Ares
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Die somalischen Mädchen aus Heerbrugg schwänzen lieber die Schule, als dass sie auf ihr Kopftuch verzichten. Islam-Aktivisten wollen den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof in Strassburg bringen.
Im St.Galler Kopftuchstreit verhärten sich die Fronten. Nur in einem Punkt sind sich alle Parteien einig: Es braucht einen Grundsatzentscheid. Dafür sind sie bereit, den Fall juristisch weiterzuziehen – falls nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). Die Familie, ein grüner Anwalt und Muslim-Verbände wollen für das Kopftuch im Schulunterricht kämpfen. Die SVP hält dagegen.
Nötig macht das die Abstimmung in Au-Heerbrugg SG vom vergangenen Sonntag. Zwei somalische Mädchen (10 und 11) wollten in der Schule ihre Kopftücher tragen. Die lokale SVP ging dagegen vor und liess – via Referendum darüber abstimmen. Die Bürgerinnen und Bürger sprachen sich klar für ein Kopftuchverbot aus.
Nun wehrt sich die Familie auf dem Rechtsweg: «Falls nötig, werde ich für die Mädchen beim Bildungsdepartement Rekurs einlegen», sagt ihr Anwalt Daniel Vischer.
Er gehe davon aus, dass der Rekurs eine aufschiebende Wirkung habe. «Ich nehme an, dass die Schule, die sich gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen hatte, ein Interesse daran hat, dass die Mädchen bis zum endgültigen Entscheid mit dem Kopftuch in die Schule gehen können.» Vischer ist optimistisch, dass spätestens das Verwaltungsgericht für die Sache der Mädchen entscheiden werde. Sonst müsse man weiter gehen.
Rückendeckung für den grünen Anwalt und die somalische Familie kommt von der Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS): «Die Familie ist bereit, alle Rechtsmittel in diesem Land auszuschöpfen», sagt Präsident Hisham Maizar.
Es steht viel auf dem Spiel: «Die Mädchen fühlen sich ohne Kopftuch unbekleidet. Sie würden lieber nicht mehr in die Schule gehen, als das Kopftuch abzulegen.»
Noch einen Schritt weiter geht man beim Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS). Auch diese radikale Gruppierung steht mit der Familie in Kontakt. «Wir halten uns den Menschengerichtshof in Strassburg als letzte Option offen», sagt Qaasim Illi, Sprecher des IZRS.
Im Kanton St. Gallen ist ein weiterer Kopftuchfall hängig: Eine zwölfjährige Schülerin aus St. Margrethen wartet seit drei Monaten auf den Entscheid vom Bildungsdepartement. Das Mädchen war nach den Sommerferien mit einem Kopftuch in die 6. Klasse gekommen.
«Die Schule teilte ihr mit, dass sie vom Unterricht ausgeschlossen würde, falls sie auf ihr Kopftuch bestünde. Den Eltern drohte man mit einer Busse», sagt Illi.
Die Familie akzeptierte das nicht und legte Rekurs ein. Zumindest bis das Bildungsdepartement entscheidet, geht das Mädchen weiterhin mit Kopftuch zur Schule.
Im grossen Knatsch um das Kopftuch ist auch die SVP Au-Heerbrugg mit von der Partie. Dort ist man bereit, gegen das Kopftuch zu kämpfen. «Wir wollen die Sache klären – und ein Zeichen für das ganze Land setzen», sagt Präsident Hansruedi Köppel.
Im Schulunterricht: Nicht ohne unser Kopftuch!
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Im St.Galler Kopftuchstreit verhärten sich die Fronten. Nur in einem Punkt sind sich alle Parteien einig: Es braucht einen Grundsatzentscheid. Dafür sind sie bereit, den Fall juristisch weiterzuziehen – falls nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). Die Familie, ein grüner Anwalt und Muslim-Verbände wollen für das Kopftuch im Schulunterricht kämpfen. Die SVP hält dagegen.
Nötig macht das die Abstimmung in Au-Heerbrugg SG vom vergangenen Sonntag. Zwei somalische Mädchen (10 und 11) wollten in der Schule ihre Kopftücher tragen. Die lokale SVP ging dagegen vor und liess – via Referendum darüber abstimmen. Die Bürgerinnen und Bürger sprachen sich klar für ein Kopftuchverbot aus.
Nun wehrt sich die Familie auf dem Rechtsweg: «Falls nötig, werde ich für die Mädchen beim Bildungsdepartement Rekurs einlegen», sagt ihr Anwalt Daniel Vischer.
Er gehe davon aus, dass der Rekurs eine aufschiebende Wirkung habe. «Ich nehme an, dass die Schule, die sich gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen hatte, ein Interesse daran hat, dass die Mädchen bis zum endgültigen Entscheid mit dem Kopftuch in die Schule gehen können.» Vischer ist optimistisch, dass spätestens das Verwaltungsgericht für die Sache der Mädchen entscheiden werde. Sonst müsse man weiter gehen.
Rückendeckung für den grünen Anwalt und die somalische Familie kommt von der Föderation islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS): «Die Familie ist bereit, alle Rechtsmittel in diesem Land auszuschöpfen», sagt Präsident Hisham Maizar.
Es steht viel auf dem Spiel: «Die Mädchen fühlen sich ohne Kopftuch unbekleidet. Sie würden lieber nicht mehr in die Schule gehen, als das Kopftuch abzulegen.»
Noch einen Schritt weiter geht man beim Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS). Auch diese radikale Gruppierung steht mit der Familie in Kontakt. «Wir halten uns den Menschengerichtshof in Strassburg als letzte Option offen», sagt Qaasim Illi, Sprecher des IZRS.
Im Kanton St. Gallen ist ein weiterer Kopftuchfall hängig: Eine zwölfjährige Schülerin aus St. Margrethen wartet seit drei Monaten auf den Entscheid vom Bildungsdepartement. Das Mädchen war nach den Sommerferien mit einem Kopftuch in die 6. Klasse gekommen.
«Die Schule teilte ihr mit, dass sie vom Unterricht ausgeschlossen würde, falls sie auf ihr Kopftuch bestünde. Den Eltern drohte man mit einer Busse», sagt Illi.
Die Familie akzeptierte das nicht und legte Rekurs ein. Zumindest bis das Bildungsdepartement entscheidet, geht das Mädchen weiterhin mit Kopftuch zur Schule.
Im grossen Knatsch um das Kopftuch ist auch die SVP Au-Heerbrugg mit von der Partie. Dort ist man bereit, gegen das Kopftuch zu kämpfen. «Wir wollen die Sache klären – und ein Zeichen für das ganze Land setzen», sagt Präsident Hansruedi Köppel.
Im Schulunterricht: Nicht ohne unser Kopftuch!
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