skenderbegi
Ultra-Poster
und ewig grüsst das murmeltier.....
Tibeter und Tamilen, Basken und Belutschen können zwar auf ihr Recht auf Selbstbestimmung pochen. Aber es gibt bis heute keine internationale Instanz, die es für sie verbindlich durchsetzen könnte. Auch im Fall des Kosovo verzichtete der IGH auf allgemeingültige Aussagen. "Der Kosovo ist ein einzigartiger Fall", befanden die Richter.
ttp://www.ftd.de/politik/international/:separationsbewegungen-die-moechtegernnationen-unseres-planeten/50147857.html
STANDARD: Der Premier der Republika Srpska (RS) in Bosnien, Milorad Dodik sieht das Gutachten als Grundlage für eine mögliche Sezession der RS. Ist es das?
Marko: In dem IGH-Gutachten wird deutlich die Verurteilung der Unabhängigkeitserklärung der RS, bei der es gleichzeitig zur Ausübung von Gewalt kam, genannt. Das Selbstbestimmungsrecht darf nur in friedlicher, demokratischer und minderheitenschützender Weise ausgeübt werden darf, wenn eine Regierung nicht die gesamte Bevökerung repräsentiert. Aber gerade das können die Serben der RS auf keinen Fall behaupten, nachdem sie in der Verfassung als konstitutives Volk anerkannt sind, einen eigenen Gliedstaat bekommen haben und in allen staatlichen Organen proportional repräsentiert sind. Sie können nie behaupten, sie hätten ein recht auf politische Selbstbestimmung, weil sie als Volk nicht anerkannt sind und nicht repräsentiert sind. Es gibt gerade nicht, wie Dodik das behauptet, ein Recht auf nationale Selbstbestimmung, dass irgendeine ethnische Gruppe das Recht auf Staatlichkeit hat. Das ist der Unterschied zwischen dem politischen und dem nationalen Selbstbestimmungsrecht.
STANDARD: Dann müssten aber auch die Spanier keine Angst haben, dass die Katalanen sich für unabhängig erklären?
Marko: So ist es. Auch die Katalanen hätten nach dem Völkerrecht kein Recht auf Selbstbestimmung.
http://www.balkanforum.info/f61/igh-debatte-76695/index68.html#post1968162
mich würde es schon interessieren was amphions problem mit kosova ist bezw. deren ausrufung der unabhänigkeit?????:help:
Tibeter und Tamilen, Basken und Belutschen können zwar auf ihr Recht auf Selbstbestimmung pochen. Aber es gibt bis heute keine internationale Instanz, die es für sie verbindlich durchsetzen könnte. Auch im Fall des Kosovo verzichtete der IGH auf allgemeingültige Aussagen. "Der Kosovo ist ein einzigartiger Fall", befanden die Richter.
ttp://www.ftd.de/politik/international/:separationsbewegungen-die-moechtegernnationen-unseres-planeten/50147857.html
STANDARD: Der Premier der Republika Srpska (RS) in Bosnien, Milorad Dodik sieht das Gutachten als Grundlage für eine mögliche Sezession der RS. Ist es das?
Marko: In dem IGH-Gutachten wird deutlich die Verurteilung der Unabhängigkeitserklärung der RS, bei der es gleichzeitig zur Ausübung von Gewalt kam, genannt. Das Selbstbestimmungsrecht darf nur in friedlicher, demokratischer und minderheitenschützender Weise ausgeübt werden darf, wenn eine Regierung nicht die gesamte Bevökerung repräsentiert. Aber gerade das können die Serben der RS auf keinen Fall behaupten, nachdem sie in der Verfassung als konstitutives Volk anerkannt sind, einen eigenen Gliedstaat bekommen haben und in allen staatlichen Organen proportional repräsentiert sind. Sie können nie behaupten, sie hätten ein recht auf politische Selbstbestimmung, weil sie als Volk nicht anerkannt sind und nicht repräsentiert sind. Es gibt gerade nicht, wie Dodik das behauptet, ein Recht auf nationale Selbstbestimmung, dass irgendeine ethnische Gruppe das Recht auf Staatlichkeit hat. Das ist der Unterschied zwischen dem politischen und dem nationalen Selbstbestimmungsrecht.
STANDARD: Dann müssten aber auch die Spanier keine Angst haben, dass die Katalanen sich für unabhängig erklären?
Marko: So ist es. Auch die Katalanen hätten nach dem Völkerrecht kein Recht auf Selbstbestimmung.
http://www.balkanforum.info/f61/igh-debatte-76695/index68.html#post1968162
mich würde es schon interessieren was amphions problem mit kosova ist bezw. deren ausrufung der unabhänigkeit?????:help:
