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Ist Schutz vor "Ehrenmord" überhaupt möglich?

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
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Gelöschtes Mitglied 8317

Guest
Das Thema "Ehrenmord" gab es ja hier ja bereits oft. Aktuell wird es wieder durch den gestrigen Prozessbegin gegen den Vater von Arzu Ö., der sich jetzt vor Gericht für die mutmaßliche Anordnung des Mordes an seiner Tochter verantworten muss.

5 seiner anderen Kinder sind bereits verurteilt ihre Schwester ermordet zu haben. Der Richter sprach von einem ganz klaren Ehrenmord.

Das Opfer ist damals von zu Hause in ein Frauenhaus geflohen, hat auch die Polizei informiert. Trotzdem ist sie ermordet worden.

Ist es in Deutschland überhaupt möglich staatlich vor sowas zu schützen? Offenbar hat das Mädchen gewusst was sie erwartet, verhindert hat es trotzdem niemand?
 
Vater von Arzu Ö. muss sich vor Gericht verantworten

28.01.2013 17:18 Uhr


Die junge Kurdin Arzu Ö. wurde von ihren Brüdern entführt und ermordet - weil sie einen deutschen Bäcker liebte. So sah es das Gericht und verurteilte fünf ihrer Geschwister. Jetzt muss sich der Vater als Anstifter vor Gericht verantworten.
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Die junge Kurdin Arzu Ö. wurde von ihren Brüdern entführt und ermordet - weil sie einen deutschen Bäcker liebte. Nun muss sich ihr Vater vor Gericht verantworten.






Detmold. Mehr als 14 Monate nach der Ermordung der jungen Kurdin Arzu Ö. aus Detmold hat vor dem Landgericht der Prozess gegen ihren Vater begonnen. Zum Auftakt am Montag gab Fendi Ö. zwar zu, seine Tochter mehrmals verprügelt zu haben. Er habe aber seine fünf erwachsenen Kinder nicht angestiftet, Arzu umzubringen. Die Anklage wirft dem 53-Jährigen Körperverletzung und Anstiftung zum Mord vor.

Eine Tochter und vier Söhne des Mannes waren im Mai 2012 zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten ihre 18-jährige Schwester Arzu im November 2011 entführt und getötet. Der Richter sprach damals von einem klaren „Ehrenmord“. Dem Vater droht eine Verurteilung zu lebenslanger Haft.
Hintergrund der Tat war die Beziehung Arzus zu einem deutschen Bäcker. Die Familie Ö. kam 1984 aus Ost-Anatolien nach Deutschland. Sie gehört zur Glaubensgemeinschaft der Jesiden, die Beziehungen zu Nicht-Jesiden ablehnt.

Arzu habe sich im Sommer 2011 sehr ungehorsam benommen, habe Probleme mit der Polizei und der Schule gehabt, hieß es in einer am Montag von dem Verteidiger verlesenen Erklärung von Fendi Ö.. Dann habe sich der Verdacht der verbotenen Beziehung bestätigt. Da habe er sie geschlagen - aber: „Mit der Tötung von Arzu habe ich nichts zu tun. Sie war aus unserer Familie ausgeschlossen, damit war die Sache für mich erledigt.“

Eine ehemalige Freundin Arzus erklärte dagegen vor Gericht, ihre Klassenkameradin sei am 1. September 2011 zu ihr gekommen und habe geweint. Sie sei vom Vater und einem Bruder verprügelt worden. Sie habe Angst gehabt, von ihrer Familie verschleppt zu werden. Danach erstattete Arzu Anzeige und ging in ein Frauenhaus.
Staatsanwalt Christopher Imig hatte in der Anklageschrift angeführt, Fendi Ö. sei außer sich vor Empörung gewesen darüber, dass Arzu von zu Hause geflohen und ihn wegen Körperverletzung angezeigt habe. Da habe er sich entschlossen, Arzu umzubringen. Die Familie wollte ihn davon abhalten. Da habe er den Kindern gesagt: „Dann müsst ihr es tun.“ So habe er einen Gesichtsverlust in der jesidischen Gemeinde vermeiden wollen. Imig will Fendi Ö. auch anhand von Telefon-Verbindungsdaten eine Beteiligung nachweisen.
Geladen sind 28 Zeugen. Ursprünglich sollten auch die fünf Verurteilten vor Gericht erscheinen. Sie haben jedoch die Aussage verweigert. Auch mehrere geladene Verwandte des Angeklagten wollen nicht aussagen. Vorgesehen sind insgesamt vier Verhandlungstage.
 
wird Ehrenmord anders bestraft als einfach Mord?
wird da überhaupt unterschieden, bei den Gerichten oder wird es als selber akt angesehen, und bestraft?:-)
 
wird Ehrenmord anders bestraft als einfach Mord?
wird da überhaupt unterschieden, bei den Gerichten oder wird es als selber akt angesehen, und bestraft?:-)

Denke nicht...darum gings mir auch nicht, sondern darum ob es möglich ist jemanden davor zu schützen da man in vielen Fällen, wie in diesem, bereits damit rechnet das sowas passieren kann.
Wenn man in dem Fall dann noch die Polizei einschaltet und das einen trotzdem nicht retten kann, dann gute Nacht.

Weis nicht was du an so einem Thema witzig findest
 
wird Ehrenmord anders bestraft als einfach Mord?
wird da überhaupt unterschieden, bei den Gerichten oder wird es als selber akt angesehen, und bestraft?:-)

Ja, bei Ehrenmord kann man von einer besonderen Verwerflichkeit der Tat sprechen und somit eine besondere Schwere der Schuld feststellen, dass sind dann die lebenslange Haftstrafen, wo man nicht nach 15 Jahren die Chance auf Entlassung hat.
 
Denke nicht...darum gings mir auch nicht, sondern darum ob es möglich ist jemanden davor zu schützen da man in vielen Fällen, wie in diesem, bereits damit rechnet das sowas passieren kann.
Wenn man in dem Fall dann noch die Polizei einschaltet und das einen trotzdem nicht retten kann, dann gute Nacht.

Weis nicht was du an so einem Thema witzig findest
wie kommst du darauf das ich dieses thema witzig finde?
liest du das aus meinen text raus?

das war eine normale frage, nichts mehr und nichts weniger.
brauchst dich nicht immer provoziert fühlen.
 
Ja, bei Ehrenmord kann man von einer besonderen Verwerflichkeit der Tat sprechen und somit eine besondere Schwere der Schuld feststellen, dass sind dann die lebenslange Haftstrafen, wo man nicht nach 15 Jahren die Chance auf Entlassung hat.



Die Strafgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten u. a. zwischen Totschlag und Mord. Als Totschlag gemäß § 212StGB wird die vorsätzliche Tötung bezeichnet; sie ist mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Eine vorsätzliche Tötung ist dann als Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn ein so genanntes Mordmerkmal (etwa Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen) vorliegt. Ehrenmorde werden häufig als Tötung aus niedrigen Beweggründen eingestuft und damit als Mord bestraft. Die Bewertung als „niedriger Beweggrund“ kann bei Tätern entfallen, die außer Stande sind, ihre Taten zu kontrollieren. Der Wunsch, „alte Besitzrechte“ nicht aufzugeben oder ein unbeschränktes Herrschaftsrecht über Frauen und Mädchen zu demonstrieren, sowie ein egozentrisches Beharren auf einer überholten oder auch im Heimatland nicht mehr mehrheitsfähigen Sexualmoral wird in der Regel als niedriger Beweggrund einzustufen sein, insbesondere bei Tätern, die schon länger in der Bundesrepublik leben
 
wie kommst du darauf das ich dieses thema witzig finde?
liest du das aus meinen text raus?

das war eine normale frage, nichts mehr und nichts weniger.
brauchst dich nicht immer provoziert fühlen.

Wie soll man einen lachenden smiley sonst interpretieren?

Deine Antwort zu der Mord Frage findest du in meinem letzten Post
 
Wie soll man einen lachenden smiley sonst interpretieren?

Deine Antwort zu der Mord Frage findest du in meinem letzten Post
(es ist ein smiliey mit freundliches gesicht, und kein lachender smiliey)
dieses smiley setzte ich als akt der Freundlichkeit ein, nichts mehr.

ich finde es auch laecherlich jetzt, das wir darüber diskutieren...es war eine ernst gemeinte frage nichts mehr.
kommen wir zum thema zurück. :-)

- - - Aktualisiert - - -

Das Thema "Ehrenmord" gab es ja hier ja bereits oft. Aktuell wird es wieder durch den gestrigen Prozessbegin gegen den Vater von Arzu Ö., der sich jetzt vor Gericht für die mutmaßliche Anordnung des Mordes an seiner Tochter verantworten muss.

5 seiner anderen Kinder sind bereits verurteilt ihre Schwester ermordet zu haben. Der Richter sprach von einem ganz klaren Ehrenmord.

Das Opfer ist damals von zu Hause in ein Frauenhaus geflohen, hat auch die Polizei informiert. Trotzdem ist sie ermordet worden.

Ist es in Deutschland überhaupt möglich staatlich vor sowas zu schützen? Offenbar hat das Mädchen gewusst was sie erwartet, verhindert hat es trotzdem niemand?
man kann sowas nicht verhindern, wenn jemand fest entschlossen ist jemanden zu ermorden..wird ihm nichts aufhalten und jede chance nutzen die sich ergibt. ausser sie wird 24std von der Polizei bewacht und sie geht nie aus dem haus...aber das ist sehr unwarscheinlich.

die einzigste Möglichkeit ist, die frau eine andere Identität zu geben und sie im Ausland zu bringen, um da ein neues leben zu führen.
evtl koennte der Staat fuer solche faelle eine sonderverordnung machen.
 


Die Strafgesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten u. a. zwischen Totschlag und Mord. Als Totschlag gemäß § 212StGB wird die vorsätzliche Tötung bezeichnet; sie ist mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Eine vorsätzliche Tötung ist dann als Mord gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn ein so genanntes Mordmerkmal (etwa Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen) vorliegt. Ehrenmorde werden häufig als Tötung aus niedrigen Beweggründen eingestuft und damit als Mord bestraft. Die Bewertung als „niedriger Beweggrund“ kann bei Tätern entfallen, die außer Stande sind, ihre Taten zu kontrollieren. Der Wunsch, „alte Besitzrechte“ nicht aufzugeben oder ein unbeschränktes Herrschaftsrecht über Frauen und Mädchen zu demonstrieren, sowie ein egozentrisches Beharren auf einer überholten oder auch im Heimatland nicht mehr mehrheitsfähigen Sexualmoral wird in der Regel als niedriger Beweggrund einzustufen sein, insbesondere bei Tätern, die schon länger in der Bundesrepublik leben

Ja und nu? Dass es Mord ist und kein Totschlag ist klar, verstehe jetzt nicht, warum du das gepostet hast? Ehrenmord ist Mord mit besonderer Verweflichkeit der Tat und dann kannst meinen alten Post weiterlesen.
 
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