wie mit dieser Rechtsgrundlage die offen deutsche Staatsrechtsfrage sich in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt. Es zeigt sich, das ohnehin kochende Unternehmen BRD, die Sache bekommt jetzt internationale Rechtfertigung, kann nun als Krebsgeschwür aus dem Heimatstaat Deutschland entfernt werden. Mit Rechtsanspruch und ganz legal.
Ein für wahr spannendes Urteil.
www.russland-aktuell.ru Freitag, 23.07.2010
Haager Kosovo-Urteil gut für Südossetien und Abchasien
Moskau. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo für legitim erklärt. Moskau sieht das als positives Signal für die Loslösung Abchasiens und Südossetiens von Georgien.
Die Erklärung der Unabhängigkeit des Kosovo vom Februar 2008 verletzt nicht das Völkerrecht. Dieses Urteil sprach am Donnerstag das „Weltgericht“ – die oberste Rechtsinstanz der UNO – in Den Haag. Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, den die von Georgien abtrünnigen und von Russland anerkannten Republiken Abchasien und Südossetien nutzen könnten.
Das Gutachten der 15 Richter in Den Haag ist zwar nicht bindend, aber von wichtiger beratender Bedeutung. Für Viktor Oserow, den Vorsitzenden des Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses im russischen Föderationsrat, hat es große Auswirkungen auf das Schicksal auf Südossetien und Abchasien, die sich – wie das Kosovo – einseitig von Georgien losgesagt haben. (…………..)
Ein Präzedenzfall
„Es ist ein Präzedenzfall, der den Politikern und der Weltöffentlichkeit die Möglichkeit gibt, eine neue Sichtweise zur Souveränität der beiden Kaukasus-Republiken einzunehmen“, so Oserow laut Interfax.
Alexander Torschin, erster Vizesprecher des Föderationsrats, ist zwar gegen die Haager Entscheidung (womit er die russische Position widerspiegelt, die in der Kosovo-Frage auf der Seite Serbiens steht), stellt sich aber die Frage: „Warum kann Kosovo und Südossetien und Abchasien nicht?“
Russland müsse jetzt die Beziehungen zu den beiden Republiken verstärken: „Wenn das Kosovo gespickt ist mit ausländischen Truppen, soll keiner schiefe Blicke auf Russland werfen, das seine Militärbasen in Abchasien und Südossetien eingerichtet hat.“ (…………..)
Armenien macht sich Hoffnung für Karabach (………………)
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