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Jemand bricht bei euch ein

  • Ersteller Ersteller Balkanbabe
  • Erstellt am Erstellt am

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  • weglaufen, weinen, schreien

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  • sagen das das so nicht geht und erstmal anständig mit ihm reden und ihn beruhigen

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  • ihn mit sachen bewerfen und mein reich verteidigen

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  • Umfrageteilnehmer
    11
Allah hat uns aber auch mit einer Rosette mit unheimlich vielen Nervenenden ausgestattet sowie einer Prostata als G-Punkt des Mannes... und das bestimmt nicht, damit das Kacken mehr Spaß macht (der Scheiß muss ja eh raus) :D

na dann mach dich auf schmerzen gefasst :D und immer schoen gleitgel schmiern haha ... :D

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Denke ihr drei seid besser hier aufgehoben :(

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Gökhan Aydınoğlu;3690657 schrieb:
Wie ist es eigentlich wenn man einen Mann der ins eigene Haus einbricht tötet.. ? Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland, wie in Amerika ?


In Deutschland: hängt davon ab, ob sich der Einbruch nur gegen das Eigentum richtet oder auch gegen die Unversehrtheit des Einbruchsopfers. Ist im Einzfall eine Abwägungssache und muss genauestens überprüft werden. Das Opfer hat natürlich eine Abwehrmöglichkeit aber die Notwehr muss 1. Gegenwärtig sein (ist nicht der Fall wenn sich bspw. der Einbrecher schon auf der Strasse auf der Flucht befindet)- 2- Rechtswidrig (meistens der Fall, es sei denn der Einbrecher bricht seinerseits ein, um bspw etwas zu holen um sich gegen für ihn drohende Gefahren zu schützen) 3. Erforderlich - a) geeignet - b) das relativ mildeste Mittel zur Abwehr der Gefahr darstellen und 2. geboten sein. Bagatelleingriffe sind ausgenommen (bspw. wenn der Einbrecher sich Zugang zur Garage verschafft und dort den Spaten oder die Säge entwenden möchte, ist es nicht Erforderlich und auch nicht geboten auf ihn zu schießen und dies würde auch nicht das mildeste Mittel zur Abwehr des Einbruchdiebstahls darstellen, mithin wäre die Abwehr überschritten worden und für die Überschreitung der Notwehr würde man sich strafbar machen). Bei der Notwehr darf auch kein krasses Missverhältniss zwischen drohender Verletzung und verteidigtem Rechtsgut bestehen (das Leben, der Körper und die Gesundheit gehen vor Sachen vor). Und zuguter letzt muss das Opfer auch in Kenntnis der Notwehrlage handeln (wenn der Freund einbricht und etwas mitnimmt und das Opfer weiß das nicht, drescht aber dennoch auf den Einbrecher ein, weil er glaubt, er sei zu Besuch da und er sei unwillkommen, dann ist das keine Notwehrlage, trotz dass der Einbrecher Sachen mitgenommen hat)

Bin mir da nicht ganz sicher......

Ich hab mal so einen Irren mitten in der NAcht in der Bude gehabt. Allerdings stand der, als ich aufwachte, erst mal genauso versteinert da wie ich....hätte ich den jetzt abgeknallt bin ich mir nicht sicher dass das Notwehr gewesen wäre....bei den Amis schon

Das wäre ein klassischer Fall des intensiven Notwehrexesses gem. § 33 StGB, du wärst da schnell aus der Patsche gewesen. Das hätte einen astänischen Affekt dargestellt, der nicht kontrollierbar ist, also reflexartiges Verteidigen.
 
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