Aktuelles
  • Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

Jemand bricht bei euch ein

  • Ersteller Ersteller Balkanbabe
  • Erstellt am Erstellt am

?

  • weglaufen, weinen, schreien

    Stimmen: 0 0,0%
  • sagen das das so nicht geht und erstmal anständig mit ihm reden und ihn beruhigen

    Stimmen: 0 0,0%
  • ihn mit sachen bewerfen und mein reich verteidigen

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    11
Und was wenn es so einer ist?

200px-Gay-Bear-Mechanic-3603.0.html.jpg



jackpot.............
 
In Deutschland: hängt davon ab, ob sich der Einbruch nur gegen das Eigentum richtet oder auch gegen die Unversehrtheit des Einbruchsopfers. Ist im Einzfall eine Abwägungssache und muss genauestens überprüft werden. Das Opfer hat natürlich eine Abwehrmöglichkeit aber die Notwehr muss 1. Gegenwärtig sein (ist nicht der Fall wenn sich bspw. der Einbrecher schon auf der Strasse auf der Flucht befindet)- 2- Rechtswidrig (meistens der Fall, es sei denn der Einbrecher bricht seinerseits ein, um bspw etwas zu holen um sich gegen für ihn drohende Gefahren zu schützen) 3. Erforderlich - a) geeignet - b) das relativ mildeste Mittel zur Abwehr der Gefahr darstellen und 2. geboten sein. Bagatelleingriffe sind ausgenommen (bspw. wenn der Einbrecher sich Zugang zur Garage verschafft und dort den Spaten oder die Säge entwenden möchte, ist es nicht Erforderlich und auch nicht geboten auf ihn zu schießen und dies würde auch nicht das mildeste Mittel zur Abwehr des Einbruchdiebstahls darstellen, mithin wäre die Abwehr überschritten worden und für die Überschreitung der Notwehr würde man sich strafbar machen). Bei der Notwehr darf auch kein krasses Missverhältniss zwischen drohender Verletzung und verteidigtem Rechtsgut bestehen (das Leben, der Körper und die Gesundheit gehen vor Sachen vor). Und zuguter letzt muss das Opfer auch in Kenntnis der Notwehrlage handeln (wenn der Freund einbricht und etwas mitnimmt und das Opfer weiß das nicht, drescht aber dennoch auf den Einbrecher ein, weil er glaubt, er sei zu Besuch da und er sei unwillkommen, dann ist das keine Notwehrlage, trotz dass der Einbrecher Sachen mitgenommen hat)



Das wäre ein klassischer Fall des intensiven Notwehrexesses gem. § 33 StGB, du wärst da schnell aus der Patsche gewesen. Das hätte einen astänischen Affekt dargestellt, der nicht kontrollierbar ist, also reflexartiges Verteidigen.

Recht hat der, der auch Recht beweisen kann.
 
Wieso hat man als Einbrecher überhaupt noch i.ein Recht ? :-k

Wenn er wo einbricht ist er doch selbst Schuld wenn ihn der Besitzer erschießt oder mit nem Baseballschläger den Schädel zertrümmert.
 
Wieso hat man als Einbrecher überhaupt noch i.ein Recht ? :-k

Wenn er wo einbricht ist er doch selbst Schuld wenn ihn der Besitzer erschießt oder mit nem Baseballschläger den Schädel zertrümmert.

einbrecher hat keine rechte....kannste abknallen kriegst nur einen dran wegen unerlaubten waffenbesitz wenn du keinen waffenschein hast.............

Hells Angels : Gericht spricht Rocker nach Polizisten-Tötung frei - Nachrichten Panorama - Weltgeschehen - DIE WELT
 
Zurück
Oben