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IT Nachrichten

China beschränkt Export gewisser KI-Technologien
China will den Export von 23 Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) künftig strenger kontrollieren. Das geht aus einem heute vom Handelsministerium in Peking veröffentlichten Vorschlag hervor.

Betroffen sind unter anderem KI-Modelle, intelligente Agenten und Computercluster. Der Zugriff auf chinesische KI-Modelle über Programmierschnittstellen (APIs), Webseiten oder Apps soll jedoch ausgenommen bleiben.

Diese Unterscheidung könnte es chinesischen Entwicklern wie DeepSeek und Alibaba weiterhin ermöglichen, international zu expandieren. Die Regierung erhält aber eine größere Kontrolle über den Transfer sensibler KI-Technologie ins Ausland.

Missbrauch soll verhindert werden
Mit dem Schritt will Peking nach eigenen Angaben den Missbrauch von KI-Technologien verhindern. Die Kontrollen sollten teilweise dazu dienen, den Einsatz von Systemen zu unterbinden, die eigenständig Schadsoftware zur Bedrohung kritischer Infrastruktur und nationaler Sicherheit entwickeln können, teilte das Ministerium mit.

 
Streitfall Smartbrillen: Schummel-Tool, Spionagegerät – oder doch medizinisches Hilfsmittel?
Der Fall eines Schülers mit Smartbrille hat für Aufruhr gesorgt. Experten warnen davor, die Geräte pauschal zu verteufeln. Blinden Menschen können sie helfen, bei ADHS fehle aber die Evidenz

In Norwegen sollen sie künftig an bestimmten Orten verboten werden. In Deutschland brachte die Organisation HateAid ihretwegen eine Strafanzeige gegen die Facebook-Mutter Meta ein. Und in Österreich scheint die Debatte über sie erst vergangene Woche so richtig aufgeschlagen zu sein: Smartbrillen – und der Umgang damit.

Auslöser war der Fall an einem Wiener Gymnasium, über den der STANDARD berichtete: Ein Schüler wollte – trotz Interventionen der Schule – seine Smartbrille nicht ablegen. Seit Dezember kam der Bursche mit dem kamera- und mikrofonbestückten Gerät in den Unterricht.

Laut der Obfrau des Elternvereins der Schule führte dies zu einem "ständigen Gefühl der Überwachung". Weder eine Änderung der Hausordnung noch mehrmalige Suspendierungen konnten den Schüler vom Tragen der Brille abhalten. Als er schlussendlich der Schule verwiesen wurde, klagten seine Eltern – und bekamen Recht.

 
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